Amt für Stadterneuerung
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Cityentwicklung

City-Fonds

Die Stadt fördert private Vorhaben zur Stärkung der City: Aus dem City-Fonds gibt es künftig Zuschüsse für Projekte und Aktionen – bis zu 90.000 Euro jährlich. Was gefördert wird, entscheidet der Fondsbeirat. Die Geschäftsführung liegt beim Citymanagement.

Ob Straßenfeste, Aktionstage für Kinder, Infotafeln, geschäftsübergreifende Serviceoffensiven, neue Blumenbeete oder ganz anderes: Ideen, die der City zugutekommen, können künftig Förderung aus dem City-Fonds der Stadt Dortmund erhalten. Zuschüsse bis zu 50 Prozent der entstehenden Kosten sind möglich. Jeder privat eingebrachte Euro soll also verdoppelt werden.

Unterstützt werden Aktivitäten, die nicht die Gewinne einzelner Unternehmen steigern, sondern die City insgesamt aufwerten und beleben und im Sinne der Quartiersprofile weiterentwickeln. Bewerben können sich Gewerbetreibende, Quartiersgemeinschaften, Immobilieneigentümer*innen, Anwohnende, soziale Einrichtungen oder Vereine, die Dortmunds Innenstadt voranbringen möchten.

Ansprechpartner für den City-Fonds ist das Citymanagement – das Team berät und unterstützt bei Antragstellung, Planung und Umsetzung der Projekte.

Welche Projekte kann der City-Fonds fördern?

Aus dem City-Fonds förder die Stadt Dortmund private Projekte, die

  • bürgerschaftliches Engagement organisieren oder fördern
    (z. B. Einrichtung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft)
  • Einzelhandel, Gastgewerbe oder Dienstleistungssektor beleben
    (z. B. Start einer Interessen- und Werbegemeinschaft, Schaufensteraktionen, geschäftsübergreifende Serviceoffensiven)
  • Immobilien oder den öffentlichen Raum aufwerten
    (z. B. Gestaltung der Eingangssituationen in ein Quartier)
  • den öffentlichen Raum beleben
    (z. B. Straßenfeste, Aktionen für Kinder, Bewegungsflächen für alle Generationen)
  • Verkehr innenstadtverträglich organisieren
    (z. B. Start eines geschäftsübergreifenden Lieferservices für Kunden)
  • Stadtökologie, Klimazielerreichung und Freiraumqualität verbessern
    (z. B. Bepflanzungen, Begrünungen)
  • zur Öffentlichkeitsarbeit und Imagebildung beitragen

Wie hoch ist die Förderung aus dem City-Fonds?

Der City-Fonds fördert Projekte in der Regel mit einem Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten - bis zur Maximalfördersumme von 10.000 Euro pro Projekt.

Als Untergrenze gilt, dass ein Projekt mindestens Gesamtkosten in Höhe von 500 Euro verursachen muss, um förderfähig zu sein.

Wer kann sich um die Förderung bewerben?

Bewerben können sich Gewerbetreibende, Quartiersgemeinschaften, Immobilieneigentümer*innen, Anwohnende, soziale Einrichtungen oder Vereine, die Dortmunds Innenstadt voranbringen möchten.

In welchem Gebiet gibt es die Förderung?

Schwarz-weiß-Stadtplan der Dortmunder City mit bunt eingezeichneten Quartieren.
Bild: Stadt Dortmund
Der Wallring um die City begrenzt das Fördergebiet des City-Fonds. (Voller Kartenausschnitt bei Klick auf das Bild).
Bild: Stadt Dortmund

Wer entscheidet, welche Projekte gefördert werden?

Welche Vorhaben im Einzelnen gefördert werden, entscheidet der Fondsbeirat aus privaten City-Akteur*innen sowie Mitgliedern politischer Gremien und der Verwaltung. Die genaue Zusammensetzung ist in der Förderrichtlinie , 203 KB, PDF festgelegt.

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

Nicht gefördert werden unter anderem:

  • Projektbestandteile, die anderweitig mit öffentlichen Mitteln gefördert werden
  • Kosten, die vor Antragstellung angefallen sind
  • Maßnahmen, die unmittelbar der Gewinnerzielung dienen
  • Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen

Wie ist der Weg zur Förderung?

Sie haben eine Idee für ein City-Projekt?

  • Dann nehmen Sie Kontakt auf!
    Das Citymanagement klärt ab, ob Ihre Maßnahme gefördert werden kann.
  • Reichen Sie dann das Antragsformular beim Citymanagement ein.
  • Über den Antrag entscheidet der Fondsbeirat als interdisziplinär
    besetztes Vergabegremium aus privaten und öffentlichen Akteur*innen.
  • Wichtig: Sie dürfen erst mit einem Projekt anfangen und Geld ausgeben, nachdem Sie den Bewilligungsbescheid von der Stadt Dortmund erhalten und anerkannt haben. Vorher entstandene Kosten werden nicht erstattet.
  • Es gilt das Erstattungsprinzip. Das bedeutet: Sie gehen in
    finanzielle Vorleistung und beantragen nach Projektabschluss die Erstattung Ihrer Ausgaben.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Infoblatt zum City-Fonds

Alle wichtigen Informationen zur Förderung durch den City-Fonds sind auf einen Blick zusammengefasst im Infoblatt zum City-Fonds, 305 KB, PDF .

City-Fonds

Jetzt Förderung beantragen!

Wenn Sie ein City-Projekt umsetzen möchten, nehmen Sie Kontakt auf mit dem Citymanagement und bereiten den Antrag vor.
Alle benötigten Dokumente finden Sie hier:

Kontakt

Citymanagement Dortmund - Amt für Stadterneuerung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Kampstraße 47
44137 Dortmund

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