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Energienutzungsplan

Ein wichtiger Schritt in Richtung der Dortmunder Energiewende ist der Energienutzungsplan (ENP), der die Grundlage für eine stadtweite Strategie zur Energiewende schaffen soll. Stadtverwaltung, Privatpersonen als auch Unternehmen haben verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Einsatz fossiler Energieträger zu reduzieren und die Treibhausgasemissionen zu senken. Mit dem ENP wird erstmals auf Basis von umfassenden Analysen eine übergreifende Vorgehensweise für alle betroffen Akteure entwickelt, damit künftige Bemühungen möglichst effizient ablaufen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein entscheidender Bestandteil des ENP, da ein großer Teil der Energiemengen auf Wärmeanwendungen entfallen. Angesichts der aktuellen Diskussionen (Stand 2023) über das geplante Gebäudeenergiegesetz und die kommunale Wärmeplanung wenden sich immer mehr Dortmunder*innen an das Umweltamt der Stadt, um Informationen zu erhalten.

Vortrag zum Dortmunder Energienutzungsplan am 15.05.2024 in der VHS

Im Rahmen der Vortragsreihe Klima und Energie (in Kooperation zwischen der VHS und dem dlze (Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz) findet am 15.05.24 ein Vortrag zum Dortmunder Energienutzungsplan statt. Der Vortrag soll vermitteln, wie das Projekt aufgebaut ist und welche Konsequenzen sich für die Dortmunder*innen daraus ergeben.

Die Teilnahme ist auch online möglich, alle Informationen zum Vortrag finden Sie hier.

Fragen & Antworten für Gebäudebesitzer*innen

1. Welche Auswirkungen hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für mein Gebäude und mich?

Ab dem 1. Juli 2026 müssen neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65% erneuerbarer Energie betrieben werden. In den folgenden Fällen gilt die Pflicht bereits früher:

  • In neuen Gebäuden innerhalb von Neubaugebieten gilt das bereits seit Januar 2024.
  • Für Gebäude in Gebieten, in denen ein Wärme- oder Wasserstoffnetz neu- oder ausgebaut wird, gilt die Pflicht ebenfalls früher (s. Frage 2).
Zu beachten ist: Das GEG greift nur beim Einbau neuer Heizungsanlagen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben und defekte Heizungen weiterhin repariert werden. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung getauscht werden muss, zum Beispiel, weil diese nicht mehr repariert werden kann, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen befreit werden. Zu Ausnahmereglungen bei Gasetagenheizungen, defekten Heizungsanlagen, wirtschaftlichen Härtefällen sowie weiteren Fragen empfehlen wir die Übersichtsseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

2. Welche Auswirkungen hat der kommunale Wärmeplan für mein Gebäude und mich?

Wenn der kommunale Wärmeplan einzelne Gebiete als geeignet für Fernwärme-, Nahwärme- oder Wasserstoffnetze identifiziert, kann die Stadt Dortmund diese explizit als Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen ausweisen. Geschieht das vor Juli 2026, gilt in diesen Gebieten die 65%-Pflicht aus dem GEG für Bestandsgebäude früher, nämlich einen Monat nach Entscheidung über die Ausweisung.

Der kommunale Wärmeplan allein löst dies jedoch nicht aus. Ob, wo und wann diese Gebiete ausgewiesen werden, ist für Dortmund noch ungewiss und setzt eine Entscheidung des Stadtrates sowie eine umfassende Machbarkeitsprüfung voraus.

3. Besteht bereits eine kommunale Wärmeplanung für Dortmund? Wenn nicht: Bis wann ist die Wärmeplanung endgültig abgeschlossen?

Bis Ende Sommer 2024 wird als Vorläufer des kommunalen Wärmeplans ein Energienutzungsplan erarbeitet. Ende 2024 wird diese Fachplanung vorgestellt und anschließend in einen kommunalen Wärmeplan überführt, der vom Rat der Stadt beschlossen werden muss. Dann können Sie sich informieren, ob ein Wärmenetz an Ihrer Adresse grundsätzlich möglich ist und die passenden Investitionsentscheidungen treffen. Die Ausweisung von Wärmenetz-, bzw. -Wasserstoffausbaugebieten geschieht erst nach dem Ratsbeschluss (siehe Frage 2).

4. Wie erfahre ich, ob oder wann mein Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann?

Ob und wann ein Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann, hängt von vielen Faktoren ab. Die kommunale Wärmeplanung versucht zu beantworten, wo in Dortmund Wärmenetze sinnvoll sind und welche Gebiete zuerst versorgt werden können (z.B. durch benachbarte Abwärmequellen). Diese sogenannten Eignungsgebiete stehen zum Abschluss der kommunalen Wärmeplanung fest, werden vom Rat beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.

Ein Wärmenetz-Eignungsgebiet garantiert aber noch nicht, dass die vorgeschlagene Infrastruktur tatsächlich umgesetzt wird. Ob ein Wärmenetz tatsächlich geplant, gebaut, angeschlossen und betrieben wird, hängt davon ab, ob ein Netzbetreiber Interesse an der Umsetzung hat und wann er tätig werden kann. Ist ein solches Unternehmen gefunden, kann die Stadt Dortmund das Gebiet adressgenau für den Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen ausweisen (siehe Frage 3).

Ist schon ein Netz vorhanden, das nur ausgebaut werden muss, geht das schneller als ein Neubau und die Umsetzung ist wahrscheinlicher. Für das Fernwärmenetz der DEW21 gibt es bereits eine Online-Abfrage, bei der man überprüfen kann, ob das eigene Gebäude in naher Zukunft an das Netz angeschlossen werden kann.

Die Stadt Dortmund arbeitet an einer eigenen Abfragemöglichkeit für alle Wärmenetze in der Stadt. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die bisherigen Netzgebiete in den nächsten Jahren nicht großflächig erweitert werden, sondern zunächst eine Verdichtung innerhalb der Gebiete erfolgt.

5. Ich muss mich zeitnah um eine neue Heizung für mein Gebäude kümmern. Sollte ich warten, bis die Wärmeplanung abgeschlossen ist?

Liegt Ihr Gebäude unmittelbar an oder in einem bestehenden Fernwärmenetz? Wenn nicht, ist es unwahrscheinlich, dass es in den nächsten Jahren an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann. Die Planung und der Ausbau von Wärmenetzen benötigen viele Jahre, und die begrenzten Fachkräfte können nicht überall zeitgleich bauen. Darüber hinaus müssen unter Umständen noch regenerative Wärmequellen gefunden und erschlossen werden. Daher empfiehlt die Stadt Dortmund, bei Handlungsbedarf bereits frühzeitig die Dienste von Energieberater*innen in Anspruch zu nehmen, die die besten Optionen maßgeschneidert für Ihre Immobilie überprüfen können.

Eine kostenlose Orientierungsberatung bietet das städtische dlze - Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz.

Die sogenannte dena-Listeist ein Verzeichnis nachweislich qualifizierter Fachkräfte für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Die rund 14.000 gelisteten Expertinnen und Experten sind entsprechend ihrer nachgewiesenen Qualifikation für passende Förderprogramme des Bundes antragsberechtigt.

6. Muss ich mich an ein Fernwärmenetz anschließen, auch wenn ich mich bereits um alternative Beheizungsformen gekümmert habe?

Nein. Grundsätzlich können Gemeinden Eigentümer*innen zwar vorschreiben, ihr Gebäude an die Fernwärme anzuschließen (§ 9 Satz 1 GO NRW). In Dortmund ist das derzeit jedoch nicht geplant.

Sollte sich das einmal ändern, sollen Übergangsregelungen zur Vermeidung sozialer Härten getroffen werden (§ 9 Satz 4 GO NRW). Darüber hinaus können Ausnahmeregeln insbesondere für emissionsfreie Wärmeerzeugungsanlagen getroffen werden (z. B. Solarthermie, Wärmepumpen, Geothermie).

7. Können Heizöl- oder Erdgasheizungen weiter genutzt werden, wenn der kommunale Wärmeplan beschlossen ist?

Heizungen auf Basis fossiler Energieträger dürfen weiter laufen und auch außerhalb von Neubaugebieten noch bis spätestens 30. Juni 2026 neu eingebaut werden. Gas- oder Ölheizungen müssen aber, sofern das Gebäude nicht an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden kann, ab 2029 steigende Anteile von “grünen Gasen“ nutzen, zum Beispiel Biomethan oder grünen oder blauen Wasserstoff (15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040).

Es ist jedoch abzusehen, dass diese Energieträger nicht ausreichend zur Verfügung stehen und die Nutzung somit hohe Kosten mit sich zieht. Die Stadt Dortmund empfiehlt daher: Wenn Sie einen Heizungstausch planen, wählen Sie bereits jetzt den Anschluss an ein Wärmenetz oder bauen Sie eine Technologie ein, die 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzt, z.B. Solarthermieanlagen, Wärmepumpen oder Pelletheizungen.
Zur besten Option für Ihre Immobilie können Sie sich im städtischen dlze - Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz kostenlos beraten lassen.

8. Wird das Gasnetz mit "grünem Gas" oder Wasserstoff versorgt?

Es ist möglich, dass Dortmunder Industrie- oder Gewerbebetriebe künftig mit Wasserstoff als Prozessgas versorgt werden. Eine vollständige Umstellung des Gasnetzes auf grüne Gase oder Wasserstoff ist in naher Zukunft jedoch äußerst unwahrscheinlich.

Fragen & Antworten für allgemein Interessierte

Was bringt der Energienutzungsplan?

Der Energienutzungsplan ist ein zentraler Baustein für eine nachhaltigere Energieversorgung in Dortmund. Er ist Teil des Handlungsprogramms Klima Luft 2030. Ziel ist eine Strategie, wie die Energiewende in der Stadt baulich angegangen werden sollte. Der Energienutzungsplan benennt Planungs- und Handlungsperspektiven und bietet damit eine gewisse Sicherheit und Klarheit für alle Akteur*innen in Fragen der Energieversorgung.

Die wichtigsten Unterziele des Energienutzungsplans:

  • Analyse der Dortmunder Energieinfrastruktur in punkto Wärme, Strom, Wasserstoff und Kälte
  • Bereiche identifizieren, die sich für neue Wärmenetze eignen und Optimierungsoptionen der bestehen Wärmenetze benennen
  • Dekarbonisierungsstrategie für die Wärmeversorgung außerhalb der Fernwärmegebiete und des Stromsektors auf stadtweiter Ebene entwickeln
  • Öffentlichkeit informieren und Planungsgrundlage bereitstellen
  • Zukünftige Anforderungen an die Stromnetze bei erhöhter Zubaurate von Wärmepumpen und Elektromobilität ermitteln
  • Bedarfe und Möglichkeiten einer hypothetischen zukünftigen Wasserstoffinfrastruktur und die Verflechtung mit den anderen Energiesektoren aufzeigen
  • Entwicklung von Kühlbedarfen im Stadtgebiet untersuchen und die Potenziale von Bündelung in Kühlnetzen analysieren
  • Neubauanforderungen entlang der Versorgungsinfrastruktur anpassen
  • Stadtgebiete mit energetischen Herausforderungen in Neubau- und Bestandsgebieten identifizieren
  • Planungsprozesse beschleunigen, indem energetische Informationen zusammengeführt werden,
  • Gesamtkonzept mit räumlicher Verortung von Energiebedarfen, Potenzialen und Maßnahmen schaffen
  • Fachbereichsübergreifenden, fortschreibungsfähigen, standardisierten und erweiterbaren Datenbestand mit regelmäßiger Aktualisierung schaffen
  • Monitoring-System einführen, um den energetischen Zustands des Dortmunder Gebäudebestands zu beobachten
  • Netzbetreibern und Energieversorgungsunternehmen zur Unterstützung der Klimaneutralitätsziele der Stadt Dortmund konkrete Handlungsempfehlungen geben

Wer kümmert sich in Dortmund um die Umsetzung?

Der Energienutzungsplan und damit einhergehend die kommunale Wärmeplanung wird federführend vom Umweltamt der Stadt Dortmund umgesetzt. Externe Unterstützung gibt es dabei von der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21), einem Unternehmen mit umfangreicher Expertise in der Dortmunder Energielandschaft. Zudem bringt die Firma greenventory aus Freiburg wertvolle praktische Erfahrungswerte ein, die sie seit der verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung in Baden-Württemberg im Jahr 2020 gesammelt hat. Weitere Projektpartner sind DONETZ und DOdata.

Ist der Dortmunder Energienutzungsplan eine kommunale Wärmeplanung? Was sind die Unterschiede?

Die Stadt Dortmund hat ihre Arbeiten zum Energienutzungsplan schon weit vor der Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung begonnen. Der Energienutzungsplan enthält aber wesentliche Elemente der Wärmeplanung und geht in Teilen sogar darüber hinaus. Daher laufen die beiden Projekte parallel zueinander. Im Folgenden werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten aufgezeigt.

Kommunale Wärmeplanung (KWP)

Die KWP ist ein strategisches Planungsinstrument, das den Status Quo für den Wärmesektor digital abbildet und ein gewünschtes Zielszenario aufzeigt sowie Transformationspfade, wie das Ziel erreicht werden könnte. Das auf Bundesebene erlassene Wärmeplanungsgesetz (WPG) schreibt Großstädten wie Dortmund vor, die Kommunale Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 zu erstellen. Auf Basis der KWP können verbindliche Wärmenetzgebiete (theoretisch auch Wasserstoffgebiete) ausgewiesen werden, die in planbarer Zukunft durch entsprechende Energienetze versorgt werden. Hier gilt die 65%-Vorgabe des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) einen Monat nach Entscheidung über die Ausweisung.

Energienutzungsplan (ENP)

Analog zur KWP werden im ENP neben Wärme auch andere Energieströme erfasst, wie z.B. Elektrizität oder Kühlbedarfe. Der ENP betrachtet die Energiewende ganzheitlich und berücksichtigt bereits erfolgte Sektorenkopplungen (z.B. Elektromobilität oder elektrisch betriebene Wärmepumpen). ENP kommen seit Jahren in Bayern zum Einsatz (z.B. in München) und werden dort gefördert. Der Gutachter des 2021 vom Dortmunder Stadtrat beschlossenen Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 hat den ENP als wichtigen Baustein der koordinierten Energiewende in Dortmund identifiziert und seit 2022 (vor den Gesetzesentwürfen des Bundes zum WPG) vorangetrieben. Auftragnehmerin ist die DEW21 mit den Unterauftragnehmern greenventory, DONETZ und DOdata. Die KWP hat große Schnittstellen mit dem ENP bzw. kann hieraus abgeleitet werden. Bei der Ausgestaltung des Energienutzungsplans steht nicht allein die technische Seite im Vordergrund; es werden ebenso sozioökonomische, stadtgestalterische und soziale Aspekte in die Planung einbezogen.

Welche Beeinträchtigungen erwarten mich in Zukunft durch den Umbau innerhalb der Stadt?

In den nächsten Jahren wird es zu einer verstärkten Häufung von Baustellen überall da kommen, wo beim Ausbau von Wärmenetzen Tiefbauarbeiten nötig sind. Wo die Baustellen überall auftreten, wird bekannt gegeben, sobald Klarheit besteht.

Wie kann ich meine Fragen und Bedenken in den ENP oder der KWP einbringen?

Sowohl beim ENP als auch bei der KWP handelt es sich um eine Fachplanung auf Datenbasis. Beteiligt sind Expert*innen aus der Stadtverwaltung, aber auch externe Berater*innen. Die Politik und der Klimabeirat vertreten die Interessen der Bürger*innen. Die Ergebnisse und Auswirkungen werden öffentlich bekannt gegeben. Zwischenergebnisse der KWP werden offen gelegt, so dass Bürger*innen Einsicht nehmen und innerhalb einer Frist von 30 Tagen Stellung beziehen können.

Spielt Wasserstoff beim ENP eine Rolle?

Wasserstofftechnologien sind ein wichtiger Baustein des zukünftigen Energiesystems. Wasserstoff kann wie Strom zum Energietransport eingesetzt werden, ist aber deutlich besser speicherbar. Somit kann Wasserstoff bei der sogenannten Flexibilisierung unterstützen. Zudem ist Wasserstoff ein wichtiger Faktor, um auf dem Weg zur Klimaneutralität fossile Stoffe wie Erdöl und Erdgas in der Industrie zu ersetzen.

In Dortmund könnte sich in den kommenden Jahren ein Bedarf an Wasserstoff von schätzungsweise 95.000 Tonnen ergeben (Dortmunder Wasserstoffstrategie). Sowohl in der KWP als auch im ENP wird daher untersucht, ob Wasserstoffnetze eingerichtet werden sollten und wo diese entstehen könnten. Dass in einigen Jahren auch Gebäude über entsprechende Netze mit Wasserstoff beheizt werden können, ist denkbar, aber nicht besonders realistisch. Wasserstoff wird voraussichtlich noch viele Jahre lang ein knapper Rohstoff mit hohen Kosten und daher auf spezielle Anwendungen begrenzt sein.

Welche alternativen Energiequellen/-formen werden berücksichtigt? Was fließt noch in die Analysen ein?

Neben den bestehenden Energienetzen und Energieverbräuchen der Stadt werden die folgenden Daten berücksichtigt:

  • Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzepte
  • Netzentwicklungs-, Transformations- und Dekarbornisierungsfahrpläne
  • Szenarien zur zukünftigen Stromversorgung, Wasserstoffnutzung, Elektromobilität und Kühlbedarf und daraus resultierend mehrere Varianten der Transformation
  • energetische Quartierskonzepte und Bebauungspläne
  • Sozioökonomische Daten (Einkommensstruktur, Sanierungsbereitschaft etc.)
  • Zustand aller Gebäude und deren Sanierungspotenziale
  • Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme
  • Lokal verfügbare Potenziale erneuerbarer Energien (insbesondere aller Geothermie-Arten) und Abwärmepotenziale
  • Angebot und Nachfrage für eine Kälteinfrastruktur
  • Große Bau- und Sanierungsvorhaben der großen Wohnbaugesellschaften sowie der öffentlichen Hand

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