Ausländerbehörde
Kontakt
Ordnungsamt - Ausländer-& Staatsangehörigkeitsangelegenheiten - Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.
Die Ausländerbehörde ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 15.30 Uhr telefonisch zu erreichen.
Kontaktformulare/Online-Services & Rufnummern:
Einbürgerung (32/4-2)
Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International International (32/4-3)
Freizügigkeitsangelegenheiten (32/4-5)
Anfangsbuchstabe Nachname
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Visa-Angelegenheiten/Einreiseverfahren (32/4-6)
Ausländische Studierende & Fachkräfte (32/4-6)
Städtische Asylstelle - Aufenthaltsgestattungen (32/4-7)
Anfangsbuchstabe Nachname
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Städtische Asylstelle - Duldungen (abgelehnte Asylbewerbende) (32/4-7)
Anfangsbuchstabe Nachname
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Aufenthaltsbeendigung & Ausweisungsverfahren (32/4-8)
Anfangsbuchstabe Nachname
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Aufenthalte aus humanitären Gründen (32/4-9)
Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels
Abgabe einer Verpflichtungserklärung („Besuchsaufenthalte“) nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Ausländerbehörde in Dortmund, aufgeteilt nach den jeweiligen Angelegenheiten.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Themen der Ausländerbehörde der Stadt Dortmund.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.