Service

Beschwerde über Lärmbelästigung, Rauchbelästigung durch Personen aus der Nachbarschaft

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Service ist online verfügbar.

Beschwerde durch Lärm-/Rauchbelästigung

Beschwerden über laute Nachbarn, Tongerätebenutzung, Rauchbelästigung durch Grillen mit Holzkohle, Tiere, Nachtruhestörung, Rauchbelästigung durch Lagerfeuer, Musik, Party

  • Bearbeitung von Beschwerden bei Belästigungen durch Tongeräte, Tierlärm, Grillen, Gartenmaschinen, laute Nachbarn, Verbrennen im Freien.
  • Lösung bestehender Konflikte zwischen Nachbarn, Verhinderung zukünftiger Konflikte durch die Einhaltung der Regeln des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW.

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Online-Services und Formulare

Informationsblätter

Links

Unterlagen

schriftliche Beschwerde/Aussage, konkrete Schilderung des Sachverhaltes

Voraussetzungen

Belästigung durch Personen aus der Nachbarschaft

Rechtsgrundlagen

§ 7 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW): Verbrennen im Freien

§ 9 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW): Schutz der Nachtruhe

§ 10 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW): Benutzung von Tongeräten

§ 11a Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW): Laufenlassen von Motoren

§ 12 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW): Halten von Tieren

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImschV)

Sonn- und Feiertagsgesetz NRW

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Immissionsschutz

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
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    Hier finden Sie Details zum Altlastenkataster in Dortmund: Wir erteilen Informationen & beraten rund um Themen wie schädliche Bodenveränderungen.

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    Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.

    Änderung der Lagebezeichnung

    Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.

    Änderung der Nutzungsart

    Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.