Artenschutz
Seit 1976 ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA), dem sich bis heute 148 Staaten angeschlossen haben, auch in Deutschland in Kraft. Es beschränkt und kontrolliert den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Etwa 5.000 Tier- und 25.000 Pflanzenarten werden derzeit durch das Abkommen geschützt. Je nach Gefährdungsgrad wird die bedrohte Art einer Schutzkategorie zugeordnet, woraus sich bestimmte Vermarktungsbeschränkungen ableiten.
In der Artenschutzverordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) werden die internationalen Bestimmungen umgesetzt. Hier gelten für einzelne Arten sogar verschärfte Schutzbestimmungen. Die EG-Artenschutzverordnung enthält alle Regelungen über Ein- und Ausfuhr, Vermarktung und Transport geschützter Arten. Je nach Gefährdungsgrad sind die bedrohten Arten vier Schutzkategorien zugeordnet.
Der Artenschutz in Deutschland befasst sich auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes mit Besitz-, Stör-, Zugriffs- und Vermarktungsverboten geschützter Arten.
Die Bundesartenschutzverordnung und das Landesnaturschutzgesetz NRW setzen internationales Recht um und ergänzen es.
Links zu den Rechtliche Grundlagen
Weiterführende Informationen
Hier erhalten Sie eine Übersicht zu den Services zum Thema Veterinärwesen des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund.
Erfahren Sie alles über die Kennzeichnungspflicht für bestimmte geschützte Tierarten und die zugelassenen Methoden gemäß Bundesartenschutzverordnung.
Erfahren Sie, wie Sie Herkunftsnachweise für den Kauf und Verkauf von Tier- oder Pflanzenarten gemäß EG-Verordnung Anhang B erhalten können.
Informationen zum Gesamtkonzept der Stadt Dortmund aus dem Jahr 2020 als Strategie gegen den Eichenprozessionsspinner
Informationen zum Landeshundegesetz NRW für die Stadt Dortmund
Verantwortungsvolle Hundehaltung in Dortmund: Das Hundegesetz und mögliche Ordnungswidrigkeiten. Informieren Sie sich hier über Ihre Pflichten.
Erfahren Sie, welche Regelungen für streng geschützte Landschildkröten gelten, einschließlich der Tierausweis-Einführung und Kennzeichnungspflicht.
Informationen über den/ die ehrenamtliche*n Tierschutzbeauftragte*n der Stadt Dortmund
Informationen zur asiatischen Hornisse, einer eingewanderten Art, die eine Gefahr für die Imkerei aber auch für die heimische Biodiversität darstellt.
Alle wichtigen Themen des Umweltamtes Dortmund rund um Jagd und Fischerei finden Sie hier im Überblick.
Erfahren Sie, wie Sie Vermarktungsgenehmigungen für besonders gefährdete Tier- und Pflanzenarten gemäß der EG-Verordnung erhalten können.
Informationen zu den Öffnungszeiten und Anfahrtsmöglichkeiten des Tierschutzzentrums Dortmund
Fischereischein in Dortmund beantragen: Voraussetzungen, Unterlagen und Gebühren im Überblick. Jetzt informieren und angeln gehen!
Informationen zur wöchentlichen Welpenspielgruppe des städtischen Tierheims
Informationen zur Geschichte des Tierschutzzentrums