Umweltamt
  1. Themen
  2. Tiere
  3. Artenschutz
  4. Tierausweis für streng geschützte Landschildkröten

Artenschutz

Tierausweis für streng geschützte Landschildkröten

Änderungen im Artenschutz

Nach wie vor zählen Landschildkröten zu den streng geschützten Arten, für die besondere Regelungen bezüglich der Melde- und Kennzeichnungspflicht bestehen. Mit dem Jahreswechsel 2014 / 2015 sind der Tierausweis eingeführt sowie die Dokumentations- und Nachweispflichten angepasst worden.

Die neuen Regelungen vereinfachen die Dokumentation für die Halter*innen. Denn nach der ersten Anmeldung des Tieres bei der Unteren Landschaftsbehörde, behält der*die Besitzer*in alle Dokumentationen und legt sie nur auf Nachfrage bei der Unteren Landschaftsbehörde vor.

Der Tierausweis ist vergleichbar mit dem Personalausweis, muss jedoch nicht durch die Behörde verlängert werden. Ist er erst einmal als Anlage zur EU-Bescheinigung behördlich gesiegelt, können Halter*innen von Schildkröten dies nun in Eigenregie durchführen. Wichtig ist nach wie vor die regelmäßige Dokumentation in den vorgeschriebenen Zeiträumen. Alle Dokumentationen sind aufzubewahren.

Lückenhafte Unterlagen führen dazu, dass die EU-Bescheinigung (Vermarktungsgenehmigung) ihre Gültigkeit verliert. Verkäufer*innen und Käufer*innen können mit einem Bußgeld belegt werden.

Bei der Erstmeldung eines Jungtieres und Beantragung einer EU-Bescheinigung (Vermarktungsgenehmigung) sind alle auf das Tier bezogenen Unterlagen und entsprechende Fotos bei der Unteren Landschaftsbehörde einzureichen. Die gesiegelte Fotodokumentation erhält der*die Besitzer*in zusammen mit der Vermarktungsgenehmigung zurück. Alle weiteren Fotodokumentationen sind eigenverantwortlich durchzuführen.

Der Erwerb eines Tieres ist mit Kopie der gültigen EU-Bescheinigung und Farbkopien der bisherigen Tierausweise (bzw. der früheren Fotodokumentationen) bei der Unteren Landschaftsbehörde anzumelden. Nach behördlicher Prüfung der Identität des Tieres erhält der*die Besitzer*in den letzten Tierausweis gesiegelt für die Nachweisführung zurück.

Bei Abgabe eines Tieres müssen alle Dokumente zum Tier an den*die neue*n Halter*in übergeben werden. Der*die neue Besitzer*in ist auf die unverzügliche Anmeldung des Tieres unter Vorlage aller Dokumente (EU-Bescheinigung und alle Tierausweise) hinzuweisen. Die Abgabe ist der Unteren Landschaftsbehörde mitzuteilen.

Downloads

Mehr zum Thema

Eichenprozessionsspinner

Informationen, Fragen und Antworten zur Strategie im Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner in Dortmund

Tierschutzbeauftragte

Informationen über den/ die ehrenamtliche*n Tierschutzbeauftragte*n der Stadt Dortmund

Über uns

Informationen zu den Tierpfleger*innen im Tierschutzzentrum und Bilderstrecke zu dem Alltag der Tierpfleger*innen

Tierausweis für streng geschützte Landschildkröten

Erfahren Sie, welche Regelungen für streng geschützte Landschildkröten gelten, einschließlich der Tierausweis-Einführung und Kennzeichnungspflicht.

Kontakt

Kontaktinformationen zum Tierschutzzentrum Dortmund

Das Tierschutzzentrum

Zahlen und Fakten zum Tierschutzzentrum Dortmund

Strategie gegen EPS

Informationen zum Gesamtkonzept der Stadt Dortmund aus dem Jahr 2020 als Strategie gegen den Eichenprozessionsspinner

Handel mit Anhang B-Arten

Erfahren Sie, wie Sie Herkunftsnachweise für den Kauf und Verkauf von Tier- oder Pflanzenarten gemäß EG-Verordnung Anhang B erhalten können.

Kontakt

Hier sind Kontaktinformationen der Tierärzt*innen im Veterinärwesen Dortmund aufgelistet, wie z.B. bei Fragen zu Tierschutz, Tierarzneimittel etc.

Hunde (Pflichten)

Verantwortungsvolle Hundehaltung in Dortmund: Das Hundegesetz und mögliche Ordnungswidrigkeiten. Informieren Sie sich hier über Ihre Pflichten.

Tiervermittlungsübersicht

Finden Sie treue Begleiter aus dem Tierschutzzentrum in unserer Vermittlungsübersicht! Adoptieren Sie ein Tier, das ein liebevolles Zuhause sucht. Geben Sie einem herzlichen Freund eine zweite Chance – jetzt stöbern und adoptieren!

Landeshundegesetz NRW

Informationen zum Landeshundegesetz NRW für die Stadt Dortmund

Verlängerung eines Fischereischeins

Fischereischein verlängern in Dortmund: Erforderliche Unterlagen, Gebühren und Ablauf. Alle Infos für Angler!

Artenschutz

Erfahren Sie mehr über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und die Schutzmaßnahmen für gefährdete Tier- und Pflanzenarten in Deutschland.

Fundtiere und Abgabetiere

Informationen und wichtige Kontakte für den Fall, ein Tier gefunden zu haben.