Artenschutz
Artgeschützte heimische Tiere
Der Schutz der heimischen Tierwelt ist im Paragraf 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Danach ist es verboten, sich wild lebenden Tieren und Pflanzen unnötig zu nähern, damit ihnen kein Schaden zugefügt wird und ihre Lebensstätten nicht beeinträchtigt oder zerstört werden.
Eichhörnchen und Igel
Eine wichtige Ausnahme lässt das Gesetz jedoch zu. Kranke oder verletzte artgeschützte Tiere dürfen aufgenommen werden, wenn sie ohne Hilfe nicht überleben würden. Sobald die Tiere wieder gesund sind und sich selbständig erhalten können, müssen sie wieder in die Freiheit entlassen werden.
Dies gilt zum Beispiel für Eichhörnchen und Igel, die zu den besonders geschützten Tierarten gehören. Für diese und weitere wildlebende Tiere der besonders geschützten Arten gelten nach Paragraf 44 BNatSchG Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote, wobei es auch hier gesetzliche Ausnahmeregelungen gibt.
Über die Aufnahme eines solchen Tieres informieren Sie bitte das Umweltamt, Untere Landschaftsbehörde, um das weitere Vorgehen abzusprechen.
Hummeln und Hornissen, Mehlschwalbe und Amsel
Diese Arten sind durch das Bundesnaturschutzgesetz beziehungsweise die Vogelschutz-Richtlinie besonders geschützt. Es gelten besondere Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote, wobei es auch hier gesetzliche oder behördliche Ausnahmeregelungen gibt.
So kann in Ausnahmefällen auf Antrag zum Beispiel die Beseitigung eines Hornissennestes genehmigt werden, wenn dadurch Schaden für Menschen abgewendet werden kann.
Links zum Thema
Die Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund
Erfahren Sie, wie Sie den Erwerb und die Meldung von artgeschützten Tieren beim Umweltamt Dortmund durchführen müssen.
Informationen zur asiatischen Hornisse, einer eingewanderten Art, die eine Gefahr für die Imkerei aber auch für die heimische Biodiversität darstellt.
Kontaktinformationen zum Tierschutzzentrum Dortmund
Informationen zum Landeshundegesetz NRW für die Stadt Dortmund
Eine Übersicht zu allen wichtigen Hinweisen beim Thema der Haltung gefährlicher Tiere in der Stadt Dortmund
Verantwortungsvolle Hundehaltung in Dortmund: Das Hundegesetz und mögliche Ordnungswidrigkeiten. Informieren Sie sich hier über Ihre Pflichten.
Erfahren Sie alles über die Kennzeichnungspflicht für bestimmte geschützte Tierarten und die zugelassenen Methoden gemäß Bundesartenschutzverordnung.
Links und Downloads zum Thema Jagd und Fischerei des Umweltamtes der Stadt Dortmund finden Sie hier.
Fischerprüfung in Dortmund: Anmeldung, Voraussetzungen und Unterlagen. Alle Infos für angehende Fischer!
Kontaktinformationen zu dem Bereich Untere Jagd- und Fischereibehörde des Umweltamtes der Stadt Dortmund erhalten Sie hier.
Erfahren Sie, wie Sie Vermarktungsgenehmigungen für besonders gefährdete Tier- und Pflanzenarten gemäß der EG-Verordnung erhalten können.
Informationen zu den Öffnungszeiten und Anfahrtsmöglichkeiten des Tierschutzzentrums Dortmund
Informationen zur Rattenbekämpfung in der Stadt Dortmund
Hier sind Kontaktinformationen der Tierärzt*innen im Veterinärwesen Dortmund aufgelistet, wie z.B. bei Fragen zu Tierschutz, Tierarzneimittel etc.