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Umweltzone

Teile von Dortmund gehören zur "Umweltzone Ruhrgebiet"

Hierbei handelt es sich um eine von vielen Maßnahmen, die im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost, festgeschrieben sind. In der Dortmunder Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mit einer grünen Schadstoffplakette oder einer gültigen Ausnahmegenehmigung ausgestattet sind. Informationen des Serviceportals - Umweltzone

Onlineanwendung Umweltzone

Mittels der "Onlineanwendung Umweltzone" können Sie herausfinden, ob Ihr Ziel innerhalb der Umweltzone Dortmund liegt.

Zum Thema

Häufig gestellte Fragen zur Umweltzone

Was ist eine Umweltzone?

Eine Umweltzone ist ein Bereich, in der lediglich schadstoffarme Fahrzeuge fahren und parken dürfen. Dazu ist für jedes Fahrzeug eine Schadstoffplakette erforderlich, die gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen ist. Welche Schadstoffplakette für die jeweilige Umweltzone erforderlich ist, wird auf Straßenverkehrsschildern am Eingang zur Umweltzone ausgewiesen. Seit dem 01.01.2012 gilt die zusammenhängende Umweltzone Ruhrgebiet. Die Umweltzone darf nur mit Fahrzeugen befahren werden, die mit einer grünen Plakette gekennzeichnet sind.
Für Dortmund sind bestimmte Teilbereiche des Stadtgebietes von der Umweltzone betroffen.

Mittels der "Onlineanwendung Umweltzone" können Sie herausfinden, ob Ihr Ziel innerhalb der Umweltzone Dortmund liegt.

Flyer "Umweltzone Dortmund - Bürgerinformation", 435 KB, PDF

Welche Plakettenfarbe ist in Dortmund erforderlich?

Eine grüne Schadstoffplakette ist erforderlich um in die Umweltzone fahren und darin parken zu dürfen. Onlineanwendung Umweltzone

Gibt es Ausnahmen und wo erhalte ich eine Ausnahme?

Detaillierte Informationen zu den Ausnahmeregelungen zum Befahren der Umweltzone finden Sie im Internet im "Virtuellen Rathaus". Ausnahmegenehmigungen sind grundsätzlich möglich und werden von den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund erteilt.

Virtuelles Rathaus - Thema Umweltzone

Warum werden Umweltzonen eingerichtet?

Besonders Feinstaub und Stickstoffdioxid spielen in diesem Zusammenhang eine große Rolle. Die Einrichtung von Umweltzonen, in denen nur noch schadstoffarme Fahrzeuge fahren dürfen, soll helfen, die Belastungen zu reduzieren. Je größer die Zone ist, desto wirksamer ist sie. Die Einrichtung von Umweltzonen soll dazu führen, dass sich der Anteil moderner, emissionsarmer Fahrzeuge auf den Straßen schnell erhöht. So können die verkehrsbedingten Emissionen an der Quelle reduziert werden.

Wer legt die Umweltzonen fest?

Die Umweltzone wurde als eine Maßnahme von vielen, zur Reinhaltung der Luft, im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ruhrgebiet Ost, festgelegt. Der Luftreinhalteplan für Dortmund wurde im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen von der Bezirksregierung Arnsberg aufgestellt.

Auf welcher Grundlage basiert die Umweltzone?

Laut der EU-Richtlinie zur Reinhaltung der Luft sind die europäischen Länder dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung der Luft zu ergreifen, sofern eine erhöhte Belastung (Grenzwertüberschreitungen) von bestimmten Schadstoffen festgestellt worden ist. Messungen und Berechnungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und der Stadt Dortmund haben erhöhte Luftbelastungen (NO2-Grenzwertüberschreitungen) an stark befahrenen Straßen in Dortmund ergeben.

Damit ist die Bezirksregierung Arnsberg in Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffe zu erarbeiten und umzusetzen. Eine mögliche Maßnahme ist die Einführung einer Umweltzone.

Weitere gesetzliche Grundlagen zum dem Thema Luftreinhaltung

Wo werden Umweltzonen festgelegt?

Für Dortmund ist die Umweltzone, wie auch für die angrenzende Stadt Bochum und Herne, im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost ausgewiesen.

Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost

Wie werden Umweltzonen gekennzeichnet?

Verschiedene Straßenverkehrsschilder markieren die Zufahrt und die Ausfahrt einer Umweltzone.

Sie informieren darüber, mit welcher Plakette die Fahrzeuge gekennzeichnet sein müssen, um in die Umweltzone fahren zu dürfen. Die Schilder und Plaketten gelten bundesweit.

Fahrzeugen, die keine grüne Plakette haben, ist die Einfahrt in die Umweltzone nicht gestattet, es sei denn, sie haben eine Ausnahmegenehmigung erhalten oder sind per Gesetz befreit. Bei Verstoß droht ein Bußgeld in Höhe von 80,00 Euro.

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