Umweltzone (Fahren und Parken in der Umweltzone)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Seit dem 01.01.2012 ist die Umweltzone "Ruhrgebiet" in Kraft getreten. Danach gibt es eine große zusammenhängende Umweltzone im Ruhrgebiet.
Die Umweltzone erstreckt sich von Dortmund bis Duisburg. Das Gebiet der Dortmunder Umweltzone wurde dabei ebenfalls erweitert. Die Umweltzone darf seit dem 01.07.2014 nur mit Fahrzeugen befahren werden, die mit einer grünen Feinstaubplakette gekennzeichnet sind. Gleiches gilt für das Parken innerhalb der Umweltzone. Hintergründe zur Einrichtung einer Umweltzone können auf den Informationsseiten des Umweltamtes nachgelesen werden. In dem nebenstehenden Geschäftsvorfall 'Fahren in der Umweltzone' wird beschrieben, welche Möglichkeiten es gibt, die Umweltzone mit einem Kraftfahrzeug zu befahren. Gleichzeitig können Sie dort eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Außerdem können Sie prüfen lassen, ob eine Adresse in der Umweltzone liegt oder nicht.
Online-Services und Formulare
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone für Gewerbetreibende mit Fuhrpark (PDF) -
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone für Privatpersonen (PDF) -
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone für Wohnmobilbesitzer (PDF) -
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone für Gewerbetreibende (PDF)
Gebühren
Feinstaubplaketten können persönlich bei den Bürgerdiensten in der Innenstadt oder in den Bezirksverwaltungstellen beantragt werden. Kosten: 5,00 € Ausnahmegenehmigung: von 10,00 € bis 100,00 € je nach Ausnahmetatbestand, Kraftfahrzeugtyp und Dauer der Genehmigung.
Links
Unterlagen
Für die Bestellung einer Feinstaubplakette wird die Angabe des Kraftfahrzeugkennzeichens benötigt. Welche Unterlagen für eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sind, ergibt sich aus der individuellen Situation. Diese kann mit Hilfe des Geschäftsvorfalles 'Fahren in der Umweltzone' überprüft werden.
Fristen
Eine Feinstaubplakette und eine Ausnahmegenehmigung wird auf Antrag nach Prüfung kurzfristig ausgestellt. Besondere Fristen für den Antrag sind nicht zu beachten. Eine Feinstaubplakette ist unbegrenzt gültig. Ausnahmegenehmigungen unterliegen unterschiedlichen Befristungen, die wiederrum in dem Geschäftsvorfall 'Fahren in der Umweltzone' individuell nachgelesen werden können.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind sehr unterschiedlich und werden in dem Geschäftsvorfall 'Fahren in der Umweltzone' individuell dargestellt.
Rechtsgrundlagen
Bundesimmissionsschutzgesetz
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung
Straßenverkehrsordnung
Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan "Ruhrgebiet Ost"
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ich ohne oder mit nicht ausreichender Plakette die Umweltzone befahre?
Ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht wird mit einem Bußgeld in Höhe von 80,00 € geahndet.
Die Plakette muss deutlich sichtbar im rechten Bereich der Windschutzscheibe (in Fahrtrichtung) eingeklebt werden. Das schlichte Mitführen der Plakette reicht nicht aus.
Wie kann ich nachweisen, dass ich eine Ausnahmegenehmigung habe?
Eine Ausnahmegehmigung wird durch einen schriftlichen Bescheid erteilt. Gleichzeitig wird eine Nachweiskarte ausgestellt, die in dem Kraftfahrzeug deutlich sichtbar ausgelegt werden muss.
Unter bestimmten Voraussetzungen, die in dem Geschäftsvorfall 'Fahren in der Umweltzone' geprüft werden können, braucht kein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden. Es muss dann der Nachweis mitgeführt werden, der den Ausnahmetatbestand belegt (z.B. ein Schwerbeschädigtenausweis mit den erforderlichen Merkmalen).
Gilt eine Ausnahmegenehmigung auch in anderen Umweltzonen?
Grundsätzlich gelten die Ausnahmegenehmigungen in allen Umweltzonen des Luftreinhalteplanes Ruhrgebiet.
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Backoffice-Kfz
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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Weitere Services
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