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Fischerei

Erteilung eines Sonderfischereischeins

Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.

Nähere Einzelheiten sind bei der Unteren Fischereibehörde zu erfragen.

Rechtsgrundlage:

Rechtsgrundlage für die Erteilung von Sonderfischereischeinen ist der § 32 des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen vom 22.06.94 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.01 in der z.Z. gültigen Fassung.

Verwaltungsgebühren:

Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren für den Jagd- und Fischereischein mit Bargeld ist ab Februar 2020 ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten möglich. Die Möglichkeit, die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen, bleibt unverändert.

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
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