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Mehr Lärmschutz und weniger Tempo gelten demnächst auf weiteren Hauptstraßen

Inhalt bereitgestellt von: Pressestelle Stadt Dortmund

Das Tiefbauamt setzt aus dem Lärmschutzplan der Stadt in den kommenden Wochen weitere Temporeduzierungen auf Dortmunder Hauptstraßen um.

Schon 2024 hatte der Rat der Stadt den Lärmschutzplan und damit viele Tempo-Reduzierungen beschlossen. Seitdem setzt die Stadt sie nach und nach um. An einigen stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen wird die Höchstgeschwindigkeit in Teilbereichen reduziert, damit weniger Lärm entsteht - denn Lärm macht krank.

Entlang der Mallinckrodtstraße, der Willem-van-Vloten-Straße oder des Körner Hellwegs wurde das Tempo bereits auf einigen Abschnitten verändert. In den nächsten Wochen kommen folgende Straßen hinzu:

  • Tempo 30 | 6:00 - 24:00 Uhr an der Rheinische Straße (zwischen Wallring und Paulinenstraße)
  • Tempo 40 | ganztägig an der Leopoldstraße / Münsterstraße (zwischen Steinstraße und Hackländer Platz)
  • Tempo 40 | ganztägig an der Lütgendortmunder Straße (Limbecker Straße bis Lütgendortmunder Hellweg)
  • Tempo 40 | ganztägig am Lütgendortmunder Hellweg (Lütgendortmunder Straße bis Kesselborn)
  • Tempo 30 | 22:00 bis 6:00 Uhr an der Haberlandstraße (Käthe-Kollwitz-Straße bis Dörwerstraße)
  • Tempo 30 | ganztägig an der Derner Straße zwischen Bornstraße und An der Westfalenburg

Mit weniger Tempo viel erreichen

An vielbefahrenen und dabei beidseitig bebauten Straßen im Dortmunder Stadtgebiet gibt es hohe Lärmpegel. Das hat die Lärmkartierung klar aufgezeigt. Eine geringere Geschwindigkeit kann den Lärm an diesen hochbelasteten Straßenabschnitten deutlich reduzieren. So verringert eine Senkung der zulässigen Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h die mittleren Immissionspegel um etwa 3 dB(A), die Maximalpegel einer Vorbeifahrt um etwa 6 dB(A). Zahlreiche messtechnische Untersuchungen haben dies bestätigt.

Um eine vergleichbare Minderung des mittleren Immissionspegels zu erreichen, wäre eine Reduzierung der Verkehrsmenge um etwa die Hälfte nötig, da ein Unterschied von 3 dB(A) einer Verdopplung bzw. Halbierung der Schallenergie entspricht. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist also eine vergleichsweise kostengünstige und kurzfristig umsetzbare Methode, um den Lärm zu mindern.

Weniger Tempo hilft nicht nur dem Lärmschutz

Die Grüne Welle für den Autoverkehr soll jedoch erhalten bleiben. Dafür müssen die Ampelanlagen angepasst werden, denn derzeit ist die grüne Welle auf Tempo 50 ausgerichtet. Wer sich mit dem Fahrzeug auf die Grüne Welle einstellt, gibt weniger Gas und tritt weniger auf die Bremse. Das reduziert die Emissionen von Klimagasen, Luftschadstoffen und Lärm erheblich.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung nützt dabei nicht nur den Anwohnenden, sondern schafft mehr Aufenthaltsqualität im Straßenraum und in den angrenzenden Grünflächen für alle. Auf Straßen, auf denen auch Radverkehr unterwegs ist oder viele Fußgänger*innen queren, wird es außerdem für alle sicherer.

Warum unterschiedliche Geschwindigkeiten und unterschiedliche Zeiträume?

Wenn es nur um den Lärmschutz ginge, wäre an allen genannten Abschnitten eine Anordnung von Tempo 30 ganztägig gerechtfertigt. Bei der Entscheidung sind aber auch die Belange des öffentlichen Nahverkehrs zu berücksichtigen. Buslinien und Stadtbahnen haben klare Umlaufzeiten und müssen Anschlüsse an den Knotenpunkten zu bestimmten Zeiten erreichen können. Schon geringfügige Erhöhungen der Fahrzeit können deutliche Folgen haben.

Daher bleibt an der Rheinischen Straße in der Nacht vorerst Tempo 50 erhalten, damit der NachtExpress weiterhin die regional bedeutsamen Anschlüsse erreicht und die Linien pünktlich wieder an der Reinoldikirche eintreffen. Im anschließenden Abschnitt der Rheinischen Straße, in welchem die Straßenbahn in der Fahrbahn geführt wird, wurde trotz hoher Betroffenheit auf eine Tempo-Reduzierung zu Gunsten der Stadtbahn verzichtet, da die Drosselung des Tempos auch für die Stadtbahn gelten würde.

An der Lütgendortmunder Straße und dem Lütgendortmunder Hellweg würden bei einer Temporeduzierung auf 30 km/h mehrere Buslinien im Tages- und Nachtzeitraum nicht mehr ihre Anschlüsse erreichen. Bei einer Reduzierung auf 40m km/h ganztägig sowie der Beibehaltung der Busvorrangschaltung an den Knoten Lütgendortmunder Hellweg/Borussiastraße/Kesselborn, Lütgendortmunder Hellweg und Lütgendortmunder Straße sind die Zeitverluste für den ÖPNV jedoch noch verkraftbar.

An der Leopoldstraße und Münsterstraße wurde ganztägig Tempo 40 angeordnet, weil Tempo 30 für die dort verkehrenden Nachtbuslinien einen unzumutbaren Zeitverlust bedeutete. Nördlich des Hackländerplatzes besteht zwar ebenfalls eine hohe Betroffenheit. Gegen eine Geschwindigkeitsreduzierung spricht aber, dass dies wie auch an der Rheinischen Straße den Stadtbahnbetrieb unverhältnismäßig stark einschränken würde.

Auf der Haberlandstraße besteht eine gesundheitsgefährdende Lärmbelastung nur nachts, tagsüber verkehrt dort außerdem die beschleunigte Linie 470. Südlich der Dörwerstraße ist zudem die Bebauungsstruktur etwas lockerer, so dass Abstände zur Straße größer und Mehrfachreflexionen des Schalls zwischen den Gebäuden geringer sind. Dadurch ergibt sich eine geringere Lärmbelastung, die eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht zwingend notwendig macht.

Auf der Derner Straße wird ganztägig Tempo 30 angeordnet, da der ÖPNV hier nicht betroffen ist.

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Mobilität & Verkehr Sicherheit & Ordnung