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Erklärung zur Barrierefreiheit von dortmund.de

Die Stadt Dortmund ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung kommt den Vorgaben des §4 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) nach.

Methodik

Die Erklärung wurde erstellt auf Grundlage einer Selbstbewertung im Rahmen des von der DIAS GmbH unter bitvtest.de angebotenen Prüfverfahrens zur BITV. Sie folgt damit Art.3 Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Stand dieser Erklärung: Juni 2024

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für sämtliche unter der Domain dortmund.de erreichbaren Webseiten mit Ausnahme der unter den Subdomains ezproxy.dortmund.de, katalog.dortmund.de, map.dortmund.de, opendata.dortmund.de, rathaus.dortmund.de, visit.dortmund.de, vhs.dortmund.de und wahlhelfer.dortmund.de sowie der unter dem Pfad stadt.dortmund.de/bibliothek/blog/aktuelles/ hinterlegten Internetseiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die im Geltungsbereich genannten Webseiten sind teilweise mit den Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) vereinbar. Die erreichte Bewertung nach WCAG ist: nicht konform.
Nicht vollständig übereinstimmende Teile des Inhalts sind im Folgenden angeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Untertitel, Audiodeskription und Volltextalternative für aufgezeichnete Videos
    Für aufgezeichnete Videos sind keine synchronen Untertitel vorhanden. Ebenso wird hierfür eine synchrone Audiodeskription nicht angeboten. Eine Volltextalternative steht nicht zur Verfügung.
    Hinweis: Eingebundene Videos werden in der Regel lediglich als ergänzende Darstellungsform eingesetzt und beinhalten teilweise nur durch die Eigenheiten des Mediums gegebene Zusatzinformationen. Sämtliche grundlegend relevanten Informationen werden in zugänglicher Textform unabhängig von Videos angeboten.
  • Untertitel, Audiodeskription und Volltextalternative für Live-Videos
    Für Live-Videos sind keine synchronen Untertitel vorhanden. Ebenso wird hierfür eine synchrone Audiodeskription nicht angeboten. Eine Volltextalternative steht nicht zur Verfügung.
    Hinweis: Der Inhalt von Live-Videos wird in der Regel im Nachgang zusammengefasst in Textform angeboten. Zeitlich relevante informationen werden parallel zu eventuellen Live-Videos in Textform angeboten.
  • Karten, Pläne und Luftbilder
    Zu Online-Kartenanwendungen gibt es derzeit leider keine uns bekannte barrierefreie Alternative. Für sämtliche im Rahmen von Kartenanwendungen angebotenen Informationen gibt es stets eine Alternative in Textform bzw. stellt die Darstellungsform mithilfe einer solchen Anwendung ein zusätzliches Angebot bereits in barrierefreier Form hinterlegter Inhalte dar.
  • Auszeichnung andersprachiger Wörter
    Die technische Kenntlichmachung einzelner andersprachiger Wörter erfolgt manuell. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Inhalte teilweise nicht entsprechend markiert sind.
  • Seitenbereiche überspringbar
    Das direkte Anspringen oder Überspringen verschiedener Inhaltsbereiche ist nur teilweise möglich. Wir bemühen uns um eine weitere Verbesserung dieses Navigationsaspekts.
  • Temporäre Einschränkungen: Inhalte zur UEFA Euro 2024
    Im Rahmen der UEFA Euro 2024 werden an verschiedenen Stellen fremdsprachige Begriffe und bestimmte Abkürzungen genutzt. Diese beruhen auf den Vorgaben der UEFA und weiterer Stellen. Leider sind wir zu deren Einhaltung verpflichtet, auch wenn sie nicht WCAG-konform angeboten werden können.

Rückmeldung und Kontakt

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit von dortmund.de. Wenn Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Thema haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb einer Frist von in der Regel vier Wochen zu beantworten.

Stadt Dortmund - Fachbereich Marketing + Kommunikation

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Friedensplatz 3
44122 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis
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    bis
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    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Anfrage keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.

Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Mauerstrasse 53
10117 Berlin

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit in Dortmund und entsprechende Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter dortmund.de/mb