Auch andere Schulwege sollen überprüft werden
Mehr Sicherheit für Schulkinder: Stadt schlägt Tempo 30 von 7 bis 17 Uhr an der Stadtbahnhaltestelle Externberg in Eving vor
Damit Schulkinder an der Evinger Straße (B54) sicherer unterwegs sind, gilt in Höhe der Haltestelle „Externberg" künftig montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr Tempo 30. Das schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt vor.
An Schultagen kreuzen sich dort die Schulwege der Kinder der Elisabeth-Grundschule und der Hauptschule am Externberg. Sie alle müssen die vielbefahrende Bundesstraße queren. Tempo 30 würde aus Sicht der Stadt die Unfallgefahr deutlich reduzieren. In Dortmund gibt es weitere, vergleichbare Situationen. Auch die soll die Straßenverkehrsbehörde auf Tempo 30 prüfen.
Der Straßenabschnitt der Evinger Straße, an dem die neue Tempo-Regelung eingeführt werden soll, liegt direkt an der Stadtbahnhaltestelle „Externberg“. Insbesondere zu den Stoßzeiten am Morgen und Nachmittag queren sowohl die Grundschulkinder aus den benachbarten Wohngebieten als auch die Kinder und Jugendlichen der Hauptschule am Externberg die Evinger Straße. Gleichzeitig herrscht starker Verkehr auf der Bundesstraße.
Tempo 30 wird aus Sicht von Straßenverkehrsbehörde, Polizei und dem städtischen Team Nahmobilität die Sicherheit für die Schulkinder und alle anderen Verkehrsteilnehmer*innen signifikant erhöhen. Eine gemeinsame Verkehrsschau hat ergeben, dass es sich um einen hochfrequentierten und gefährlichen Schulweg handelt. Alle Beteiligten sehen die dringende Notwendigkeit, die neue Tempo-Regelung einzuführen. An der Lothringer Straße, die von der Evinger Straße direkt zur Grundschule führt, hat die Stadt das Tempo bereits zuvor auf 30 km/h abgesenkt.
StVO-Novelle gibt Straßenverkehrsbehörden mehr Spielraum
Möglich wird die Änderung durch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 2024. Sie gibt den Straßenverkehrsbehörden der Städte mehr Spielraum, Tempo 30 streckenbezogen auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen anzuordnen. An hochfrequentierten Schulwegen, so wie an der Evinger Straße, soll Tempo 30 laut StVO der Regelfall sein. Ausnahmen sind möglich, wenn der Öffentliche Nahverkehr durch die Temporeduzierung beeinträchtigt wird. An der Evinger Straße ist das jedoch nicht der Fall, das hat eine Überprüfung gezeigt.
In seiner Oktober-Sitzung wird der Rat nicht nur über die Evinger Straße entscheiden. Er kann die Straßenverkehrsbehörde außerdem damit beauftragen, weitere Schulwege in Dortmund auf Grundlage der StVO-Novelle zu überprüfen und damit sicherer zu machen.