Ordnungsamt weist auf Verbote an den stillen Feiertagen im November hin
Im November stehen drei stille Feiertage an: Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (15. November) und Totensonntag (22. November). Was ist an diesen Tagen nicht erlaubt? Das Ordnungsamt klärt über die Verbote auf, die zusätzlich zum allgemeinen Sonntag- und Feiertagsschutz gelten.
Verboten an diesen drei stillen Feiertagen sind
- Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr,
- sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden, von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr,
- der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr,
- musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb von 5 bis 18 Uhr,
- und alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz von 5 bis 18 Uhr.
In Zweifelsfällen bitte die Abteilung für Gewerbeangelegenheiten – Sonn- und Feiertagsschutz – unter Tel. 0231 50-25569 kontaktieren.