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Wichtig für die Eltern: Erstklässler-Anmeldung 2027/28 gestartet

Inhalt bereitgestellt von: Pressestelle Stadt Dortmund

Das neue Schuljahr hat gerade erst begonnen, da startet die Schulverwaltung schon das Anmeldeverfahren für den Grundschulstart 2027/28. Die Stadt Dortmund hat deshalb tausende Eltern angeschrieben, das Anmeldeverfahren hat jetzt begonnen.

Für das kommende Schuljahr rechnet die Schulverwaltung mit rund 5.800 Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Bedingt durch Zuzüge, insbesondere aus der Ukraine, kann die Zahl auch höher liegen.

Anmeldung bis zum 15. November möglich

Auf die Schule können sich alle Kinder freuen, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren wurden. Sie sind schulpflichtig für das Schuljahr 2027/28. Ihre Erziehungsberechtigten wurden angeschrieben. In der Einschulungspost vom Fachbereich Schule ist ein Anmeldebogen erhalten, mit dem sie ihre Kinder an der von ihnen gewünschten Grundschule anmelden können. Die Anmeldung soll bis zum 15. November erfolgen und ist nur an einer Grundschule möglich.

Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die nach dem 30. September 2021 geboren sind, vorzeitig eingeschult werden, wenn sie „schulfähig" sind. Über die Schulfähigkeit entscheidet die jeweilige Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Fragen in diesem Zusammenhang können Erziehungsberechtigte mit der Schulleitung der ausgewählten Grundschule klären. Der für die Anmeldung notwendige Anmeldebogen ist auch über die Grundschulen erhältlich oder steht hier zum Download bereit: www.dortmund.de/dlzbildung .

Wo können die Kinder angemeldet werden?

Grundsätzlich können Erziehungsberechtigte die Grundschule für ihr Kind frei wählen. Ein Aufnahmeanspruch besteht jedoch nur für die vom Wohnort nächstgelegene Grundschule, solange die Kapazitäten dort ausreichen. Besonderheiten gelten bei Bekenntnisschulen.

Die Entfernung zur nächstgelegenen Schule ist auch entscheidend für einen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten. Schülerfahrkosten werden bis zur nächstgelegenen Grundschule übernommen, sofern der Schulweg in der einfachen Entfernung mehr als zwei Kilometer beträgt.

Fragen zur Einschulung beantworten die Schulleitungen der Grundschulen.
Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten Erziehungsberechtigte unter www.dortmund.de/dlzbildung oder beim Fachbereich Schule unter den Rufnummern 0231 50 - 23098 und 50 - 16943 und der Mail-Adresse: einschulung@stadtdo.de .

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Bildung