Service

Zuschuss für die Anschaffung von Grundsportgeräten

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Grundsportgeräte sind die Geräte, die die Grundlage für die Ausübung der Sportart bilden. Dazu gehören nicht Verbrauchsmaterialien und persönliche Ausrüstungsgegenstände. Die genaue Definition von Grundsportgeräten obliegt dem Geschäftsbereich Sport der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund in Abstimmung mit dem StadtSportBund.

Zuschussfähig sind auch die Aufwendungen für die Lieferung und Montage des Gerätes. Der Zuschuss beträgt 50 % der Anschaffungskosten, die bis zu einer maximalen Höhe von 10.000,00 € berücksichtigt werden. Der Zuschuss wird zu gleichen Teilen aus Spendenmitteln der Sparkasse Dortmund und aus Finanzmitteln der Stadt Dortmund gewährt.

Zur Beantragung benötigen wir aktuell noch Ihre Unterschrift. Bitte starten Sie mit dem Formular "Unterschrift". Dieses Formular können Sie gerne digital (z.B auf Ihrem Tablet) unterzeichen. Alternativ können Sie dieses Formular ausdrucken, unterzeichnen und anschließend als Datei (z.B. Bild oder Scan) auf Ihrem Gerät speichern. Im Formular "Antrag" ist diese Datei mit Ihrer Unterschrift hozuchladen.

Online-Services und Formulare

Unterlagen

Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen ist ein Angebot einzureichen.

Fristen

Die Anschaffung darf frühestens nach der Bewilligung des Antrages erfolgen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage und Prüfung entsprechender Rechnungsbelege.

Voraussetzungen

Für die Anschaffung vereinseigener Grundsportgeräte kann auf schriftlichen Antrag ein Zuschuss gewährt werden, sofern der Anschaffungspreis mindestens 150,00 € je Einheit beträgt.

Es können nur Sportverbände (z. B. StadtSportBund) und Amateur-Sportvereine finanziell unterstützt werden,

  • die ihren Sitz in Dortmund haben und die innerhalb des Stadtgebietes liegende Sport- und Bewegungsräume nutzen bzw. dort über solche verfügen.
  • die nachweislich als gemeinnützig anerkannt sind. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn der vom zuständigen Finanzamt ausgestellte Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid ab Bescheidausstellung nicht älter als fünf Jahre ist.

Rechtsgrundlagen

Antragsberechtigt ist nur der nach § 26 BGB vertretungsberechtigte Vorstand eines Verbandes oder eines Vereins. Einzelne Abteilungen sind nicht antragsberechtigt.

Kontakt

Stadt Dortmund - Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Sport

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Untere Brinkstr. 81-89
44141 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

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