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Dortmund gemeinsam!

Fragen und Antworten (FAQ)

Wer kann an Dortmund gemeinsam! teilnehmen und welche Aktionen können angemeldet werden?

Alle Bürger*innen der Stadt, aber auch alle Initiativen, Vereine, Unternehmen und Organisationen, die in Dortmund beheimatet sind, sind herzlich eingeladen, mit einer eigenen Aktion an Dortmund gemeinsam! teilzunehmen. Jede auch noch so kleine Aktion kann dabei angemeldet werden. Vom Gespräch auf der Parkbank bis zum großen Straßenfest ist alles möglich!

Folgende Akteure und Aktionen sind von der Teilnahme an Dortmund gemeinsam! ausgeschlossen:
• Politische Parteien
• Promotion- und Werbeaktionen mit ausschließlich kommerzieller Absicht*
• Aktionen, für die ein Eintrittsgeld entrichtet werden muss

*Hiervon ausdrücklich ausgeschlossen sind der Gastronomiebetrieb, Trödelmärkte und alle Veranstaltungen, bei denen eine Gemeinschaftsaktion im Vordergrund steht, bspw. kostenlose Sportangebote, Mitmach-Aktionen, Tage der offenen Tür etc. Es ist den Anbietern von Gemeinschaftsaktionen grundsätzlich erlaubt, im Rahmen von Dortmund gemeinsam! für sich und die eigenen Aktivitäten zu werben.

Von der Anmeldung ausgeschlossen sind außerdem:
Gemeinschaftsaktionen und Werbung von Personen, Organisationen oder Unternehmen, die ihrem Zweck oder Auftreten nach im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, sowie Gemeinschaftsaktionen und Werbung, die gegen geltendes Recht verstoßen, außerdem Werbung für Tabakerzeugnisse und Spirituosen und Gemeinschaftsaktionen und Werbung mit diskriminierenden, sexistischen oder anstößigen Inhalten. Die Stadt Dortmund behält sich vor, angemeldete Aktionen in dieser Hinsicht zu überprüfen und einzelnen Teilnehmer*innen die Teilnahme an der Veranstaltung zu verwehren oder sie hiervon auszuschließen.

Wie kann ich meine Aktion anmelden?

Anmelden könnt ihr eure Aktionen, indem ihr das Anmeldeformular ausfüllt und absendet!

Anmeldefrist für eure Aktionen ist der 20. Mai 2026.

Falls ihr eine Aktion auf einer Grünfläche anmeldet oder falls für ezre Aktion Straßensperren, Halteverbote oder eine Schanklizenz benötigt werden, müsst ihr eure Aktion bereits bis zum 27. April 2026 anmelden.

Die angemeldeten Aktionen werden online auf einer Stadtkarte von Dortmund präsentiert, die hier auf dieser Webseite veröffentlicht wird. So kann dann jede*r sehen, welche Angebote es im eigenen Viertel und in der gesamten Stadt gibt.

Bis wann kann ich eine Aktion für Dortmund gemeinsam! anmelden?

Anmeldefrist für eure Aktionen ist der 20. Mai 2026.

Falls ihr eine Aktion auf einer Grünfläche anmeldet oder falls für ezre Aktion Straßensperren, Halteverbote oder eine Schanklizenz benötigt werden, müsst ihr eure Aktion bereits bis zum 27. April 2026 anmelden.

Wie fange ich am besten mit der Organisation einer Aktion an?

Am Anfang jeder Aktion steht eine gute Idee. Wenn ihr noch auf der Suche nach einer passenden Idee für euch und eure Nachbar*innen seid, schaut euch am besten unsere Tipps für eure Aktionen auf der Seite Anmeldung an. Dabei werdet ihr merken, dass viele Ideen gar keine große Vorbereitung benötigen.

Falls ihr eine größere Aktion plant, schließt euch am besten mit euren Nachbar*innen und Freund*innen zusammen. Vielleicht gibt es auch bereits eine Gruppe, einen Verein oder eine Initiative in eurer Nachbarschaft, die etwas für Dortmund gemeinsam! plant und der ihr euch anschließen könnt.

Ich würde gerne eine eigene Aktion bei Dortmund gemeinsam! anbieten, weiß aber nicht, ob ich dafür eine Genehmigung vom Ordnungsamt benötige. Was soll ich tun?

Es reicht vorerst vollkommen aus, wenn ihr eure Aktion über das Anmeldeformular für Dortmund gemeinsam! anmeldet. Das Anmeldeformular findet ihr unter Anmeldung.

Tragt bei der Anmeldung einfach alles, was ihr vorhabt, in die vorgesehenen Felder und in das Feld "Beschreibung Ihrer Aktion" ein.

Eure Anmeldung wird automatisch auch an das Ordnungsamt weitergeleitet. Dort wird geprüft, ob euer Vorhaben genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig ist.
Sollte es Rückfragen geben, wendet sich das Ordnungsamt direkt an euch.

Im Vorhinein könnt ihr euch mithilfe der folgenden Auflistung einen Überblick verschaffen, welche Vorhaben in der Regel genehmigungspflichtig sind.

Genehmigungspflichtige Vorhaben sind:
• Die Veranstaltung findet mit Aufbauten auf öffentlicher Wegefläche statt.
• Für die Veranstaltung sind Straßensperren oder Halteverbote notwendig (Achtung: Sofern solche verkehrlichen Maßnahmen erforderlich sind, muss die Anmeldung bis zum 27. April 2026 erfolgen.).
• Die Veranstaltung findet auf einer öffentlichen Grünfläche statt (Achtung: Sofern dies der Fall ist, muss die Anmeldung bis zum 27. April 2026 erfolgen.).
• Für die Veranstaltung ist der Betrieb von Tongeräten beabsichtigt.
• Im Rahmen der Veranstaltung soll eine Schankerlaubnis für den Ausschank alkoholischer Getränke beantragt werden. (Achtung: Sofern eine Schankerlaubnis beantragt werden muss, muss die Anmeldung bis zum 27. April 2026 erfolgen.).
• Im Rahmen der Veranstaltung werden mehr als 200 Besucher*innen gleichzeitig erwartet.
• Für die Veranstaltung werden besondere Bauten errichtet (insg. größer als 75m² oder höher als 5m).
• Im Rahmen der Veranstaltung werden neben Imbiss- und Ausschankständen weitere Verkaufsstände betrieben.

Solltet ihr hierzu weitere Fragen haben, wendet euch bitte per E-Mail an gemeinsam@dortmund.de.

Ich möchte eine Aktion anbieten, die vom Ordnungsamt genehmigt werden muss. Muss ich mich dafür selbst an das Ordnungsamt wenden?

Nein, ihr müsst euch nicht selbst an das Ordnungsamt wenden. Es reicht vorerst vollkommen aus, wenn ihr eure Aktion über das Anmeldeformular für Dortmund gemeinsam! anmeldet. Das Anmeldeformular findet ihr unter Anmeldung.

Sendet das ausgefüllte Formular einfach per E-Mail oder Post an eine der im Formular angegebenen Adressen. Tragt bei der Anmeldung einfach alles, was ihr vorhabt, in die vorgesehenen Felder und in das Feld "Beschreibung Ihrer Aktion" ein.

Eure Anmeldung wird automatisch auch an das Ordnungsamt weitergeleitet. Dort wird geprüft, ob euer Vorhaben genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig ist. Sollte es Rückfragen geben, wendet sich das Ordnungsamt direkt an euch.

Solltet ihr hierzu weitere Fragen haben, wendet euch bitte per E-Mail an gemeinsam@dortmund.de.

Genehmigungspflichtige Vorhaben sind:

  • Die Veranstaltung findet mit Aufbauten auf öffentlicher Wegefläche statt.
  • Für die Veranstaltung sind Straßensperren oder Halteverbote notwendig
    (Achtung: Sofern solche verkehrlichen Maßnahmen erforderlich sind, muss die Anmeldung bis zum 27. April 2026 erfolgen.).
  • Für die Veranstaltung ist der Betrieb von Tongeräten beabsichtigt.
  • Im Rahmen der Veranstaltung soll eine Schankerlaubnis für den Ausschank alkoholischer Getränke beantragt werden.
    (Achtung: Sofern eine Schankerlaubnis beantragt wird, muss die Anmeldung bis zum 27. April 2026 erfolgen.).
  • Die Veranstaltung findet auf einer öffentlichen Grünfläche statt (Achtung: Sofern dies der Fall ist, muss die Anmeldung bis zum 27. April 2026 erfolgen.).
  • Im Rahmen der Veranstaltung werden mehr als 200 Besucher*innen gleichzeitig erwartet.
  • Für die Veranstaltung werden besondere Bauten errichtet (insg. größer als 75m² oder höher als 5m).
  • Im Rahmen der Veranstaltung werden neben Imbiss- und Ausschankständen weitere Verkaufsstände betrieben.

Kann ich für sämtliche Orte in Dortmund eine Aktion anmelden?

Aktionen könnt ihr sowohl auf privater Fläche als auch auf öffentlicher Wegefläche anmelden. Bei der Anmeldung einer Aktion müsst ihr angeben, ob die Aktion auf privater oder öffentlicher Wegefläche geplant ist.

Aktionen auf öffentlicher Wegefläche können grundsätzlich im gesamten Dortmunder Stadtgebiet angemeldet werden. Nach Eingang der Anmeldung wird geprüft, ob der beabsichtigte Standort tatsächlich zur Verfügung steht.

Falls ihr eine Aktion auf einer öffentlichen Grünfläche plant, müsst ihr eure Aktion bereits bis zum 27. April 2026 anmelden!

Kann ich eine Aktion auf dem Gehweg oder im Park veranstalten?

Wenn ihr euch mit einer Aktion auf öffentlicher Wegefläche (also bspw. auf dem Gehweg oder im Park) beteiligen möchtet, gebt dies bitte unbedingt bei der Anmeldung an.

Eure Anmeldung wird automatisch auch an das Ordnungsamt weitergeleitet, wo geprüft wird, ob eure Aktion genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig ist. Ob eine Aktion auf öffentlicher Wegefläche genehmigt werden muss und kann, hängt bspw. von der Anzahl und Art der Aufbauten ab, die ihr plant (z.B. Tische, Stühle, Pavillons). Gebt diese Aufbauten bitte bei der Anmeldung an.

Sollte es beim Ordnungsamt Rückfragen geben, erhaltet ihr von dort eine Nachricht. Achtet aber auf jeden Fall darauf, dass ihr während eurer Aktion jederzeit genügend Platz für Passanten und andere Verkehrsteilnehmer*innen lasst.

Falls ihr eine Aktion auf einer öffentlichen Grünfläche plant, müsst ihr eure Aktion bereits bis zum 27. April 2026 anmelden!

Kann ich eine Straßensperre oder ein Halteverbot für eine Aktion bei Dortmund gemeinsam! beantragen?

Ihr habt bei der Anmeldung die Möglichkeit, anzukreuzen, dass eine Straßensperrung oder ein Halteverbot für eure Aktion benötigt wird.

Eure Anmeldung wird automatisch auch an das Ordnungsamt weitergeleitet und dort geprüft. Falls ihr ankreuzt, dass ihr eine Straßensperre oder ein Halteverbot beantragen möchtet, wendet sich das Ordnungsamt direkt an euch.

Bitte beachtet: Falls ihr eine Straßensperre beantragen möchtet, muss eure Anmeldung bis spätestens zum 27. April 2026 bei uns eingehen.

Brauche ich eine Genehmigung, wenn ich öffentlich Musik spielen möchte?

Ihr könnt im Rahmen eurer Aktion Musik abspielen, solange sie lediglich in einer solchen Lautstärke abgespielt wird, dass unbeteiligte Personen (z.B. Anwohnende) nicht erheblich belästigt werden. Ab 22 Uhr ist das Spielen von Musik untersagt. Im Einzelfall kann ggf. eine Ausnahme von diesen Bestimmungen erteilt werden.)

Es ist also bspw. kein Problem, wenn ihr bei einem Grillfest im Park einen Bluetooth-Lautsprecher aufstellt.

Solltet ihr für eure Aktion mit einem höheren Lautstärkepegel und bspw. verstärkter Musik planen, gebt dies bitte bei der Anmeldung an.

Eure Anmeldung wird automatisch auch an das Ordnungsamt weitergeleitet, welches sich bei Rückfragen direkt an euch wendet.

Bitte beachtet: Öffentlich gespielte Musik muss ggf. bei der GEMA angemeldet werden. Die Anmeldung bei der GEMA geschieht nicht automatisch über eure Anmeldung einer Aktion bei Dortmund gemeinsam! und muss von euch selbst vorgenommen werden.

Hier gelangt Ihr zur Webseite der GEMA.

Ich würde bei meiner Aktion bei Dortmund gemeinsam! gerne Lebensmittel ausgeben. Was muss ich hierzu beachten?

Die wichtigsten Informationen und Richtlinien zur Hygiene und zum Umgang mit Lebensmitteln findet ihr auf dem Merkblatt "Hygiene bei Straßenfesten" vom Ordnungsamt der Stadt Dortmund. Zu diesem Merkblatt gelangt ihr hier.

Bei weiteren Fragen könnt ihr euch per E-Mail an lebensmittelueberwachung@stadtdo.de an die Abteilung Lebensmittelüberwachung der Stadt Dortmund wenden.

Ich würde bei meiner Aktion bei Dortmund gemeinsam! gerne alkoholische Getränke ausgeben. Was muss ich hierzu beachten?

Für den Verkauf alkoholischer Getränke ist zwingend eine Schankerlaubnis notwendig.

Falls ihr vorhabt, im Rahmen eurer Aktion alkoholische Getränke zu verkaufen, könnt ihr dies im Rahmen der Anmeldung eurer Aktion angeben.

Bitte beachtet: Aktionen, für die eine Schanklizenz benötigt wird, müssen bis zum 27. April angemeldet werden.

Die Anmeldung wird automatisch auch an das Ordnungsamt weitergeleitet, welches sich hierzu dann direkt an euch wendet. Für die Beantragung einer Schankerlaubnis werden Gebühren in Höhe von 48 Euro fällig.

Die Ausstellung der Schankerlaubnis erfolgt unabhängig von der Prüfung und Veröffentlichung eurer Aktion an sich. Dass eure angemeldete Aktion hier auf der Webseite veröffentlicht wird, heißt also noch nicht, dass automatisch auch die Schankerlaubnis ausgestellt wurde.

Bei weiteren Fragen könnt ihr euch per E-Mail an gemeinsam@dortmund.de wenden.

Wie verhalte ich mich, wenn es bei der Organisation und Durchführung der Aktion zu Konflikten mit Behörden, der Hausverwaltung oder Anwohner*innen kommt?

Die Anmeldung eurer Aktion wird automatisch auch an das Ordnungsamt der Stadt Dortmund weitergeleitet. Eurer Vorhaben ist dem Ordnungsamt somit bekannt. Sollte es im Vorhinein dort zu Rückfragen kommen, wendet sich das Ordnungsamt direkt an euch.

Gerade bei Veranstaltungen mit erhöhter Lautstärke solltet ihr im Voraus eure Nachbar*innen und Vermieter*innen informieren, damit sich alle darauf vorbereiten können. Im besten Fall findet ihr auf diesem Weg auch weitere Mitstreiter*innen, die sich gern eurer Aktion anschließen oder an Dortmund gemeinsam! teilnehmen möchten.

Ich habe weitere Fragen zur Veranstaltung. An wen kann ich mich wenden?

Unsere externe Kooperationspartnerin, die Agentur konzeptschmiede-do, hat die Federführung bei der Konzeption und Organisation der Veranstaltung Dortmund gemeinsam!

Ihr könnt euch bei Fragen gern jederzeit per E-Mail an diese wenden:

konzeptschmiede-do
Agentur für Kommunikation und Events
Fred-Ape-Weg 80
44263 Dortmund
gemeinsam@dortmund.de

Ich habe eine Aktion angemeldet, kann diese aber doch nicht durchführen. Was soll ich jetzt tun?

Falls ihr eine Aktion angemeldet habt, aber doch nicht durchführen könnt, bitten wir euch, uns das per E-Mail an gemeinsam@dortmund.de mitzuteilen. Wir können eure Anmeldung dann aussortieren und bereits veröffentlichte Aktionen wieder entfernen.

So ist für alle Interessierten sichergestellt, dass nur Aktionen online zu finden sind, die auch wirklich stattfinden.