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Bebauungsplan für neues Wohnen am Lennhofe hält vor dem Oberverwaltungsgericht Münster stand

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat am 5. Februar 2025 den Normenkontrollantrag eines Anwohners gegen den Bebauungsplan Hom 252 – Am Lennhofe im Stadtbezirk Hombruch als unbegründet abgelehnt.

Der Bebauungsplan sieht auf der ca. 21.000 qm großen Fläche im Stadtteil Menglinghausen den Bau von rund 100 neuen Wohneinheiten vor. Diese Fläche wurde vorher als Grabeland und Pferdekoppel genutzt.

Der Normenkontrollantrag wurde unter anderem damit begründet, dass der Stadt Fehler bei der Suche nach Standortalternativen, beim Umgang mit Natur und Grundwasser sowie bei der Baugrunderkundung unterlaufen seien.

Das Oberverwaltungsgericht konnte Fehler bei der Ermittlung und Bewertung dieser Belange durch die Stadt Dortmund nicht feststellen. Gerade bei der Baugrunderkundung habe die Stadt alle Untersuchungen und deren Bewertung fachgerecht durchgeführt, die auf der Ebene der Bauleitplanung erforderlich waren. Für weitere Detailuntersuchungen bei einzelnen Bauvorhaben durfte sie auf nachfolgende Baugenehmigungsverfahren verweisen, da erst in diesem Kontext feststeht, ob zum Beispiel ein Haus mit oder ohne Keller gebaut wird.

Das OVG Münster hat eine Revision in seinem Urteil nicht zugelassen. Der Antragsteller kann noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen – mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

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