Datenschutz
Datenschutz im Online-Bewerbungsverfahren
Aufgrund des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Stadt Dortmund verpflichtet Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten zu informieren.
Wer ist für den Umgang mit meinen Daten verantwortlich?
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
44122 Dortmund
E-Mailadresse: behoerdenleitung@stadtdo.de
Wie erreiche ich den*die Datenschutzbeauftragte*n der Stadt Dortmund?
Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:
Stadt Dortmund
Die Datenschutzbeauftragte
44122 Dortmund
Emailadresse: datenschutz@stadtdo.de
Warum speichern wir Ihre Daten?
Sie haben sich bei uns beworben und uns damit erlaubt, Daten zu Ihrer Person zu verwenden. Das heißt, ab jetzt speichern wir die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. Das müssen wir auch, denn wir wollen unsere Stellen mit den richtigen Bewerber*innen besetzen. Hierzu wollen wir Ihre Bewerbung sorgfältig prüfen, uns damit ein Bild von Ihnen machen und herausfinden, ob Sie zu uns und wir zu Ihnen passen.
Sie waren oder sind bereits im öffentlichen Dienst tätig oder beschäftigt und haben sich bei uns beworben? Dann werden wir mit Ihrem Einverständnis einen Blick in Ihre Personalakte werfen und für das Auswahlverfahren benötigte weitere Daten erheben.
Dies gilt sowohl für Bewerbungen auf konkrete Ausschreibungen als auch für Initiativbewerbungen.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 88 DSGVO in Verbindung mit § 18 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen.
Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Wir werden Ihre Daten bis 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens speichern. Denn zum einen dauern gerade Verfahren mit vielen Bewerber*innen länger als andere. Zum anderen wollen wir auf spätere Anfragen (z. B. Anforderung von Unterlagen, Absagen, etc.) qualifiziert antworten können.
In Ausnahmefällen kann es sein, dass wir Ihre Daten länger speichern müssen, z.B. im Rahmen arbeits- oder verwaltungsgerichtlicher Verfahren. Dann werden Ihre personenbezogen Daten nach dem Ende des gerichtlichen Verfahrens gelöscht.
Gibt es sonst noch Besonderheiten, die ich wissen sollte?
Unser berechtigtes Interesse ist es, nur Personen für diese Stelle zu beschäftigen, die gesundheitlich in der Lage sind, genau diese Position auch auszuführen. Daher wird die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung durch eine arbeitsmedizinische/amtsärztliche Begutachtung festgestellt. Da die konkreten Untersuchungsergebnisse selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, wird an uns lediglich eine allgemeine Stellungnahme zur gesundheitlichen Eignung für die vorgesehene Tätigkeit weitergeben.
Von den Regelungen der Datenverarbeitung im Beschäftigtenkontext bleiben gem. § 18 Datenschutzgesetz NRW die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschäftigten, also dem Personalrat der Stadt Dortmund, unberührt.
Eine Speicherung und Verwendung für andere Zwecke erfolgt nicht. Innerhalb der Stadt Dortmund erhalten nur die Stellen Einsicht in Ihre Daten, die an dem konkreten Auswahlverfahren beteiligt sind.
Was ist, wenn ich es geschafft habe?
Sie haben sich erfolgreich bei uns beworben? Dann freuen wir uns darauf, Sie bald bei uns willkommen zu heißen.
In diesem Fall werden wir Ihre Daten natürlich länger speichern, nämlich für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und sich daran anschließender gesetzlicher Aufbewahrungsfristen.
Wenn es soweit ist, müssen Sie weitere Daten ergänzen, z. B. Sozialversicherungsdaten. Wir müssen
Ihre Daten auch an andere Stellen übermitteln, z.B. an Sozialversicherungsträger. Rechtsgrundlagen dafür sind Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie weitere gesetzliche Vorgaben, aus denen sich im Falle der Begründung von Dienst- oder Beschäftigungsverhältnissen Speicherobliegenheiten ergeben. Das Recht der Personalaktenführung richtet sich nach § 50 Beamtenstatusgesetz und den §§ 83-90 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen.
Was sind meine Rechte?
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) darüber, welche Daten wir von Ihnen speichern. Auch steht Ihnen das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) oder auf Löschung (Art. 17 DSGVO) zu. Sollen wir Ihre Daten löschen, führt das zu einer Beendigung Ihres Bewerbungsverfahrens. Leider können wir Ihnen dann auch keine Auskünfte mehr erteilen.
Außerdem haben Sie jederzeit das Recht, in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch mit Wirkung für die Zukunft einzulegen (Art. 21 DSGVO). Auch der Widerspruch zur Verarbeitung Ihrer Daten führt zu einer Beendigung Ihres Bewerbungsverfahrens.
Nach Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses reduziert sich das Recht zur Datenlöschung oder die Einschränkung der Verarbeitung. Gesetzliche und/oder vertragliche Regelungen zur Dokumentation und Archivierung genießen Vorrang vor Löschungswünschen.
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Beschäftigtenkontext ist Art. 18 DSGVO in Verbindung mit § 18 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte können Sie sich im Übrigen auch an die Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de) als Aufsichtsbehörde wenden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg im Verfahren!
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