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Untere Pekingstraße und Potacker

Dortmund bekommt eine erste Fahrradzone: Neue Regeln verbessern Schulwegsicherheit und Lebensqualität in Schüren

Inhalt bereitgestellt von: Pressestelle Stadt Dortmund

Die Untere Pekingstraße in Schüren wird noch in diesem Jahr auf voller Länge saniert. Doch das ist nicht alles: Dort richtet die Stadt die erste Fahrradzone Dortmunds ein. Davon profitierten Schulkinder und Anwohnende. Die Beschlussvorlage wird nun in den Fachausschüssen diskutiert.

Im zweiten Halbjahr 2026 wird das Tiefbauamt die Fahrbahn der Unteren Pekingstraße zwischen Röhrenstraße und Meinbergstraße sanieren. Das sind rund 410 Meter, die im Anschluss wieder glatt und angenehm befahrbar sind. Direkt im Anschluss setzt die Stadt eine Neuerung um: Sie richtet in der Unteren Pekingstraße und in der Straße Potacker eine Fahrradzone ein. Die Untere Pekingstraße ist wichtiger Bestandteil des Dortmunder Radwegenetzes. Sie verbindet als Teil der Radvorrangroute „Veloroute 4“ den Stadtbezirk Aplerbeck und die Innenstadt miteinander.

Die Idee für die Fahrradzone geht auf einen Prüfauftrag der Bezirksvertretung Aplerbeck zurück: Aus der Ortspolitik kam der Wunsch, die Schulwegsicherheit für die Kinder der Gerhart-Hauptmann-Grundschule zu verbessern und die Anwohnenden vor Schleichverkehr zwischen Meinbergstraße und Am Remberg (Auffahrt B236 / Stadtkrone Ost) zu schützen. Außerdem würde eine Fahrradstraße die bestehenden Fuß- und Radwege im Westen gut ergänzen - es entstünde eine Verbindung zum Hoesch-Hafenbahn-Radweg oder zur Feldchenbahn-Trasse.

Was verändert sich durch die Fahrradzone?

Die Untere Pekingstraße wird in voller Länge zur Fahrradstraße (Anlieger frei) und zum Teil der Veloroute 4. Die Straße Potacker wird ebenfalls komplett zur Fahrradstraße, bleibt aber frei für Anlieger. Von der Straße Am Remberg wird man mit dem Auto nicht mehr in die Straße Potacker einfahren können - sie wird damit zur unechten Einbahnstraße.

Die bestehenden Parkplätze werden zunächst nicht verändert, aber bei Bedarf gegebenenfalls markiert. Die derzeitigen Vorfahrtsregelungen bleiben bestehen.

Was ist eine Fahrradstraße?

In einer Fahrradstraße haben Fahrräder und E-Scooter Vorrang. Autos sind nur zu Gast! Erlaubt sind Fahrräder, E-Scooter und Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h erreichen. Alle anderen Fahrzeuge dürfen die Straße nur dann benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Fahrradstraßen erstrecken sich über einzelne Straßenzüge.

Was ist eine Fahrradzone?

Fahrradzonen erstrecken sich über mehrere Straßen. Es gelten die gleichen Verkehrsregeln wie in einer Fahrradstraße. Radfahrende und E-Scooter haben Vorrang.

Fahrradstraßen und -zonen sind für Radfahrende sicher. Denn: Kraftfahrzeuge wie Autos, Motorräder und Roller sind dem Radverkehr eindeutig untergeordnet und dürfen hier nur langsam und mit besonderer Rücksicht fahren – sofern sie überhaupt zugelassen sind. Das erhöht auch die Sicherheit für Fußgänger*innen.

In Fahrradstraßen und Fahrradzonen lässt es sich entspannt radeln, denn es gilt maximal Tempo 30 für alle. Radelnde dürfen nebeneinander fahren – auch, wenn Autos hinter ihnen fahren.

Fahrradstraßen und Fahrradzonen bedeuten weniger Lärm und weniger Abgase. Das heißt ganz konkret: Bessere Luft für alle und mehr Wohnqualität für die Anwohnenden.

Wer darf was?

Es gilt der allgemeine Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich laut § 1 der Straßenverkehrsordnung so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.

Fahrräder und E-Scooter, motorisiert bis 25 km/h:

  • Radfahrende und E-Scooter dürfen nebeneinander fahren – das ist ausdrücklich erlaubt.
  • Radelnde Kinder unter acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren.
  • Es gilt rechts vor links, wenn nicht anders angeordnet.
  • Zebrastreifen und Ampeln gelten wie gewohnt.
  • Parkreglungen gelten wie beschildert.

Fußgänger*innen:

  • Fußgänger*innen benutzen den Gehweg.
  • In einer Fahrradstraße oder -zone ohne Gehweg oder Seitenstreifen dürfen Fußgänger*innen innerorts am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen.
  • Durch den angepassten Verkehr ist ein Queren an beliebigen Stellen deutlich erleichtert

Autos, Motorräder, S-Pedelecs (motorisiert bis 45km/h):

  • Die Nutzung ist nur erlaubt, wenn ein Zusatzschild dies extra anzeigt.
  • Autofahrende passen ihre Fahrgeschwindigkeit an den Radverkehr an.
  • Die Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h.
  • Beim Überholen von Radfahrenden ist mindestens 1,50 m Abstand einzuhalten, zu Kindern sogar 2 m.
  • Autos und Motorräder dürfen entsprechend der Regelungen der Straßenverkehrsordnung parken, falls keine Beschilderung dies einschränkt.

Ausblick auf die Veloroute 4

Derzeit prüft die Stadt zwei Varianten für den Streckenabschnitt zwischen Untere Pekingstraße und dem Hoesch-Hafenbahn-Weg. Der Tunnel unter der B 236 („Abzweig Schüren“) wird so umgebaut, dass er künftig Teil der komfortablen Fahrradroute werden kann. Die Vorplanungen dafür läuft bereits. Endgültig ausgestaltet wird die Veloroute dann mit dem geplanten Neubau der Unteren Pekingstraße. Daher verzichtet die Stadt bei der jetzt anstehenden Deckschichtsanierung darauf, die Fahrbahn vollflächig rot einzufärben.

Umsetzung der Fahrradzone

Die Fahrradzone in den beiden Straßen wird entsprechend ausgeschildert und jeweils in den Kreuzungsbereichen am Beginn und Ende der Fahrradzone mit rotem Kaltplastik markiert. Es wird ein Piktogramm „Fahrradzone“ aufgebracht. Die Deckschichtsanierung und die Einrichtung der Fahrradzone sind für das zweite Halbjahr 2026 geplant.

umsteigern.de

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Mobilität & Verkehr Radverkehr