Rücksicht auf die Nachbarschaft bleibt wichtig
Fußball-WM 2026: Stadt duldet Fernsehübertragungen in der Außengastronomie für Spiele mit Anpfiff von 6 bis 23 Uhr
Zur laufenden Fußball-WM 2026 in Kanada, Mexiko und den USA erweitert die Stadt Dortmund ihre bisherige Regelung für Fernsehübertragungen in der Außengastronomie. Alle weiteren Partien dürfen bis Abpfiff gezeigt werden, sofern sie nach 6 Uhr und spätestens um 23 Uhr beginnen. Das gilt auch für Begegnungen ohne Beteiligung der deutschen Nationalmannschaft.
Gleichzeitig appelliert die Stadt Dortmund an Gastronominnen und Gastronomen, auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und Lärm möglichst gering zu halten. Dafür gelten folgende Regeln:
- Übertragen werden dürfen ausschließlich Live-Spiele der Fußball-WM 2026, die nach 6 Uhr und spätestens bis 23 Uhr angepfiffen werden.
- Nach 23 Uhr dürfen Übertragungen nur bis zum Ende des jeweiligen Spiels laufen. Nachberichte sind nicht erlaubt.
- Fernseher beziehungsweise Beamer und Leinwände in üblicher Fernsehgröße sowie Lautsprecher sollen möglichst weit entfernt von Wohnhäusern aufgestellt werden. Größere Leinwände, mit denen ein größeres Publikum (über den gewöhnlichen Betrieb der Außengastronomie hinaus) angesprochen werden soll, müssen weiterhin vorher mit der Stadt Dortmund abgesprochen werden. Auch für alle anderen Veranstaltungsformate ist weiterhin eine Einzelfallprüfung erforderlich. Informationen dazu gibt es hier:
Sondernutzung und Veranstaltungsmanagement | dortmund.de - Ein zusätzliches musikalisches Rahmenprogramm ist nicht gestattet.
Die Stadt Dortmund bittet alle Bürgerinnen und Bürger um gegenseitige Rücksichtnahme. Vorübergehender Lärm rund um die Spiele lässt sich nicht immer vermeiden. Mit Verständnis auf beiden Seiten sollen gemeinsames Mitfiebern und ein gutes Miteinander möglich bleiben.
Sollte es dennoch zu berechtigten Beschwerden aus der Nachbarschaft kommen, wird die Stadt Dortmund im Einzelfall eingreifen. Weitere Übertragungen können dann auch untersagt werden, da kein Anspruch auf Public Viewing im Außenbereich besteht.
Fragen zum Lärmschutz beantwortet das Umweltamt per E-Mail: