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Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten

Sondernutzung und Veranstaltungsmanagement

Unter dem Begriff Sondernutzung versteht man die Nutzung öffentlicher Flächen, die über den gewöhnlichen Gemeingebrauch hinausgeht und daher eine besondere Erlaubnis erfordert.

Beispiele für Sondernutzungen sind:

  • Außengastronomie
  • Warenauslagen
  • Aufbauten im Rahmen von Veranstaltungen
  • Infostände

Für die Sondernutzung öffentlicher Flächen können Gebühren anfallen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der beanspruchten Fläche, der Nutzungsdauer und der Art der Nutzung, basierend auf der Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund. Auch bei unerlaubter Sondernutzung kann eine nachträgliche Gebührenerhebung erfolgen.

Wer Veranstaltungen durchführen möchte, benötigt die Zustimmung der zuständigen Behörden. Das Ordnungsamt Dortmund erteilt die erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse für die Inanspruchnahme öffentlicher Wegeflächen, trifft beispielsweise Regelungen für Radrennen, Umzüge und andere Veranstaltungen sowie gewerbliche Genehmigungen und Schankerlaubnisse.

Genehmigung von Veranstaltungen

In Dortmund wird das ganze Jahr über gefeiert: Ob Straßen- und Nachbarschaftsfeste, Open-Air-Konzerte oder Großveranstaltungen – die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger genießen ein lebendiges Veranstaltungsleben.

Für Veranstalter kann es jedoch herausfordernd sein, sich im Dschungel der vielfältigen Vorschriften und Auflagen zurechtzufinden.

Wer eine öffentliche Veranstaltung durchführen möchte, benötigt die Zustimmung der zuständigen Behörden. Das Ordnungsamt Dortmund erteilt die notwendigen Sondernutzungserlaubnisse für die Nutzung öffentlicher Wegeflächen, regelt Genehmigungen für Radrennen, Umzüge und weitere Veranstaltungen sowie gewerbliche Erlaubnisse und Schankerlaubnisse. Das Umweltamt ist für den Immissionsschutz zuständig und prüft entsprechende Auflagen.

Wichtige Hinweise zum Antragsverfahren:

In Ihrem Interesse sind Anträge frühzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu stellen. Bitte beachten Sie dabei folgende Fristen:

  • mindestens 2 Monate vor dem Termin:
    Festumzüge, Straßenfeste, kleinere Sportveranstaltungen, Dreharbeiten, St. Martinsumzüge, Rad- und motorsportliche Veranstaltungen, alle Arten von Läufe oder Märsche, etc.

  • mindestens 4 Monate vor dem Termin:
    Großveranstaltungen, Kirmes, Weihnachtsmärkte, Konzerte, etc.

  • mindestens 6 Monate vor dem Termin:
    Großveranstaltungen, die zum ersten Mal in Dortmund stattfinden sollen

Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig ein, um Verzögerungen zu vermeiden.

Informieren Sie sich vorab über mögliche zusätzliche Genehmigungen und Auflagen, insbesondere bei größeren oder risikoreichen Veranstaltungen.

Bei Fragen oder zur Beratung wenden Sie sich gern an das Ordnungsamt Dortmund.

Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf unserer Webseite:

Zu den Antragsformularen

Rechtsgrundlagen

Stadt Dortmund - Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - Sondernutzung und Veranstaltungsmanagement

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Olpe 1 , Zimmer D 227
44122 Dortmund

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