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Rat stimmt im Mai über Pläne der Verwaltung ab

Kreuzgrundschule soll modernen Neubau auf dem Schulhof bekommen – Altbau wird neu genutzt

Die Kreuzgrundschule wird um einen Zug erweitert. Sie benötigt mehr Platz für ein modernes Raumkonzept. Der Altbau, der unter Denkmalschutz gestellt werden soll, ist dafür ungeeignet. Der Rat wird über Neubaupläne abstimmen.

Die Kreuzgrundschule im Herzen des Dortmunder Kreuzviertels soll auf vier Züge erweitert werden, um den steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden. Im Bestandsgebäude aus dem Jahr 1915 gibt es jedoch nicht ausreichend Platz, um vier Züge gemäß den Anforderungen der Dortmunder Schulbaurichtlinie unterzubringen. Daher hatte der Rat der Stadt die Immobilienwirtschaft im August 2021 damit beauftragt, das Bestandsgebäude durch einen Neubau als Clusterschule mit offenen Lernbereichen und Räumen für den Offenen Ganztag zu ersetzen.

Diese Planung pausierte jedoch, weil in der Zwischenzeit ein Verfahren zur denkmalrechtlichen Unterschutzstellung veranlasst wurde. Nun hat der Verwaltungsvorstand über die Weiterentwicklung des Standorts beraten. Im Mai geht eine entsprechende Vorlage zum Beschluss in den Rat.

Modulbau spart Zeit

Da der Altbau für die zukünftigen Anforderungen der Kreuzgrundschule nicht hergerichtet werden kann, plant die Immobilienwirtschaft ein neues Gebäude auf dem nördlichen Bereich des Schulgrundstücks. Um den Schulbetrieb zum Schuljahr 2027/2028 zu gewährleisten, wird der Neubau als Modulbau errichtet – einer besonders zeitsparenden Bauweise. Die Bauarbeiten vor Ort werden bereits im Jahr 2026 beginnen können. Parallel dazu läuft ein Bebauungsplanverfahren für den Standort.

Angedacht ist ein dreigeschossiges Gebäude, bei dem die Belange der Anwohner*innen der angrenzenden Wohnungen sowie der Baumschutz umfassend berücksichtigt werden. So bleiben zum Beispiel die großen Platanen entlang der Grundstücksgrenzen erhalten. Alle Anforderungen an das Gebäude, die sich aus der Schulbauleitlinie und dem pädagogischen Konzept der Schule ergeben, bildet der geplante Neubau ab.

Eine Interimsunterbringung der Schüler*innen in Containern ist bei diesem Ablauf nicht erforderlich.

Wie es mit dem Bestandsgebäude weitergeht, steht noch nicht fest. Der Denkmalbescheid für den Altbau liegt noch nicht vor, das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt hat jedoch ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.

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