Pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen: Info-Veranstaltung klärt über Voraussetzungen auf
Menschen mit Pflegebedarf in den eigenen vier Wänden benötigen Unterstützung - und die können nicht nur Pflegedienste leisten. Welche Voraussetzungen Selbstständige dafür erfüllen müssen, darum geht‘s in einer Veranstaltung am 11. Dezember.
Bei der digitalen Informationsveranstaltung am Montag, 11. Dezember, 16 bis 18:30 Uhr, erklären das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz in Dortmund und die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, welche Voraussetzungen man als Anbieter*in von Angeboten zur Unterstützung im Alltag erfüllen muss (§45a SGB XI).
Die SIHK gibt einen Überblick über die Grundlagen der Existenzgründung, darunter Versicherungen, Altersvorsorge, Steuern und rechtliche Grundsätze. Nach den Vorträgen besteht Gelegenheit zu Fragen.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Teilnahmeplätze sind begrenzt, bitte daher anmelden unter E-Mail j.frye@rb-dortmund.de oder th.rosenberg@rb-apd.de . Weitere Informationen beim Regionalbüro unter 0231-50 25400.
Hintergrund
Menschen mit Pflegebedarf in den eigenen vier Wänden benötigen Unterstützung und Entlastung. Eine Vielzahl dieser Leistungen übernehmen derzeit Pflegedienste und Angehörige sowie Betreuungs- oder Hauswirtschaftsdienste. Die Zahl älterer Menschen in unserer Gesellschaft steigt. Daher ist davon auszugehen, dass auch der Unterstützungsbedarf weiter steigen wird und immer mehr Unterstützungsdienste benötigt werden. Selbstständige Anbieter*innen unterstützen hilfebedürftige Menschen bei vielem, was im Alltag anfällt, sei es im Haushalt oder bei der Freizeitgestaltung. Diese Leistungen können über die gesetzliche Pflegeversicherung abgerechnet werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt.