Wahlprüfungsausschuss empfiehlt, Kommunalwahlen für gültig zu erklären
In seiner heutigen Sitzung hat der Wahlprüfungsausschuss der Stadt Dortmund die Kommunalwahlen umfassend überprüft. Er empfiehlt dem Rat, die Wahlen zum Oberbürgermeister, zum Rat, zu den Bezirksvertretungen sowie zum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration für gültig zu erklären.
Nach jeder Kommunalwahl ist es Aufgabe des neu gewählten Rates, die Gültigkeit der Wahlen festzustellen. Die fachliche Vorprüfung übernimmt dabei der Wahlprüfungsausschuss.
Im Mittelpunkt der Sitzung standen ein Einspruch gegen die Wahl des Oberbürgermeisters sowie drei mögliche Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Ratswahl.
Der Ausschuss kam zu folgendem Ergebnis:
- Wahl des Oberbürgermeisters: Der eingereichte Einspruch war nicht zulässig, da die erforderliche Einspruchsberechtigung fehlte. Inhaltliche Fehler, die das Wahlergebnis hätten beeinflussen können, wurden nicht festgestellt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat daher, die Wahl des Oberbürgermeisters für gültig zu erklären.
- Wahl des Rates: Drei Fehler wurden geprüft, die sich theoretisch auf die Verteilung der Ratsmandate hätten auswirken können. Nach sorgfältiger Bewertung kam der Ausschuss jedoch zu dem Schluss, dass keiner dieser Fehler mandatsrelevant war. Entsprechend empfiehlt er, auch die Ratswahl als gültig anzuerkennen.
- Bezirksvertretungen und Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration: Für die zwölf Bezirksvertretungen sowie den Integrationsrat wurden weder Einsprüche noch relevante Fehler festgestellt. Auch hier sieht der Ausschuss die Voraussetzungen für eine gültige Wahl als erfüllt an.
Die abschließende Entscheidung über die Gültigkeit aller Kommunalwahlen trifft der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. Dezember.