Newsroom

Gesundheitsamt Dortmund informiert: Bleihaltige Trinkwasserleitungen müssen ausgetauscht werden

Für Hauseigentümer*innen und Vermieter*innen stehen unter Umständen weitreichende Änderungen bevor: Seit Juni gilt in Deutschland die neue Trinkwasserverordnung - und sie verpflichtet zum Austausch aller noch verbauten bleihaltigen Trinkwasserleitungen bis zum 12. Januar 2026. Austausch oder Stilllegung solcher Leitungen müssen dem Gesundheitsamt Dortmund gemeldet werden.

Es gibt Übergangsfristen

Mit der neuen Trinkwasserverordnung hat der Bund die Änderungen der EU-Trinkwasserrichtlinie in die deutsche Gesetzgebung überführt. Für betroffene Hauseigentümer*innen und Vermieter*innen treten nun Regelungen zum Austausch der Leitungen mit verschiedenen Übergangsfristen in Kraft. So kann die Frist verlängert werden, wenn vor dem 12. Januar 2026 bereits ein Installationsunternehmen beauftragt wurde und dieses bescheinigt, aus Kapazitätsgründen den Austausch erst nach Frist-Ablauf abschließen zu können.

In besonderen Fällen können Übergangsfristen verlängert werden, wenn das Trinkwasser nur für den eigenen Haushalt der Betreibenden genutzt wird und Gesundheitsschäden weiterer Personen nicht zu befürchten sind.

Auch gilt: Eigentümer*innen von Trinkwasseranlagen, die erfahren, dass Bleileitungen verbaut sind oder dies beispielsweise wegen einer Trinkwasseruntersuchung anzunehmen ist, sind verpflichtet, die Nutzer*innen unverzüglich zu informieren. Auch muss darüber informiert werden, wann die betroffenen Leitungen ausgetauscht oder stillgelegt werden. Wenn eine Bleileitung entfernt wurde, muss das dem Gesundheitsamt sowie den Nutzer*innen der Anlage unaufgefordert gemeldet werden.

Stellt ein Installationsunternehmen fest, dass Trinkwasserleitungen oder Teile davon aus Blei sind, so hat es dies dem Gesundheitsamt unter trinkwasser@stadtdo.de zu melden.

Recht Gesundheit & Pflege Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz