Straßenverkehrsbehörde
Den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn-& Feiertagsfahrverbot für LKW bzw. Ferienfahrverbot finden Sie hier. Mehr Details hier.
Informationen zum Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zum Einrichten einer temporären Haltverbotszone für Umzüge erhalten Sie hier. Mehr erfahren.
Eine Ausnahmegenehmigung für das Anbieten von Waren & Leistungen im ÖVR erhalten Sie bei der Straßenverkehrsbehörde des Tiefbauamtes. Mehr erfahren.
Ausnahmegenehmigungen zum Befahren von Fußgängerzonen, Parken im eingeschränkten Halteverbot / bewirtschafteten Bereichen & mehr Details dazu – hier.
Sie möchten aufgrund einer Baustelle eine Straßensperrung beantragen? Erfahren Sie hier mehr zu den Vorgaben, Gebühren, Fristen & weiteren Hinweisen.
Die Ausnahmegenehmigung zum Abstellen eines Containers auf öffentlichen Wegeflächen ist über einen Containerdienst zu beantragen. Mehr Details hier.
Fragen und Antworten zu dauerhaften Verkehrsregelungen und Anordnungen können Sie hier nachlesen. Mehr erfahren.
Sie benötigen Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte? Kontaktinfos, Antragsformular & weitere Details zu Gebühren, Voraussetzungen – hier.
Online-Service
Infos zum gewerblichen Güterkraftverkehr: Erlaubnisse, Gemeinschaftslizenzen & mehr. Bei >3,5t Gesamtgewicht relevant. Details & Vorgaben – hier.
Möchten Sie als Unternehmer/in im gewerblichen Personenverkehr tätig werden? . Hier erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und den Antragsprozess.
Handwerkerparkausweis für NRW: Erleichtern Sie Ihre Arbeit mit Parkprivilegien an verschiedenen Orten – für bis zu fünf Fahrzeuge.
Parkerleichterung für Hebammen: Befreiung von Park- und Halteverboten bei Vor- und Nachsorgebesuchen. Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO. Infos hier.
Parkerleichterung für Hebammen: Befreiung von Park- und Halteverboten bei Vor- und Nachsorgebesuchen. Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO. Infos hier.
Parkerleichterungen für soziale Dienste: Befreiung von Park- und Halteverboten bei Krankenbesuchen. Mehr Infos & Voraussetzungen – hier.
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Wegeflächen im Rahmen einer Baumaßnahme ist ein Sondernutzungsantrag erforderlich. Mehr Details – hier.
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