Straßenverkehrsbehörde, Straßenverkehrsrecht, Sondernutzung für Bautätigkeit
Die Verkehrslenkung und -regelung ist eine wichtige Aufgabe des Tiefbauamtes. Als sogenannte „Straßenverkehrsbehörde“ regeln wir durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Erlaubnisse für bestimmte Sonderverkehre wie Taxen und Großraum- und Schwertransporte, den Verkehr in der Stadt. Wir stellen Handwerkerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen aus, wenn eine Fußgängerzone außerhalb der Be- und Entladezeiten befahren werden muss oder im Halteverbot ein Umzug durchzuführen ist.
Im Rahmen der Straßenverkehrsordnung verbessern wir die Verkehrssicherheit – insbesondere für die "schwächeren" Verkehrsteilnehmer*innen wie Fußgänger*innen und Radfahrer*innen und unterstützen eine möglichst umweltverträgliche Verkehrsabwicklung. Unfallauffällige Bereiche erfahren unsere besondere Aufmerksamkeit, damit die Anzahl der Straßenverkehrsunfälle reduziert wird.
Ein wichtiges Anliegen ist uns eine störungsarme Abwicklung von Baustellen im Stadtgebiet. Auf unserer Seite "Baustellen online" können Sie sich über Bauvorhaben in der Stadt Dortmund informieren, bei denen mit Behinderungen im Verkehrsnetz zu rechnen ist.
Die zeitnahe Erlaubnis von Großraum- und Schwertransporten und die Genehmigungserteilung im Güter- und Personenverkehr (Taxen, Mietwagen) nehmen einen breiten Raum unserer Tätigkeit ein.
Wir sind Ansprechpartnerin bei sogenannten Sondernutzungen von Bautätigkeiten im öffentlichen Raum.
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Die Anliegerbeitragsbescheinigung gibt Auskunft über Erschließungs- & Straßenausbaubeiträge. Den Antrag, Details zu Gebühren & mehr finden Sie hier.
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Unter bestimmten Voraussetzungen kann schwerbehinderten Personen ein individueller Schwerbehindertenparkplatz eingerichtet werden. Mehr Details hier.
Online-Service
Handwerkerparkausweis für NRW: Erleichtern Sie Ihre Arbeit mit Parkprivilegien an verschiedenen Orten – für bis zu fünf Fahrzeuge.
Online-Service
Parkerleichterung für Hebammen: Befreiung von Park- und Halteverboten bei Vor- und Nachsorgebesuchen. Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO. Infos hier.
Online-Service
Parkerleichterungen für soziale Dienste: Befreiung von Park- und Halteverboten bei Krankenbesuchen. Mehr Infos & Voraussetzungen – hier.
Online-Service
Befreiung von Park- und Halteverboten für Ärzt*innen bei Krankenbesuchen bzw. vor oder in der Nähe der Praxis während der Sprechstunden.
Online-Service
Den Antrag sowie weitere Infos zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn-& Feiertagsfahrverbot für LKW bzw. Ferienfahrverbot finden Sie hier.
Durch die Straßenhöhenauskunft erhalten Sie genau Angaben über die Maße – zum Beispiel wenn sie einen Stellplatz erstellen wollen.
Informationen zum Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zum Einrichten einer temporären Haltverbotszone für Umzüge erhalten Sie hier. Mehr erfahren.
Online-Service
Beantragen eines persönlichen QR-Codes, um kostenfrei auf den P&R-Anlagen der Stadt Dortmund parken zu können. Gültiges ÖPNV-Ticket ist erforderlich.
Online-Service
Sie möchten einen Antrag zur Herstellung einer Grundstückszufahrt stellen? Den Antrag zum Downloaden & weitere Details zu Gebühren, Vorgaben – hier.
Online-Service
Eine Ausnahmegenehmigung für das Anbieten von Waren & Leistungen im ÖVR erhalten Sie bei der Straßenverkehrsbehörde des Tiefbauamtes. Mehr erfahren.
Ausnahmegenehmigungen zum Befahren von Fußgängerzonen, Parken im eingeschränkten Halteverbot / bewirtschafteten Bereichen & mehr Details dazu – hier.
Erfahren Sie hier, wie Sie Beschwerden, Anregungen oder Fragen zu aktuellen oder geplanten Baumaßnahmen an das Tiefbauamt richten können.
Sie möchten aufgrund einer Baustelle eine Straßensperrung beantragen? Erfahren Sie hier mehr zu den Vorgaben, Gebühren, Fristen & weiteren Hinweisen.