Service

Beihilfe

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Die Beihilfestelle der Stadt Dortmund übernimmt alle Aufgaben, die im Rahmen der Beratung, Anerkennung, Festsetzung und Zahlbarmachung von Beihilfen entstehen. Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen und ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Eine vollständige Kostendeckung ist nicht zwangsläufig gewährleistet. Für den von der Beihilfe nicht abgedeckten Teil der Krankheitskosten ist eine individuelle Versicherung notwendig.

Zu unserem Kundenkreis gehören:

  • Aktive Verbeamtete der Stadt Dortmund
  • Versorgungsempfänger*innen der Stadt Dortmund
  • Aktive Lehrkräfte an Grund,- Haupt- und öffentlichen Förderschulen im Bereich des Schulamtes für die Stadt Dortmund
  • Und zusätzlich für den vorgenannten Personenkreis in Vertretung für die Stadt Hagen

Besonderheit:

Zum Kundenkreis gehören ebenfalls aktive Tarifbeschäftigte, sofern sie bis 31. Dezember 1998 eingestellt worden sind und das Arbeitsverhältnis ununterbrochen fortbesteht. Der Beihilfeanspruch beschränkt sich bei diesem Personenkreis auf Kronen-, Brücken- und Implantatversorgungen.

E-Rezept:

Erste private Krankenkassen ermöglichen ihren Mitgliedern bereits die Nutzung des E-Rezeptes. Um ein E-Rezept in der Beihilfestelle bearbeiten zu können, benötigen wir neben dem Kostenbeleg der Apotheke weiterhin auch das ausgedruckte Rezept. Sie können sich das Rezept in der Praxis in Papierform ausstellen lassen oder es in der E-Rezept-App als PDF herunterladen, um es dann selbst auszudrucken.

Online-Services und Formulare

Informationsblätter

Rechtsgrundlagen

Die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist in Form einer Rechtsverordnung ergangen. Rechtsgrundlage ist § 75 Landesbeamtengesetz. Der Gesetzgeber hat mit dieser Ermächtigung die Grenzen abgesteckt, innerhalb deren das Finanzministerium die Gewährung von Beihilfen regeln soll. Die Beihilfenverordnung NRW konkretisiert damit die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Beihilfefähig sind die notwendigen und angemessenen Aufwendungen. Die Begrenzung auf die Notwendigkeit und Angemessenheit der Aufwendungen hat zur Folge, dass nicht alles, was heute medizinisch sinnvoll ist oder angeboten wird, auch beihilfefähig ist.

Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen

Verwaltungsvorschriften

Beihilfenverordnung Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen

Kontakt

Beihilfestelle Stadt Dortmund

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Markt 10
44137 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    Geschlossen
  • Dienstag
    Geschlossen
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    Geschlossen
  • Freitag
    Geschlossen
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Beihilfestelle in Vertretung für die Stadt Hagen

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Markt 10
44137 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    Geschlossen
  • Dienstag
    Geschlossen
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    Geschlossen
  • Freitag
    Geschlossen
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

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