Friedensplatz, Berswordthalle und altes Stadthaus

Datenschutz und Informationsfreiheit

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Datenschutz und Informationsfreiheit

In der Stadtverwaltung Dortmund werden auf vielfältige Weise personenbezogene Daten verarbeitet, zum Beispiel beim Ordnungsamt, Sozialamt oder bei den Bürgerdiensten. Im Zeitalter der Digitalisierung und von Big Data hat das Grundrecht jedes Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung eine besondere Bedeutung erlangt.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Verbindung mit dem nordrhein-westfälischen Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (NRWDSAnpUG-EU) verpflichtet die Stadt Dortmund als öffentliche Stelle, das informationelle Selbstbestimmungsrecht und die Betroffenenrechte des Einzelnen zu beachten. Die / der Datenschutzbeauftragte hat darauf zu achten, dass die vorgenannten Bestimmungen sowie weitere datenschutzrechtliche Vorschriften innerhalb der Stadtverwaltung Dortmund beachtet werden.

Sie / er ist für die Bürgerinnen und Bürger Ansprechpartner*in bei Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei der Stadtverwaltung Dortmund. Auch Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung Dortmund können sich an die / den Datenschutzbeauftragte*n wenden.

Die / der Datenschutzbeauftragte ist nicht zuständig für Datenschutzfragen, die die Tätigkeit anderer Behörden und privater Unternehmen betreffen, auch wenn diese ihren Sitz in Dortmund haben. In diesen Fällen sind deren eigene Datenschutzbeauftragte oder die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen oder gegebenenfalls die Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig.

Darüber hinaus ist die / der Datenschutzbeauftragte auch Ansprechpartner*in zu Fragen zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), soweit diese die Stadtverwaltung Dortmund betreffen.

Datenschutz-Informationen der Fachbereiche der Stadt Dortmund

Informationen nach Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten.

Kontakt

Stadt DortmundDer / die Datenschutzbeauftragte