Datenschutz und Informationsfreiheit
In der Stadtverwaltung Dortmund werden auf vielfältige Weise personenbezogene Daten verarbeitet, zum Beispiel beim Ordnungsamt, Sozialamt oder bei den Bürgerdiensten. Im Zeitalter der Digitalisierung und von Big Data hat das Grundrecht jedes Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung eine besondere Bedeutung erlangt.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Verbindung mit dem nordrhein-westfälischen Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (NRWDSAnpUG-EU) verpflichtet die Stadt Dortmund als öffentliche Stelle, das informationelle Selbstbestimmungsrecht und die Betroffenenrechte des Einzelnen zu beachten. Die / der Datenschutzbeauftragte hat darauf zu achten, dass die vorgenannten Bestimmungen sowie weitere datenschutzrechtliche Vorschriften innerhalb der Stadtverwaltung Dortmund beachtet werden.
Sie / er ist für die Bürgerinnen und Bürger Ansprechpartner*in bei Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei der Stadtverwaltung Dortmund. Auch Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung Dortmund können sich an die / den Datenschutzbeauftragte*n wenden.
Die / der Datenschutzbeauftragte ist nicht zuständig für Datenschutzfragen, die die Tätigkeit anderer Behörden und privater Unternehmen betreffen, auch wenn diese ihren Sitz in Dortmund haben. In diesen Fällen sind deren eigene Datenschutzbeauftragte oder die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen oder gegebenenfalls die Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig.
Darüber hinaus ist die / der Datenschutzbeauftragte auch Ansprechpartner*in zu Fragen zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), soweit diese die Stadtverwaltung Dortmund betreffen.
Weitere Informationen
- Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Informationsfreiheit
- Datenschutzerklärung der Stadt Dortmund (Online-Angebote)
- Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz NRW (NRWDSAnpUG-EU)
- Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)
- Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW (VerwGebO IFG NRW)
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW
- Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- YOUNGDATA - Jugendportal der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder
Datenschutz-Informationen der Fachbereiche der Stadt Dortmund
Informationen nach Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten.
- Amt für Wohnen (Datenschutz-Informationen) [pdf, 161 kB]
- Bibliotheken (Datenschutz-Informationen) [pdf, 52 kB]
- Bürgerdienste (Datenschutz-Informationen) [pdf, 411 kB]
- Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit (Datenschutz-Informationen) [pdf, 118 kB]
- Dietrich-Keuning-Haus (Datenschutz-Informationen) [pdf, 62 kB]
- Dortmund-Agentur (Datenschutz-Informationen) [pdf, 60 kB]
- Friedhöfe Dortmund (Datenschutz-Informationen) [pdf, 179 kB]
- Dortmunder U (Datenschutz-Informationen) [pdf, 84 kB]
- Institut für Vokalmusik (Datenschutz-Informationen) [pdf, 88 kB]
- Jugendamt (Datenschutz-Informationen) [pdf, 220 kB]
- Kulturbüro (Datenschutz-Informationen) [pdf, 142 kB]
- Musikschule Dortmund (Datenschutz-Informationen) [pdf, 77 kB]
- Museen (Datenschutz-Informationen) [pdf, 63 kB]
- Ordnungsamt (Datenschutz-Informationen) [pdf, 74 kB]
- Personal- und Organisationsamt (Datenschutz-Informationen) [pdf, 113 kB]
- Rechtsamt (Datenschutz-Informationen) [pdf, 224 kB]
- Sport- und Freizeitbetriebe (Datenschutz-Informationen) [pdf, 200 kB]
- Stadtarchiv (Datenschutz-Informationen) [pdf, 52 kB]
- Stadtentwässerung (Datenschutz-Informationen) [pdf, 363 kB]
- Stadtkämmerei (Datenschutz-Informationen) [pdf, 77 kB]
- Statistik (Datenschutz-Informationen) [pdf, 82 kB]
- Tierschutzzentrum Dortmund (Datenschutz-Informationen) [pdf, 202 kB]
- Umweltamt (Datenschutz-Informationen) [pdf, 122 kB]
- VHS (Datenschutz-Informationen) [pdf, 98 kB]
- Westfalenpark (Datenschutz-Informationen) [pdf, 202 kB]
- Zoo Dortmund (Datenschutz-Informationen) [pdf, 205 kB]
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