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Parkplätze für E-Scooter in der Innenstadt-West eingerichtet

Innenstadt-West

Viele Menschen stören sich an E-Scootern, die „wild“ abgestellt im Weg stehen oder sogar eine Verkehrsgefahr darstellen. Die Stadt setzt von Montag an, 22. Juni, die Einrichtung von Parkzonen für E-Scooter fort. Dazu werden die Flächen markiert und beschildert, in denen die Scooter dann ordentlich abgestellt werden können.

Wenn das Wetter mitspielt, kann die beauftragte Firma rund zehn Stellplätze pro Woche markieren. Sie arbeitet die Standorte dabei so ab, dass überflüssige Wege vermieden werden. Am Ende werden es über 100 E-Scooter-Stellplätze in der westlichen Innenstadt sein. Sie befinden sich auf Gewegflächen oder auf bisherigen Parkplätzen. Die westliche Innenstadt ist der erste der drei Innenstadt-Bezirke, in denen die Abstellflächen nach und nach eingerichtet werden. So hat es der Rat der Stadt festgelegt.

E-Scooter-Anbieter setzen virtuellen Zaun

Bild: Stadt Dortmund / Tiefbauamt
Ein E-Scooter-Parkplatz in der Innenstadt: Es wurde ein Rechteck mit weißer Farbe gezogen. In diesem Rechteck stehen Leih-E-Scooter.
E-Scooter-Stellflächen gibt es bereits in Dortmund, nach und nach kommen neue dazu. Das Foto zeigt einen Standort an der Kuckelke.
Bild: Stadt Dortmund / Tiefbauamt

Sobald alle E-Scooter Stellplätze in der Innenstadt-West markiert und beschildert sind, werden die Anbieterinnen und Anbieter informiert. Erst dann wird das System umgestellt. Die Firmen werden dann in ihren Apps einen virtuellen Zaun um die Standorte setzen. Die Nutzerinnen und Nutzer sind dann verpflichtet, die genutzten E-Scooter ausschließlich in diesem Bereich abzustellen - andernfalls kann die Fahrt nicht beendet werden. Bis es soweit ist, wird es jedoch noch etwas dauern. Solange können die Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer die Stellflächen aber freiwillig nutzen.

Die Markierungsarbeiten sind stark witterungsabhängig. Bei Regen können sie nicht ausgeführt werden. Auch zu viel Sonne kann die Umsetzung beeinträchtigen. Bei zu großer Sonneneinstrahlung könnte die Markierungsfarbe zu schnell trocknen und so die Haltbarkeit beeinträchtigen.

Das alles gilt übrigens nur für die Leihroller. Private E-Scooter dürfen weiterhin nach denselben Regeln abgestellt werden, die auch für Fahrräder gelten.

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