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Sicherheit & Verkehr

Sonderkontrollen in „Spielstraßen“: Hinweise willkommen

Auch dieses Jahr rückt das Ordnungsamt die Verkehrssicherheit in sogenannten „Spielstraßen“ wieder in den Fokus. Bis Anfang Oktober führt die Verkehrsüberwachung stadtweit befristete Schwerpunktkontrollen durch. Grund dafür ist die steigende Zahl an Beschwerden über zu schnelles Fahren und Falschparken in verkehrsberuhigten Bereichen.

Bild: Adobe Stock / sp4764
Schild für eine Spielstraße
In „Spielstraßen“ gilt Schrittgeschwindigkeit, geparkt werden darf ausschließlich auf gekennzeichneten Flächen.
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Die Aktion soll dafür sorgen, dass die geltenden Regeln eingehalten werden: In „Spielstraßen“ gilt Schrittgeschwindigkeit, geparkt werden darf ausschließlich auf gekennzeichneten Flächen. Kurzes Be- und Entladen ist für maximal 15 Minuten erlaubt. Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Autofahrer*innen sind hier gleichberechtigt – gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot.

Hinweise willkommen

Hinweise von Bürger*innen können noch bis zum 2. Oktober unter der Hotline 0231 50-23800 oder per E-Mail an verkehrsueberwachung@stadtdo.de gemeldet werden. Sie werden gerne berücksichtigt, soweit es die personellen Kapazitäten zulassen.

Da Geschwindigkeitsmessungen technisch nicht an allen Stellen möglich sind, prüft das Ordnungsamt vorab jede Örtlichkeit, ob diese für Kontrollen geeignet ist. Begleitend zu den Einsätzen wird außerdem ein Informationsflyer verteilt, der die wichtigsten Regeln in „Spielstraßen“ noch einmal zusammenfasst.

Mit der Aktion will das Ordnungsamt nicht nur Regelverstöße ahnden, sondern auch das Bewusstsein dafür schärfen, dass „Spielstraßen“ ein besonderer Schutzraum sind – vor allem für Kinder.

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Mobilität & Verkehr

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