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Mindestentgelte für Mietwagenunternehmen gelten ab 1. September

Um die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb zwischen Taxis und der Konkurrenz durch Mietwagenunternehmen wie Uber oder Bolt zu schaffen, tritt am 1. September eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. Dann gelten auch für Mietwagenunternehmen verbindliche Mindestentgelte. Gleichzeitig gilt ab 1. September ein angepasster Taxitarif.

Seit einigen Jahren hat das klassische Taxi Konkurrenz durch Mietwagen, die über die Apps von Vermittlungsplattformen gebucht werden. Im Gegensatz zu Taxiunternehmen unterlagen Mietwagenunternehmen in Dortmund bisher nicht der Tarifpflicht. Sie konnten ihre Preise frei und dynamisch gestalten. Taxiunternehmen dagegen sind verpflichtet, sich an den geltenden Taxitarif zu halten. Dies führte zu einer Ungleichheit im Wettbewerb. Der Rat der Stadt hat daher beschlossen, ab 1. September Mindestentgelte für Mietwagenunternehmen in Dortmund einzuführen . Diese orientieren sich grundsätzlich am Taxitarif, dürfen ihn aber um bis zu 15 Prozent unterschreiten. Gleichzeitig wird erstmals seit 2022 der Taxitarif angepasst.

Persönliche Sprechzeiten und neue Websites

Darüber hinaus stehen zum Stichtag weitere Veränderungen an:

Zum einen wird die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Dortmund die Kontrollen sowohl der Betriebssitze als auch der Taxis und Mietwagen auf der Straße deutlich steigern. Ziel ist es, mögliche Verstöße festzustellen, zum Beispiel gegen die Rückkehrpflicht.

Und auch für Betreiberinnen und Betreiber von Mietwagen und Taxiunternehmen gibt es Neuerungen rund um die Betriebsgenehmigungen durch die Straßenverkehrsbehörde: Für einen besseren Service hat das Tiefbauamt die Webseiten zum Gewerblichen Personenverkehr für Mietwagen auf dortmund.de und Gewerblichen Personenverkehr für Taxis auf dortmund.de grundlegend erneuert und jeweils um FAQs erweitert.

Jeden Mittwoch stehen persönliche Termine für die Antragsstellenden offen, zum Beispiel für einen Fahrzeugaustausch, Änderungen der Genehmigungsurkunde, Ausstellung von zusätzlichen Auszügen der Genehmigungsurkunde etc.. Eine Anmeldung ist erforderlich. Die mitgebrachten Unterlagen werden direkt während der persönlichen Vorsprache bearbeitet. Terminanfrage mit Angabe des konkreten Anliegens bitte an personengueterverkehr662@stadtdo.de schicken.

Montags, dienstags, donnerstags und freitags stehen die Mitarbeitende zwischen 9 und 12 Uhr für eine telefonische Beratung zur Verfügung (Tel. 0231 50-22343).

Was ändert sich zum 1. September?

In Dortmund tritt ein neuer Taxitarif in Kraft, der auch Grundlage für die neugeschaffenen Mindestentgelte ist. Er beinhaltet eine Erhöhung, denn ein unabhängiger Gutachter hat analysiert, dass die seit 2022 geltenden Tarife nicht mehr zeitgemäß sind. Hintergrund sind die starken Kostensteigerungen (Personal, Unterhaltung, Versicherung, Anschaffungskosten) in den vergangenen Jahren.

Die neuen Tag- und Nachttarife:

Tagtarif

  • Grundpreis: 5 Euro
  • Kilometer: 2,80 Euro
  • Jeder weitere Kilometer: 2,20 Euro

Nachttarif

  • Grundpreis: 5 Euro
  • Kilometer: 2,80 Euro
  • Jeder weitere Kilometer: 2,20 Euro

Zusätzlich wird das Wartezeit-Entgelt angepasst auf einheitlich 36 Euro – bisher galt ein Tagtarif von 33 Euro und ein Nachttarif von 38 Euro.

Mietwagenbetreiber dürfen den gültigen Taxitarif um maximal 15 Prozent unterschreiten.

Festpreise sind möglich – aber nur bei vorheriger Bestellung

Für die Unternehmen und ihre Kundinnen und Kunden soll es zusätzlich die Möglichkeit geben, einen Festpreis zu vereinbaren – allerdings nur bei Fahrten auf Bestellung und innerhalb des Tarifkorridors. Der Festpreis kann dabei bis zu 15 Prozent über oder unter dem gültigen Taxitarif liegen. Diese Spanne rund um den Grundtarif (Grundpreis und Kilometerpreis) wird als Tarifkorridor bezeichnet. Festpreise müssen eindeutig definiert und schriftlich dokumentiert vor Antritt der Fahrt mit den Kundinnen und Kunden vereinbart werden. Eine Verhandlung mit den Fahrerinnen bzw. Fahrern ist nicht möglich.

Keine Preisobergrenze für Mietwagenunternehmen

Das Mindestentgelt für Mietwagen berechnet sich ähnlich wie die Festpreise für die Fahrt mit einem Taxi. Hierzu werden der Grundpreis und der Kilometerpreis zur Festsetzung verwendet. Im Gegensatz zum Tarifkorridor für Taxis gibt es für die Mietwagenunternehmen keine Preisobergrenze. Ebenfalls entfallen bei einer Fahrt mit dem Mietwagen der Wartepreis und die Zuschläge, die etwa bei einem Großraumtaxi anfallen würden.

Die Stadt geht davon aus, dass auch die Mietwagenunternehmen von Mindestentgelten profitieren werden. Bisher konnten sie die Preisgestaltung durch die Vermittlungsplattformen nicht beeinflussen. Die Veränderung ermöglicht ihnen einen wirtschaftlich auskömmlichen Betrieb im Einklang mit den arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften.

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