Mitwirkung der Eigentümerinnen und Eigentümer ist gefragt
Gemeinsam für ein grünes Hohenbuschei: Stadt erinnert an Gestaltungsvorgaben
Eine hohe Lebensqualität in der Wohnsiedlung Hohenbuschei liegt der Stadt Dortmund am Herzen. Deshalb sind dort begrünte Grundstücke vorgeschrieben. Zahlreiche Grundstücke weichen in ihrer Gestaltung allerdings von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab. Daher ruft die Stadtverwaltung nun mit Informationsflyern zum Handeln auf.
Für ein attraktives Wohnumfeld mit hoher Lebensqualität wurde in der Wohnsiedlung Hohenbuschei besonderer Wert auf öffentliche Grünflächen und die Begrünung der Privatgrundstücke gelegt. Der Bebauungsplan Br 203 schreibt verpflichtend vor, wie private Freiflächen und Gebäude zu gestalten sind.
Bei mehreren Rundgängen durch das Viertel hat die Verwaltung jedoch zahlreiche Abweichungen von diesen Vorgaben festgestellt. Auch die Bezirksvertretung Brackel hat darum gebeten, verstärkt auf die Einhaltung der Regeln hinzuwirken. Deshalb informiert die Stadt nun alle Grundstückseigentümer*innen mit einem Flyer darüber, welche Gestaltungen erlaubt sind und wo Handlungsbedarf besteht.
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer werden gebeten, ihr Grundstück selbst zu überprüfen. Erkennen sie, dass die eigene Gestaltung von den Vorschriften abweicht, sollen sie ihr Grundstück bis zum 1. April 2027 entsprechend umgestalten. Die Anpassungen sind mit aussagekräftigen Fotos zu dokumentieren. Nach Ablauf des Stichtags wird die Verwaltung die Bezirksvertretung Brackel über den Stand der Umgestaltungen informieren.
Als zusätzlichen Anreiz prämiert die Stadt Mitte 2027 die gelungensten Anpassungen innerhalb der Siedlung. Bei Fragen oder Unsicherheiten helfen die Fachleute des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes gerne weiter.
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