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FAQs

Häufig gestellte Fragen zum Thema Stellenangebote

Sind die Stellen auf der Karriereseite aktuell und vollständig?

Ja, Sie finden auf der Karriereseite alle aktuell ausgeschriebenen Stellen. Die Bewerbungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen. In dieser Zeit können Sie sich über Link zum Bewerbungsportal in der jeweiligen Stellenausschreibung bewerben.

Wie lange dauert ein Besetzungsverfahren?

Eine pauschale Aussage zur Dauer kann nicht getroffen werden, da sie von verschiedenen Faktoren anhängig ist (z.B. stark schwankende Anzahl der zu prüfenden Bewerbungen pro Stellenausschreibung, aber auch gesetzliche Fristen in Zusammenhang mit Mitbestimmungsrechten der eingebundenen Gremien (Personalrat, Gleichstellungsbüro und Schwerbehindertenvertretung)).

Wie kann ich mich bewerben?

Alle freien oder frei werdenden Stellen werden auf unserer Karriereseite ausgeschrieben. Unter den jeweiligen Gruppen im linksseitigen Navigationsbereich finden Sie Stellenausschreibungen mit vielfältigen Aufgabeninhalten.

Bitte bewerben Sie sich in der jeweiligen Stellenausschreibung über das Bewerbungsformular. Am Ende eines Stellenausschreibungstextes finden Sie den Zugang dorthin.

Ich finde derzeit keine Stellenausschreibung, die zu mir passt - lohnt sich eine Initiativbewerbung?

Gerne können Sie sich initiativ bewerben, wenn Sie keine für Ihre Qualifikation passende Stellenausschreibung in den Rubriken auf unserer Karriereseite gefunden haben. Bitte geben Sie in Ihrem Anschreiben an, für welchen Bereich bzw. welche Position Sie sich besonders interessieren und laden Ihre Qualifikationsnachweise in unserem Bewerbungsportal hoch.

Bitte beachten Sie, dass wir Initiativbewerbungen gemäß der Datenschutzverordnung nicht zeitlich unbegrenzt speichern. Sollte keine passende, externe Stellenausschreibung zur Verfügung stehen, können Ihre Bewerbungsunterlagen maximal sechs Monate nach deren Eingang gespeichert werden.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

In jedem Bewerbungsformular finden Sie per Pflichtfeld gekennzeichnete und notwendige Unterlagen und Nachweise. Je nach Tätigkeit können sich diese unterscheiden (z.B. höchster Schulabschluss, Berufsausbildungs- bzw. Studienabschluss, Fort- und Weiterbildungen, qualifizierte Arbeitszeugnisse etc.). So können wir uns ein gutes Bild machen, ob Ihre Bewerbung zum weiteren Verfahren zugelassen werden kann.

Zeitnaher Studienabschluss

Wenn Sie sich für ein Stellenangebot interessieren, in dem ein Studienabschluss gefordert wird, Sie aber sich noch in den letzten Zügen Ihres Studiums befinden, merken Sie dies bitte in Ihrer Bewerbung an.

Erfragen Sie an Ihrer (Fach-)Hochschule die Möglichkeit einer Bescheinigung zum voraussichtlichen Bestehen der Abschlussprüfung. Diese können Sie dann im Bewerbungsformular entsprechend hochladen.

Bitte beachten Sie aber, dass grundsätzlich alle in einer Stellenausschreibung genannten Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Bewerbungsauswahl - also nach Ende der Ausschreibungsfrist - vorliegen müssen.

Welche Auswahlkriterien gibt es?

Grundsätzlich gilt das Prinzip der Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG). Anhand dieser Kriterien werden die Bewerbungsunterlagen geprüft und dann ggfls. zum weiteren Bewerbungsverfahren zugelassen.

Neben Anforderungen wie Berufsausbildungs- und/oder Studienabschlüssen, gibt es weitere Anforderungen, die für die Ausübung der verschiedenen Tätigkeiten Grundvoraussetzungen sind.

Erhalte ich eine Nachricht, ob meine Bewerbung auch eingegangen ist?

Wenn Sie alle erforderlichen Eingaben gemacht und Ihre Unterlagen hochgeladen haben, können Sie die Bewerbungen abschicken. Dies ist nur möglich, wenn Sie den Datenschutzbestimmungen zugestimmt haben und alle Pflichtfelder gefüllt sind.

Sie erhalten zeitnah, d.h. mit wenigen Minuten Zeitverzögerung, eine automatische Eingangsbestätigung per Email. Sollten sie keine Eingangsbestätigung erhalten, ist Ihre Bewerbung bei uns nicht eingegangen.

Ich kann meine Daten nicht hochladen, woran liegt das?

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass manche Internetbrowser unser Bewerbungsprogramm bislang nicht hinreichend unterstützen. Hinweise hierzu finden Sie im Bewerbungsformular. Sollten Sie Ihre Dateien nicht hochladen können, wechseln Sie bitte den Browser und laden Sie das Bewerbungsformular erneut. Sollte das Absenden Ihrer Bewerbung erneut nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte an den*die Ansprechpartner*in des Stellenangebotes.

Bekomme ich eine Zwischennachricht, wenn sich das Verfahren verzögert?

Die beste Planung wird manchmal durch unvorhersehbare Ereignisse, z.B. Erkrankungen, beeinflusst. Wir bitten an dieser Stelle um Ihr Verständnis und werden Sie in solchen Fällen selbstverständlich informieren und über das weitere Verfahren auf dem Laufenden halten.

Bekomme ich in jedem Fall eine Absage, wenn ich nicht zugelassen werde?

Ja, wir werden Sie über jeden Verfahrensschritt informieren. Dies auch dann, wenn Ihre Bewerbung im weiteren Auswahlverfahren leider keine Berücksichtigung finden konnte.

Grundsätzlich schließt ein Misserfolg aber nicht weitere Bewerbungen aus.

Ich möchte meine Bewerbung zurückziehen- was muss ich tun?

Um Ihre Bewerbung zurückzuziehen wenden Sie sich in diesem Fall an die*den Ansprechpartner*in, die*den Sie der Eingangsbestätigung entnehmen können. Bewerbungsdaten werden datenschutzkonform sechs Monate nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens von uns gelöscht.

Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz.

Wie verlaufen die Vorstellungsgespräche und wie viel Zeit muss ich einplanen?

Gratulation! - Sie haben die ersten Hürden genommen und wurden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Wir möchten Sie kennenlernen und erfahren, was Sie fachlich und persönlich ausmacht. Gleichzeitig sollen Sie einen Eindruck bekommen, was Sie bei der Stadt Dortmund/ im Fachbereich erwartet. Die Vorstellungsgespräche werden in der Regel in teilstrukturierter Form durchgeführt, um jedem*r Bewerber*in Chancengleichheit einzuräumen. Jedem*r Bewerber*in werden dieselben Fragen gestellt, um die Bestenauslese zu gewährleisten.

Die Zeitdauer eines Gespräches ist von der jeweiligen Stelle abhängig und ob z.B. zusätzliche Vorbereitungszeit für Übungsanteile miteingeplant werden muss. Sollten zusätzliche Übungen oder Arbeitsproben Teil des Auswahlverfahrens sein, erfolgt eine vorherige Ankündigung (in der Regel in der Einladung zum Vorstellungsgespräch).

Wer nimmt an einem Vorstellungsgespräch teil?

Die Auswahlkommission setzt sich aus Vertretern*innen des ausschreibenden Fachbereiches, dem*r verantwortlichen Verfahrensbetreuer*in des Personal- und Organisationsamtes zusammen. Zu den Gesprächen werden außerdem die Gremien (Personalrat, Gleichstellungsbüro, ggfls. Schwerbehindertenvertretung) eingeladen.

Was passiert nach dem Vorstellungsgespräch?

Wurden alle Vorstellungsgespräche geführt, wird unmittelbar im Anschluss daran eine Besetzungsentscheidung getroffen. Alle eingeladenen Bewerber*innen werden über den Verfahrensausgang informiert.

Sollten Sie sich im Besetzungsverfahren erfolgreich durchgesetzt haben, benötigen wir ein Führungszeugnis* und vereinbaren für Sie einen Termin zur arbeitsmedizinischen Einstellungsuntersuchung*. Sollte beides unauffällig sein, steht der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages nichts mehr im Wege.

*nicht bei befristeten Einstellungen und nicht bei Tätigkeiten am Büroarbeitsplatz

Stadt Dortmund - Personal- und Organisationsamt - Zentrum für Ausbildung und Kompetenzen

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Kronenburgallee 7
44139 Dortmund

Ausbildung, duales Studium, Praktikum, Weiterbildung, Trainee-Stellen, Studijobs, Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Ausbildungs- und Studienangebote

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