Sich vertragen ist besser als klagen!
Zunehmend werden Streitigkeiten auch in Bagatellsachen - ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Manche stehen am Ende dieses Weges trotz des im wahrsten Sinne des Wortes „erstrittenen“ Urteils vor einem Scherbenhaufen: Die Rechtsfrage ist zwar zu eigenen Gunsten entschieden, die menschliche Beziehung mit anderen Beteiligten aber oftmals für immer zerstört. Hinterher fragt man sich dann, ob Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen nicht für beide besser gewesen wäre. Viele Bürger*innen teilen deshalb die Auffassung, dass sich vertragen besser als klagen ist.
Zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten und für Schlichtungsversuche in Strafsachen bietet das Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Hilfe von Schiedspersonen an, die sich seit Jahrzehnten als Schlichtende bewährt haben.
Falls Sie also in eine Auseinandersetzung verwickelt werden, deren Schlichtung zu den Aufgaben des Schiedsamtes gehören, sollten Sie sich vertrauensvoll an eine Schiedsperson wenden. Sie wird sicherlich einen Weg wissen, wie sich eine Einigung kostengünstig ohne Gericht und Papierkrieg zur beiderseitigen Zufriedenheit erreichen lässt.
Die Schiedsperson führt das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durch. Zu den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gehören z.B. vermögensrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
In den sogenannten Privatklagesachen (Straftaten) ist der Gang zum Schiedsamt vorgeschrieben, bevor eine Privatklage vor Gericht erhoben werden kann. Hierzu gehören beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Welche Schiedsperson zuständig ist, ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis für die Schiedsamtsbezirke.
Die zuständige Schiedsperson können Sie auf der unter dem Menüpunkt Schiedspersonen stehenden Übersicht der Schiedsamtsbezirke (kleiner Stadtplan) durch Anklicken oder Auswahl des Stadtbezirkes, in dem der Antragsgegner wohnt, erfahren.
Sie kann auch bei den örtlichen Polizeidienststellen, Bezirksverwaltungsstellen, Verbraucherberatungen, beim Amts- und Landgericht oder bei dem Ansprechpartner des Rechtsamtes erfragt werden.
Unter dieser Rufnummer erfahren Sie auch entsprechende Vertretungsregelungen bei Abwesenheit der Schiedsperson oder bei vorübergehender Nichtbesetzung des Schiedsamtes in einem Bezirk.
Die Zuständigkeit richtet sich grds. nach dem Bezirk, in dem die Gegenpartei ihren Wohnsitz hat. Bei Streitigkeiten aus Miet- oder Pachtverhältnissen ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk sich die Räumlichkeiten befinden.
Die meisten Schiedspersonen führen die Verhandlungen zu Hause durch. Sollte dies aber nicht möglich sein, so wird von der Stadt Dortmund versucht, einen Raum in einer Schule oder Bezirksverwaltungsstelle bereitzustellen.
Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedspersonen (Schiedsfrauen und -männer) wahr. Schiedspersonen sollten zwischen 25 und 75 Jahre alt sein und über Erfahrungen im Umgang mit Menschen und Konflikten verfügen. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich.
Sie werden von der Bezirksvertretung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Dienst- und Fachaufsicht übt der*die Präsident*in des Amtsgerichtes aus, von dem*der die Schiedspersonen nach der Wahl bestätigt und vereidigt werden.
Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Die Stadt Dortmund zahlt den amtierenden Schiedspersonen aktuell eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 80,00 EUR. Zusätzlich wird eine sogenannte Sprechzimmervergütung in Höhe von 15 EUR für jede Verhandlung gewährt, unabhängig davon, ob die Verhandlung in den privaten Räumlichkeiten oder in einem städtischen Dienstraum durchgeführt wurde.
Für die Teilnahme an Lehrgängen und Fortbildungen werden zudem Reisekosten erstattet.
Die neugewählten Schiedspersonen werden zu einem Einführungslehrgang für das Schiedsamt angemeldet. Dieser Lehrgang vermittelt in zwei Tagen die Grundkenntnisse für die Ausübung des Amtes. Üblicherweise finden diese Lehrgänge und auch die verschiedenen Fortbildungslehrgänge in Hagen oder Oberhausen statt. Die Kosten für die Aus- und Fortbildung trägt die Stadt Dortmund.
Die sogenannten Sachkosten für das Schiedsamt werden gleichfalls von der Stadt Dortmund getragen. Hierzu gehört z.B. die Ausstattung der Schiedspersonen mit der notwendigen Fachliteratur, den speziellen Vordrucken und dem Amtssiegel.
Die Bewerbung sollte die persönlichen Daten enthalten und an das Rechtsamt gerichtet sein.
Kontakt
Anschrift
Markt 6-8 , Stadt Dortmund - Rechtsamt
44137 Dortmund
Kontakt
Anschrift
Plaßstraße 24 , Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – Bezirksvereinigung Dortmund
44319 Dortmund
Kontakt
Anschrift
44242 Dortmund
Postfach: 34 01 12
Die Feuer- und Rettungswache 2 der Feuerwehr Dortmund wurde im Jahr 1978 in den Dienst gestellt. Vorher war die Wache an der Münsterstraße ansässig.
Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedspersonen für den Stadtbezirk Eving in Dortmund.
Die Feuer- und Rettungswache 6 ist eine Grundschutzwache.
Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedspersonen für den Stadtbezirk Scharnhorst in Dortmund.
Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedspersonen für den Stadtbezirk Mengede in Dortmund.
Hier finden Sie die Kontaktinformationen für den Bereich Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund.
Hier erhalten Sie eine Übersicht zu den Services zum Thema allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund.
Themen der Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund finden Sie hier im Überblick.
Informationen zum Thema Betrieb offener Kamine und Kaminöfen für die Stadt Dortmund
Informationen zum Service- und Präsenzdienst des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
Informationen über das Nordmarkbüro des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema Sondernutzung und Veranstaltungsmanagement beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund
Antragsformulare und weitere Unterlagen zum Thema Sondernutzung und Veranstaltungsmanagement des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
Informationen zum Landeshundegesetz NRW für die Stadt Dortmund
Eine Übersicht zu allen wichtigen Hinweisen beim Thema der Haltung gefährlicher Tiere in der Stadt Dortmund
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