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Bußgeldstelle

Lebensmittelrecht

Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:

  • Gewerbsmäßiges in den Verkehr bringen von Lebensmitteln, die nicht mehr zum Verzehr geeignet waren.
  • Gewerbsmäßiges in den Verkehr bringen von Lebensmitteln, die von der Verkehrsauffassung abwichen.
  • Gewerbsmäßiges in den Verkehr bringen von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung.
  • Gewerbsmäßiges in den Verkehr bringen von Lebensmitteln unter Verstoß gegen die Kennzeichnungsvorschriften.
  • Gewerbsmäßiges in den Verkehr bringen von Lebensmitteln in Fertigpackungen unter Verstoß gegen die Kennzeichnungsvorschriften.
  • Gewerbsmäßiges in den Verkehr bringen eines Lebensmittels, bei dem ein zugelassener Zusatzstoff über die festgesetzte Höchstmenge hinaus verwendet wurde.
  • Nichtbeachten von Hygiene -Vorschriften bei der Behandlung von Lebensmitteln.
  • Gewerbsmäßiges in den Verkehr bringen von verdorbenem Speiseeis, das nicht mehr zum Verzehr geeignet war.
  • Gewerbsmäßiges in den Verkehr bringen von verdorbenen Erzeugnissen auf Milchbasis, die zum Verzehr nicht geeignet waren.

Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.

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