Bußgeldstelle
Lebensmittelrecht
Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:
- Gewerbsmäßiges in den Verkehr bringen von Lebensmitteln, die nicht mehr zum Verzehr geeignet waren.
- Gewerbsmäßiges in den Verkehr bringen von Lebensmitteln, die von der Verkehrsauffassung abwichen.
- Gewerbsmäßiges in den Verkehr bringen von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung.
- Gewerbsmäßiges in den Verkehr bringen von Lebensmitteln unter Verstoß gegen die Kennzeichnungsvorschriften.
- Gewerbsmäßiges in den Verkehr bringen von Lebensmitteln in Fertigpackungen unter Verstoß gegen die Kennzeichnungsvorschriften.
- Gewerbsmäßiges in den Verkehr bringen eines Lebensmittels, bei dem ein zugelassener Zusatzstoff über die festgesetzte Höchstmenge hinaus verwendet wurde.
- Nichtbeachten von Hygiene -Vorschriften bei der Behandlung von Lebensmitteln.
- Gewerbsmäßiges in den Verkehr bringen von verdorbenem Speiseeis, das nicht mehr zum Verzehr geeignet war.
- Gewerbsmäßiges in den Verkehr bringen von verdorbenen Erzeugnissen auf Milchbasis, die zum Verzehr nicht geeignet waren.
Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.
Weitere Informationen
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