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Ausleihe & Abgabe nur hier: Neue Zonen für E-Scooter

Innenstadt-West

Was für Leih-Scooter im Bahnhofsumfeld bereits seit dem 1. Juli 2026 gilt, wird ab Oktober auf die gesamte westliche Innenstadt ausgedehnt: Das Ausleihen und die Rückgabe von Leih-E-Scootern sind nur noch im Bereich von markierten Abstellflächen erlaubt.

Bild: Stadt Dortmund / Tiefbauamt
Ein E-Scooter-Parkplatz in der Innenstadt: Es wurde ein Rechteck mit weißer Farbe gezogen. In diesem Rechteck stehen Leih-E-Scooter.
E-Scooter-Stellflächen gibt es bereits in Dortmund, nach und nach kommen neue dazu. Das Foto zeigt einen Standort an der Kuckelke.
Bild: Stadt Dortmund / Tiefbauamt

Leih-Scooter müssen in der westlichen Innenstadt grundsätzlich im Bereich der markierten Abstellflächen zurückgegeben werden. Auch die Ausleihe ist dann auf diesen Flächen möglich. Ab sofort gilt im gesamten Stadtbezirk Innenstadt-West mit Ausnahme des Stadtteils Dorstfeld eine Abstellverbotszone für E-Scooter. Außerhalb der Flächen dürfen geliehene E-Scooter nicht mehr abgegeben werden. Die Anbieterinnen Anbieter von Leih-Scootern passen innerhalb der nächsten Tage ihre Systeme an, sodass in der Abstellzone die Leihfahrt nicht beendet werden kann und die Apps die Rückgabe automatisch verweigern.

Gegen-Leih-Scooter-Chaos: neue Parkzonen und Abstellverbote

In der westlichen Innenstadt sind 86 Parkzonen markiert, auf denen die E-Scooter geordnet abgestellt werden dürfen. Die Abstellflächen liegen meist in einer Distanz von maximal 300 Metern voneinander entfernt und sind so gewählt, dass Parkzonen besonders in der Nähe wichtiger ÖPNV-Halte platziert sind. So können die Nutzenden der Leihroller auch weiterhin die „letzte Meile“ zwischen Wohnung und ÖPNV bequem zurücklegen.

Hintergrund: Stadt setzt Mobilitätskonzept um

Mit Parkzonen und Abstellverbotszonen setzt die Stadtverwaltung das vom Rat beschlossene Mobilitätskonzept für E-Scooter um. Das Konzept sieht eine Beschränkung auf 300 Scooter pro Betreiberfirma in den Innenstadtbezirken vor, außerdem einen abstellflächenbasierten Betrieb. Im Bahnhofsumfeld ist die Umsetzung in dem Bereich mit dem größten Konfliktpotenzial gestartet. Leih-Scooter dürfen dort nur noch auf ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Dadurch gewinnt das Umfeld deutlich an Aufenthaltsqualität und Sicherheit. Außerdem erleichtern es die Abstellzonen den Nutzenden, ein Fahrzeug zu finden, denn die Scooter sind direkt sichtbar an den drei Abstellflächen in Bahnhofsnähe abgestellt und müssen nicht mehr über Apps gesucht werden.

Stadtweit gelten Abstellverbote für (Leih-) E-Scooter bereits:

  • rund um den Hauptbahnhof
  • am PHOENIX See
  • im Bereich von Fußgängerzonen,
  • auf Feuerwehr- und Rettungsflächen,
  • in Wartebereichen des ÖPNV,
  • in Grünanlagen und Wäldern,
  • auf Radwegen und Zufahrten.

Auf Gehwegen dürfen E-Scooter nur dann abgestellt werden, wenn mindestens zwei Meter des Gehwegs frei bleiben.

Diese Abstellverbote sind durch Auflagen in der Sondernutzungserlaubnis der Betreiberfirmen geregelt. Leider stellen Nutzerinnen und Nutzer von Scootern diese immer wieder regelwidrig und behindernd im öffentlichen Raum ab. Vorgegebene Abstellflächen sollen dies verhindern.

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