Osterfeuer
Insgesamt 18 Osterfeuer wird es 2023 in Dortmund geben
Ostern steht vor der Tür, und auch in diesem Jahr wird es wieder traditionelle Oster- und Brauchtumsfeuer am Samstag und Sonntag, sowie eins am Montag, geben.

Derartige Osterfeuer dürfen nur von örtlichen Glaubensgemeinschaften, größeren Organisationen und Vereinen im Rahmen einer öffentlichen, für jedermann zugänglichen Veranstaltung durchgeführt werden.
Die Frist zur Anmeldung von Osterfeuern beim Umweltamt ist abgelaufen. Nachmeldungen sind ausgeschlossen. Die Liste der angemeldeten Osterfeuer wird – wie immer – bei Feuerwehr und Polizei sowie bei den Naturschutzbeauftragten der Bezirke bekannt gemacht.
Was darf verbrannt werden - was nicht?
Abgebrannt werden dürfen ausschließlich trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt, sogenannter Schlagabraum oder Schnittholz. Als Hilfsmittel zum Anzünden und zur Unterhaltung des Feuers dürfen nur Stroh oder Reisig verwendet werden. Damit werden Umwelt und Anwohner*innen so wenig wie möglich durch Verbrennungsprodukte wie Feinstaub und Kohlenmonoxid belastet. Ganz verboten ist das Verbrennen von Abfall, Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Auch lackiertes oder behandeltes Holz darf nicht angezündet werden.
Die Veranstaltungen finden größtenteils am Ostersamstag statt. Drei Osterfeuer werden am Ostersonntag und eines am Ostermontag durchgeführt.
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