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Geld gibt es auch für „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ - Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich

Sanieren mit Stil: Wie man an die richtigen Fördermittel kommt

Wer Hausfassaden saniert und energetisch fit machen will, muss sie in der Regel dämmen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gibt es Sonderlösungen und Fördermittel. Kaum bekannt ist, dass man auch Gelder bekommen kann, wenn es sich „nur“ um besonders erhaltenswerte Bausubstanz, also ohne Denkmalschutz handelt. Die Denkmalbehörde informiert dazu.

Wenn eine Hausfassade saniert wird, erhält sie in der Regel eine Wärmedämmung. Dabei gilt es nicht nur, die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) einzuhalten. Wer eine finanzielle Förderung in Anspruch nehmen will, muss die Vorgaben des Gesetzes sogar übertreffen. Mit einer historischen Immobilien kann das zur Herausforderung werden. Viele dämmen ihre historischen Fassaden, um die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch zu nehmen. Dann allerdings geht die historische Substanz verloren. Stuckaltbauten wie im Kreuz-, Kaiser- oder Unionviertel profitieren jedoch von ihren reizvollen Fassaden und den hohen Decken. Verschwinden die Stuckornamente hinter einer Wärmedämmung, leidet nicht nur das Stadtbild, sondern die Immobilie verliert ihr besonderes Flair. Damit kann auch ein Wertverlust einhergehen.

Das Siegel „Besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ wirkt Wunder

Es gibt eine Lösung, sie ist nur kaum bekannt: Die KfW bietet attraktive Kredite mit Tilgungszuschuss auch für die Sanierung historischer Gebäude, die nicht denkmalgeschützt sind. „Besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ heißt die etwas sperrige Bezeichnung, die wie ein Zauberwort wirken kann. Sie eröffnet nicht nur vereinfachte Förder- und Kreditzugänge, die sonst nur Eigentümer*innen denkmalgeschützter Gebäude vorbehalten sind. Sogar von den Anforderungen des GEG darf man bei der Sanierung abweichen, wenn die zuständige Kommune bestätigt, dass es sich um besonders erhaltenswerte Bausubstanz handelt. Anders als bei denkmalgeschützten Gebäuden sind Auflagen zum Schutz historischer Bauteile weitaus geringer. Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Dortmund berät gerne dazu - Kontakt gibt es über die Mailadresse denkmalbehoerde@dortmund.de .

„Wir möchten Gebäudebesitzer*innen unterstützen, ihre historischen Gebäude zu erhalten“, sagt Ingmar Luther, der Leiter der Unteren Denkmalbehörde im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt. „Wenn Geschichte sichtbar bleibt, ist das etwas Gutes. Deshalb weisen wir nicht nur bei ausgewiesenen Denkmälern auf die Fördermöglichkeiten hin. Es ist übrigens eine Mär, dass der Erhalt historischer Bausubstanz immer sehr viel Geld kostet. Manchmal muss man gemeinsam nur die richtige Lösung finden.“

Erhalt historischer Bausubstanz lohnt sich

Gute Erfahrungen mit den Regelungen zu erhaltenswerter Bausubstanz hat das Immobilienunternehmen Casa Sogno gemacht. Es hat sich auf die Sanierung und den Ausbau historischer Wohngebäude spezialisiert. Dortmunds Untere Denkmalbehörde hat dabei nicht nur mit der entsprechenden Bescheinigung unterstützt, sondern auch zu Fragen der Gestaltung beraten.

Dr. Leonard Sträter (Geschäftsführer casa sogno GmbH) sagt: „Die Sanierung historischer Fassaden lohnt sich – gestalterisch, wirtschaftlich und für das Stadtbild. Mit der Bestätigung als besonders erhaltenswerte Bausubstanz konnten wir bei unseren Projekten in der Lindemannstraße 1 und am Neuen Graben 20 im Dortmunder Kreuzviertel die charaktervolle Architektur erhalten und zugleich moderne energetische Standards umsetzen. So bleibt die Seele des Hauses spürbar – und die Immobilie gewinnt an Wert.“

Wann ein Gebäude zur besonders erhaltenswerten Bausubstanz zählt, ist rechtlich nicht genau festgelegt. Wer also erwägt, ein historisches Gebäude zu sanieren, das beispielsweise eine Stuckfassade hat, in einem Altbauviertel liegt oder aufgrund seiner besonderen (städtebaulichen) Lage, der architektonischen Gestaltung oder des Baumaterials das Stadt- oder Landschaftsbild prägt, hat gute Chancen und sollte sich erkundigen.

Die Untere Denkmalbehörde kann Eigentümer*innen die notwendige schriftliche Bestätigung ausstellen. Das Formular „Zusätzliche Bestätigung für besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ findet sich online bei der KfW . Mit der Bestätigung bekommt man Zugang zu KfW-Krediten und kann so die wertvollen Teile des eigenen historischen Bestandsgebäudes bei einer Sanierung sichern.

Fördermittel klug kombinieren

Die Kredite und Gelder lassen sich in einigen Fällen auch mit verschiedenen weiteren Förderprogrammen kombinieren. Im Zusammenspiel von Erhalt und Modernisierung bekommen historische Immobilien eine neue Zukunft.

Die Stadt Dortmund bewilligt zum Beispiel Wohnraumfördermittel des Landes ( Wohnraumförderung | dortmund.de ). In den festgelegten Stadterneuerungsgebieten Westerfilde & Bodelschwingh , in Huckarde sowie in der Nordstadt gibt es spezielle Hof- und Fassadenprogramme.

Stadtweit bietet die Klimaagentur eigene Fördermöglichkeiten: für Gründächer und Fassadengrün sowie zur Entsiegelung, für Geothermie oder Photovoltaik auf dem Dach (für Vereinsgebäude oder Ein- und Zweifamilienhäuser). Das Förderprogramm für Photovoltaikanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern pausiert derzeit, Anträge werden im Januar 2026 wieder entgegengenommen.

Bei der Kombination von Fördermitteln müssen die Richtlinien aller Förderprogramme berücksichtigt werden. In der Klimaagentur kann man sich hierzu beraten lassen, ebenso zum sinnvollen Start eines Sanierungsprojekts in den eigenen vier Wänden.

Zur Übersicht der Förderprogramme der Klimaagentur geht es hier: dortmund.de/klimaagentur-foerderprogramme . Beratungstermine online vereinbaren: dortmund.de/energieberatung .

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