Stadt Dortmund fördert private Photovoltaik-Anlagen - neues Programm startet am 23. Juni
Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) spielen eine wichtige Rolle für die klimaneutrale, sichere und bezahlbare Energieversorgung für alle in Dortmund. Die Stadt fördert daher Dortmunder*innen, die mit einer PV-Anlage auf einem selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhaus einen entsprechenden Beitrag leisten.
Ab dem 23. Juni 2025 können Privatpersonen eine Förderung für die Installation einer PV-Anlage beantragen. Die Stadt ergänzt damit das bereits bestehende Förderprogramm für PV-Anlagen auf Vereinsgebäuden.
Wer kann sich bewerben?
Das Fördervolumen des Programms beläuft sich auf insgesamt 500.000 Euro und wird aus dem Haushalt der Stadt Dortmund finanziert. Die reguläre Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro. Förderfähig ist die Errichtung von neuen Photovoltaik-Anlagen ab einer Bruttoleistung von 5 kWp. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer*innen, Mieter*innen oder Erbbauberechtigte von Ein- oder Zweifamilienhäusern innerhalb Dortmunds sind und deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr maximal 75.000 Euro für Ledige und maximal 150.000 Euro für zusammen Veranlagte beträgt.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Sobald das Förderprogramm am 23. Juni startet, können Bürger*innen die Förderantrage inklusive aller vollständigen Unterlagen
Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Angebot eines Fachunternehmens über die auszuführenden Arbeiten mit Ausweisung der geplanten Bruttoleistung der Photovoltaikanlage
- aktuellster Einkommenssteuerbescheid aller relevanten, volljährigen Haushaltsmitglieder (maximal des zweiten oder dritten Kalenderjahres vor Antragstellung)
- Einwilligung der Miteigentümer*innen des Gebäudes zur PV-Anlage und zur Förderungsauszahlung an die angegebene Bankverbindung
- Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuchauszug) oder Nachweis des dinglichen Rechts, sofern die antragstellende Person Eigentümer*in ist oder ein dingliches Recht an dem Gebäude hat
- Mietvertrag/Pachtvertrag und schriftliche Genehmigung der vermietenden/verpachtenden Person zur Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage, sofern die antragstellende Person Mieter*in/Pächter*in des Gebäudes ist
- denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Besonderheit: Vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich
Das Umweltamt hat aus dem
Sollten erneut zu viele Anträge in kurzer Zeit eingehen, behält sich die Stadt das Recht vor, die Annahme von Anträgen zu pausieren, um eine geordnete Bearbeitung der Anträge sicherstellen zu können und um unzumutbare Wartezeiten zu vermeiden. Sollte dies der Fall sein, wird darüber auf
Ansprechpartnerin für Fragen rund ums Förderprogramm:
Stadt Dortmund – Umweltamt
dlze – Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz
Ansprechpartnerin J. Schwerdt
Telefon: 0231 50-26580
E-Mail: dlze@stadtdo.de