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Umweltamt

Förderprogramme

Wichtiger Hinweis - Keine Bescheide/Bewilligungen aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung

Für die Stadt Dortmund gelten derzeit die Bestimmungen über die vorläufige Haushaltsführung gemäß §82 GO NRW. Bis eine rechtskräftige Haushaltssatzung vorliegt, darf die Stadt Dortmund daher keine finanziellen Verpflichtungen eingehen. Dies beinhaltet die Zusage von Förderzuschüssen auf Basis von kommunalen Haushaltsmitteln. Dementsprechend können derzeit keine Bewilligungen erteilt bzw. Bescheide versendet werden. Mit der Bekanntmachung der neuen Haushaltssatzung ist frühestens Ende Februar 2025 zu rechnen.

In der Zwischenzeit werden Anträge selbstverständlich weiter bearbeitet und Bescheide vorbereitet. Auch Auszahlungen können vorgenommen werden, wenn bereits ein Bewilligungsbescheid erteilt worden ist und ein Verwendungsnachweis eingereicht wurde.

Die Stadt Dortmund hat mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 zahlreiche Maßnahmen und Projekte erarbeitet, mit denen die Klimaschutzziele in Dortmund erreicht werden können. Dazu zählt auch die Schaffung finanzieller Anreize für die unterschiedlichen Dortmunder Akteur*innen, um klimafreundliche Investitionen voranzutreiben.

Aus diesem Grund stellt die Stadt Fördermittel für klimaschutzrelevante Maßnahmen sowie für Vorhaben im Rahmen der Klimafolgenanpassung bereit. Die Zuschüsse können beim Umweltamt der Stadt Dortmund beantragt werden.

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung vom 09.02.2023 - im Haushaltsplan über die bereits bestehenden Förderprogramme hinaus - diverse neue Förderprogramme für den Klimaschutz beschlossen. Die neuen Förderprogramme werden aktuell von der Stadtverwaltung ausgearbeitet. Sobald die neuen Förderprogramme starten, werden die jeweilige Förderrichtlinie sowie Informationen zum Antragsverfahren hier bereitgestellt und in der örtlichen Presse bekannt gegeben.

Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten finden Sie hier:

Fördermöglichkeiten

Förderung zur Begrünung von Dächern und Fassaden sowie Flächenentsiegelung

Die Stadt Dortmund fördert klimawandelgerechte Investitionen für die Begrünung von Dächern und Fassaden und für die Entsiegelung befestigter Flächen. Ziel ist eine klimatische Entlastung durch die Versickerung und Verdunstung von Regenwasser vor Ort.

Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie und das Antragsformular finden Sie hier: Begrünungsförderprogramm.

Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden

Die Stadt Dortmund gewährt Zuwendungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden. Vereinen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, durch die Vermeidung von strombedingten Treibhausgasemissionen einen Beitrag zur Energiewende in Dortmund zu leisten und somit zum Ziel der Klimaneutralität bis 2035 beizutragen.

Informationen zum Förderprogramm sowie die Förderrichtlinie und das Antragsformular finden Sie hier: Photovoltaikanlagen-Förderprogramm.

Förderung für die Nutzung von Geothermie

In Dortmund gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten für den Einsatz erneuerbarer Energieträger, welches bisher noch nicht ausreichend genutzt wird. Um das vorhandene Potenzial besser auszuschöpfen, fördert die Stadt die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme.

Informationen zu Fördervoraussetzungen und Antragsverfahren finden Sie: Geothermie-Förderprogramm.

Förderung von Schallschutzfenstern

Es gibt in Ballungsräumen und damit auch in Dortmund viele Bereiche, in denen Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung ergriffen werden müssen. Allein durch Verkehrsplanung und -steuerung, durch einen Umstieg vom Auto auf Bus, Bahn und Rad, durch den Einbau von Flüsterasphalt und durch andere Maßnahmen lassen sich jedoch nicht alle Lärmprobleme lösen. Häufig bleibt deshalb nur der Einbau neuer schalldämmender Fenster als mögliche Maßnahme übrig.

Weitere Informationen zu Fördervoraussetzungen und Antragsverfahren finden Sie hier.

Förderung von bürgerlichem Engagement

Die Koordinierungsstelle Klimaschutz und Klimafolgenanpassung im Umweltamt der Stadt Dortmund fördert aktives gesellschaftliches Engagement für den Klimaschutz und eine nachhaltige Entwicklung. Hierzu stehen Fördermittel bereit, auf die Sie sich mit Ihrem Projekt bewerben können.

Weitere Informationen zum Klimaschutzfond finden Sie hier.

Förderung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen

Die Stadtentwässerung fördert Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und Überflutungen für private Immobilien.

Informationen zum Förderprogramm sowie die Förderrichtlinie finden Sie hier.

Förderung für die Anschaffung von Lastenfahrrädern

Die Stadt Dortmund gewährte Zuschüsse für die Anschaffung von neuen Lastenfahrrädern. Das Förderprogramm sollte einen Anreiz für klimafreundliche Mobilität schaffen und somit zur Reduzierung von abgasbedingten Treibhausgasemissionen sowie zum Ziel der Klimaneutralität bis 2035 beitragen. Der Fördertopf ist bereits ausgeschöpft.

Förderung von Steckersolargeräten

Antragsstopp - die Stadt Dortmund gewährt Zuschüsse für die Anschaffung von neuen Steckersolargeräten. Auf diese Weise soll das in Dortmund vorhandene, technisch nutzbare Solarpotenzial besser ausgeschöpft und ausgebaut werden. Der Fördertopf ist vorraussichtlich durch die vorliegenden Anträge bereits ausgeschöpft, daher können derzeit keine Anträge mehr eingereicht werden.

Informationen zum Förderprogramm sowie die Förderrichtlinie finden Sie hier.

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Erreichbarkeit
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