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Förderprogramme

Wichtiger Hinweis

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung vom 09.02.2023 - im Haushaltsplan über die bereits bestehenden Förderprogramme hinaus - diverse neue Förderprogramme für den Klimaschutz beschlossen. Die neuen Förderprogramme werden aktuell von der Stadtverwaltung ausgearbeitet. Sobald die neuen Förderprogramme starten, werden die jeweilige Förderrichtlinie sowie Informationen zum Antragsverfahren hier bereitgestellt und in der örtlichen Presse bekannt gegeben.

Die Stadt Dortmund hat mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 zahlreiche Maßnahmen und Projekte erarbeitet, mit denen die Klimaschutzziele in Dortmund erreicht werden können. Dazu zählt auch die Schaffung finanzieller Anreize für die unterschiedlichen Dortmunder Akteur*innen, um klimafreundliche Investitionen voranzutreiben.

Aus diesem Grund stellt die Stadt Fördermittel für klimaschutzrelevante Maßnahmen sowie für Vorhaben im Rahmen der Klimafolgenanpassung bereit. Die Zuschüsse können beim Umweltamt der Stadt Dortmund beantragt werden.

Informationen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten finden Sie hier:

Fördermöglichkeiten

Förderung zur Begrünung von Dächern und Fassaden sowie Flächenentsiegelung

Die Stadt Dortmund fördert klimawandelgerechte Investitionen für die Begrünung von Dächern und Fassaden und für die Entsiegelung befestigter Flächen. Ziel ist eine klimatische Entlastung durch die Versickerung und Verdunstung von Regenwasser vor Ort.

Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie und das Antragsformular finden Sie hier: Begrünungsförderprogramm.

Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden

Die Stadt Dortmund gewährt Zuwendungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden. Vereinen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, durch die Vermeidung von strombedingten Treibhausgasemissionen einen Beitrag zur Energiewende in Dortmund zu leisten und somit zum Ziel der Klimaneutralität bis 2035 beizutragen.

Informationen zum Förderprogramm sowie die Förderrichtlinie und das Antragsformular finden Sie hier: Photovoltaikanlagen-Förderprogramm.

Förderung für die Nutzung von Geothermie

In Dortmund gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten für den Einsatz erneuerbarer Energieträger, welches bisher noch nicht ausreichend genutzt wird. Um das vorhandene Potenzial besser auszuschöpfen, fördert die Stadt die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme.

Informationen zu Fördervoraussetzungen und Antragsverfahren finden Sie: Geothermie-Förderprogramm.

Förderung für die Anschaffung von Lastenfahrrädern

Die Stadt Dortmund gewährte Zuschüsse für die Anschaffung von neuen Lastenfahrrädern. Das Förderprogramm sollte einen Anreiz für klimafreundliche Mobilität schaffen und somit zur Reduzierung von abgasbedingten Treibhausgasemissionen sowie zum Ziel der Klimaneutralität bis 2035 beitragen. Der Fördertopf ist bereits ausgeschöpft.

Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Förderung von Schallschutzfenstern

Es gibt in Ballungsräumen und damit auch in Dortmund viele Bereiche, in denen Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung ergriffen werden müssen. Allein durch Verkehrsplanung und -steuerung, durch einen Umstieg vom Auto auf Bus, Bahn und Rad, durch den Einbau von Flüsterasphalt und durch andere Maßnahmen lassen sich jedoch nicht alle Lärmprobleme lösen. Häufig bleibt deshalb nur der Einbau neuer schalldämmender Fenster als mögliche Maßnahme übrig.

Weitere Informationen zu Fördervoraussetzungen und Antragsverfahren finden Sie hier.

Förderung von Energieberatung vor Ort

Der RVR bietet Eigenheimbesitzer*innen gemeinsam mit der Stadt Dortmund Gutscheine für Energieberatungen an. Die Gutscheine sollen Eigentümer*innen bei der Gebäude-Sanierung professionell unterstützen.

Die Gutscheine richten sich ausschließlich an Eigentümer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern. Der Wert der Gutscheine beschränkt sich dabei auf maximal 100 Euro pro Gutschein. Nach der Antragsstellung erhalten Sie alle weiteren Informationen zum Ablauf.

Voraussetzungen für die Einlösung des Gutscheines sind:

  • Das Gebäude befindert sich im Stadtgebiet von Dortmund
  • Der Beratungstermin muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Gutscheins vereinbart und über das Forlumar "Rückantwort Gutschein Energieberatung" (dieses erhalten Sie zusammen mit dem Gutschein) der Kommune mitgeteilt werden.
  • Der Beratungstermin muss bis zum 30.09.2024 durchgeführt werden.
  • Die Beratung erfolgt ausschließlich durch Berater*innen der Verbraucherzentrale NRW oder Energieeffizienz Expert*innen oder des Bundesverband GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerke e.V.
  • Die Einstiegs-Beratungen (60-90 Minuten) umfassen das gesamte Gebäude und werden vor Ort durchgeführt. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Beratung digital/online erfolgen.
  • Für die Erlösung des Gutscheins muss die Rechnung über die erfolgte Beratung eingerichtet werden. Erstattet wird der Rechnungsbetrag bis zu 100 Euro, Mehrkosten sind von dem*der Antragsteller*in selbst zu tragen.
  • Der*dieAntragssteller*in wird nach circa einem Jahr zum Zwecke der Evaluierung kontaktiert und befragt, ob/welceh Maßnahmen zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands durchgeführt bzw. geplant wurden.

Den Antrag für den Gutschein, 856 KB, PDF einfach herunterladen, ausfüllen und abschicken an: dlze@stadtdo.de oder per Post an:

Stadt Dortmund - Umweltamt
60/5-3
Brückstraße 45
44122 Dortmund

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Förderung von Heizungsoptimierungen

Sowohl alte als auch neue Heizungsanlagen können von der Optimierung des Heizsystems profitieren. Durch die Förderung und die damit verbundene Heizungsoptimierung können Eigentümer*innen von Einfamilienhäusern die Energieeffizienz erhöhen und einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen leisten.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive Einstellung der Heizkurve,
  • der Austausch von Heizungspumpen in Hocheffizienspumpen sowie die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung,
  • im Fall einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe,
  • die Dämmerung von Rohrleitungen,
  • der Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern im Gebäude oder- gebäudenah und
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechniken.

Alle durchgeführten Maßnahmen müssen zussammen Gesamtkosten von mindestens 500 Euro ergeben. Der Zuschuss beträgt 250 Euro.

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen von Einfamilienhäusern innerhalb des Stadtgebiets von Dortmund. Je Antragssteller*in und Gebäude ist lediglich ein Antrag förderfähig, die Maßnahmen müssen dabei durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden. Erst nach Bewilligung durch die Stadt Dortmund darf mit der Maßnhame begonnen werden (als Beginn gilt der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen).

Den Förderantrag, 832 KB, PDF einfach herunterladen, ausfüllen und abschicken an dlze@stadtdo.de oder per Post an:

Stadt Dortmund - Umweltamt
60/5-3
Brückstraße 45
44122 Dortmund

Downloads

Förderung von bürgerlichem Engagement

Die Koordinierungsstelle Klimaschutz und Klimafolgenanpassung im Umweltamt der Stadt Dortmund fördert aktives gesellschaftliches Engagement für den Klimaschutz und eine nachhaltige Entwicklung. Hierzu stehen Fördermittel bereit, auf die Sie sich mit Ihrem Projekt bewerben können.

Weitere Informationen zum Klimaschutzfond finden Sie hier.

Förderung von Steckersolargeräten

Die Stadt Dortmund gewährt Bürger*innen im Stadtgebiet Zuschüsse für die Anschaffung von neuen Steckersolargeräten. Auf diese Weise soll das in Dortmund vorhandene, technisch nutzbare Solarpotenzial besser ausgeschöpft und ausgebaut werden.

Informationen zum Förderprogramm sowie die Förderrichtlinie und das Antragsformular finden Sie hier.

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis

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