Haushaltspläne
Haushalt 2025 / 2026
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt einen Doppelhaushaltsplan für 2025/2026, der lediglich anzeigepflichtig ist und somit keiner Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedarf. Trotz schwieriger Haushaltslage investiert Dortmund weiterhin in seine Zukunft, vor allem in Schulen, Sporthallen und Kitas.
Dortmund investiert kräftig in seine Zukunft – Haushaltssatzung bei der Aufsichtsbehörde angezeigt
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die Haushaltssatzung 2025/2026 mit ihren Anlagen nach § 78 Abs. 3 GO NRW beschlossen. Es handelt sich um einen »Doppelhaushalt« für die Jahre 2025/2026 ff.
Die Haushaltssatzung wurde am 16.01.2025 bei der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Aufsichtsbehörde angezeigt.
Keine Haushaltssicherung und keine Genehmigungspflicht – dank Zugriff auf die Rücklagen
Der Stadt ist es gelungen, einen lediglich anzeigepflichtigen Haushaltsplan vorzulegen und so die eigenständige Handlungsfähigkeit der Stadt Dortmund zu erhalten. Dafür muss sie jedoch an ihre Reserven: Die Stadt muss ihre Ausgleichsrücklage vollständig und die allgemeine Rücklage teilweise in Anspruch nehmen. Dabei kommt ihr auch zugute, dass sich das vergangene Jahr 2024 deutlich besser entwickelt hat als erwartet.
Die endgültige Haushaltssatzung 2025/2026 weist Fehlbedarfe in Höhe von rund 335 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2025 und rund 55 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2026 aus. Der Fehlbedarf des Jahres 2026 ist unter anderem deshalb deutlich geringer, weil dort eine hohe Ausschüttung der Konzerntochter DSW21 in Anspruch genommen werden kann.
In den Jahren 2025 und 2026 kann der Fehlbedarf noch vollständig durch die dafür vorgesehene Ausgleichsrücklage kompensiert werden. Der Haushalt gilt damit als »fiktiv« ausgeglichen, weshalb keine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde notwendig ist. Einschränkende Nebenbestimmungen und Auflagen sind demnach nicht zu erwarten.
Ab dem Jahr 2027 jedoch wird die Ausgleichsrücklage nicht mehr ausreichen. Daher muss 2027 und auch in den Jahren darauf die allgemeine Rücklage in Anspruch genommen werden.
Haushaltsplanung mit Hindernissen und Herausforderungen
Beeinflusst durch weltweite Krisen und Kriege sind die Planungsgrundlagen für die Stadt Dortmund in den vergangenen Jahren stetig unsicherer geworden. Weiterhin gibt es notwendige und verpflichtende Aufgaben, denen die Stadt nachkommen muss, etwa die Unterbringung von schutzsuchenden Menschen. Darüber hinaus hatten insbesondere vier Faktoren einen enormen Einfluss auf den Dortmunder Haushalt:
- die Konjunktur- und Wirtschaftslage,
- der weitere Anstieg der Zinsaufwendungen,
- allgemeine Preissteigerungen und
- hohe Tarif- und Besoldungsanpassungen.
Weiterhin Differenz zwischen Aufwendungen und Erträgen
Weiterhin ist eine Differenz zwischen Aufwendungen und Erträgen vorhanden. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die geplanten Erträge nicht im gleichen Maße steigen wie die Aufwendungen.
Im Sozial- sowie im Kinder- und Jugendbereich wachsen die Erträge stellenweise zwar deutlich, zum Beispiel durch höhere Zuweisungen durch Bund und Land. Gleichzeitig steigen jedoch die Aufwendungen – und das deutlich stärker als die Erträge. Gründe dafür sind Preissteigerungen in allen Bereichen sowie Personal- und Versorgungsaufwendungen. Fazit: Die erhöhten Erträge können die überproportional gestiegenen Aufwendungen nicht kompensieren.
Alle Fachbereiche sparen – Erneute Anwendung entscheidender Instrumente
Wie bereits im Haushaltsjahr 2024 hat die Stadt Dortmund unter anderem zwei entscheidende Instrumente angewendet, um einen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen zu können: Sie hat erneut den so genannten globalen Minderaufwand berücksichtigt und nochmals hohe jährliche Ausschüttungen der Stadttochter DSW21 in Anspruch genommen.
Unter dem »globalen Minderaufwand« versteht man eine pauschale Kürzung um maximal zwei Prozent der Gesamtaufwendungen des Haushaltsplanes. Sprich: Die Einsparungen beziehen sich nicht auf Einzelposten, sondern alle müssen sparen. In der Haushaltsplanung 2025/2026 muss die Stadt Dortmund nun erneut auf dieses Mittel zurückgreifen. Während der Haushaltsplan 2024 noch einen globalen Minderaufwand von rund 15 Mio. Euro ab 2025 vorgesehen hatte, wurde dieser nun ab dem Jahr 2027 ff. berücksichtigt und auf 75 Mio. Euro pro Jahr erhöht. Dadurch bleibt die Möglichkeit, im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 den globalen Minderaufwand noch zu konkretisieren oder durch gesamtstädtische positive Effekte zu ersetzen.
Auch auf die hohen Ausschüttungen der Stadttochter DSW21 ist man erneut angewiesen. Diese belaufen sich im Planungszeitraum auf insgesamt rund 450 Mio. Euro.
Impulse aus den Haushaltsberatungen der Politik
Im Rahmen der Haushaltsberatungen der letzten Wochen hat auch die Politik noch weitere Impulse für den Doppelhaushalt 2025/2026 gegeben: So wurden verschiedene Maßnahmen durch die Politik beschlossen, die noch nicht Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes im September 2024 waren.
Diese Beschlüsse haben beispielsweise die Förderungen von Vereinen, Verbänden und Initiativen sowie Prüfaufträge an die Verwaltung zum Gegenstand.
Ein weiteres großes Thema war ein Beschluss, der den Eigenbetrieb FABIDO betrifft. Demnach erhalten städtische Erzieher*innen unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Eingruppierung und damit mehr Gehalt.
Die gefassten politischen Beschlüsse zum Haushalt 2025/2026 haben ein Gesamtvolumen zwischen 5,3 Mio. und 7,1 Mio. Euro im konsumtiven Bereich für die Jahre 2025 bis 2029.
Diese konsumtiven Maßnahmen konnten nach dem Wunsch der Politik vollständig durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden, so dass sich keine Belastung für den Haushalt ergibt.
Im investiven Bereich haben die gefassten Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2025/2026 ein Gesamtvolumen von 13,3 Mio. Euro im Jahr 2025 und 7,2 Mio. Euro im Jahr 2026. Dies resultiert im Wesentlichen aus einem beschlossenen Investitionszuschuss an die Klinikum Dortmund gGmbH in Höhe von insgesamt 20 Mio. EUR, verteilt auf die Jahre 2025 und 2026.
Besonderen Raum hat die Diskussion um die Grundsteuer B eingenommen. Nach intensiven politischen Beratungen hat der Rat differenzierte Hebesätze für Wohngebäude und Nichtwohngebäude beschlossen. Dies bedeutet, dass für einen Großteil der Bürgerinnen und Bürger lediglich eine moderate Mehrbelastung entstehen wird. Insgesamt bleibt die Grundsteuer B für den städtischen Haushalt damit aufkommensneutral.
Trotzdem: Dortmund investiert weiter in die Zukunft
Trotz der schwierigen Haushaltslage investiert Dortmund weiterhin kräftig in die Zukunft, vor allem in Schulen, Sporthallen und Kitas. Für das Haushaltsjahr 2025 sind 505 Mio. Euro für Investitionen vorgesehen, für das Haushaltsjahr 2026 sogar rund 728 Mio. Euro. Allerdings sind hier auch die Auswirkungen aus dem Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren inkludiert – also die Ausschüttungen der DSW21, die später zurückgezahlt werden müssen.
Für die Jahre 2027 bis 2029 plant die Stadt Investitionen in Höhe von rund 1.065 Mio. Euro.
Wo wird investiert?
Auf den Hochbau entfallen rund 728 Mio. Euro, hier besonders für den Bau von Schulen, Sporthallen und Kitas. Das ist notwendig, weil die Stadt in den kommenden Jahren wächst und jünger wird. Außerdem investiert Dortmund in Kultur und damit in ihren Freizeitwert: Die „Junge Bühne“ am Theater Dortmund wird ein Zusammenschluss aus Kinderoper und Kinder- und Jugendtheater. Mit dem Zentraldepot entsteht eine „Schatzkammer der städtischen Kunst“.
Für den Tiefbau stehen insgesamt 360 Mio. Euro zur Verfügung. Hier investiert die Stadt Dortmund besonders in die Mobilität und Verkehrswende. Dazu gehören etwa die Erneuerung und Modernisierung des Stadtbahnnetzes (Programm „Kommunale Schiene“), die „Straßenoffensive“ sowie die Sanierung von Verkehrswegen.
Um die städtischen Investitionen zu finanzieren, enthält der Haushaltsplan Kreditermächtigungen für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von rund 390 Mio. Euro und 613 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2026.
Fazit: Drohende haushaltsrechtliche Konsequenzen konnten abgewendet werden
Noch im September 2024 drohende haushaltsrechtliche Konsequenzen, wie beispielsweise die Pflicht, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, konnten erfolgreich abgewendet werden. Die kommunale Selbstverwaltung bleibt vollständig in der Hand der Stadt Dortmund.
Dennoch ist Dortmund wie andere nordrhein-westfälische Kommunen in den kommenden Jahren auf die finanzielle Unterstützung von Bund und Land angewiesen – denn die Finanzierungsprobleme sind nicht hausgemacht, sondern strukturell. Herausforderungen wie die hohen Schulden, die Dortmund so wie andere Kommunen aufgrund vieler dringend notwendiger, aber nicht refinanzierter Aufgaben hat (so genannte Altschuldenproblematik), müssen gemeinsam gelöst werden.
Zum Thema
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Haushaltsplan 2025/2026 (vorbehaltlich Abschluss Anzeigeverfahren), 67 MB, PDF -
Bezirksband (vorbehaltlich Abschluss Anzeigeverfahren), 2 MB, PDF -
Wirtschaftspläne der Sondervermögen Stadt Dortmund (Anlage zum Haushaltsplan 2025/2026), 14 MB, PDF -
Jahresabschlüsse der Sondervermögen Stadt Dortmund (Anlage zum Haushaltsplan 2025/2026), 27 MB, PDF -
Kommunalwirtschaftsbericht (Anlage zum Haushaltsplan 2025/2026), 7 MB, PDF -
Eckdaten Haushaltsplan 2025/2026 (vorbehaltlich Abschluss Anzeigeverfahren), 1 MB, PDF