Haushalt
Der Haushaltsplan ist die verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft und enthält als Planungswerk alle voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge sowie Aus- und Einzahlungen der Stadt Dortmund. Er ist in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in entsprechende Teilpläne nach Produktbereichen und Organisationseinheiten gegliedert. Die Haushaltssatzung wird mitsamt dem Haushaltsplan und Anlagen, welche in § 1 KomHVO NRW genannt sind, (in der Regel für ein Haushaltsjahr) vom Rat der Stadt Dortmund verabschiedet/beschlossen.
Bindungswirkung nach innen (zwischen Rat und Verwaltung) z. B. hinsichtlich des Budgets für die Aufgabenerfüllung sowie nach außen z. B. über die Festlegung der Hebesätze der Gewerbesteuer und Grundsteuer
Durch den Haushaltsplan und das mit ihm verbundene unterjährige Berichtswesen bzw. Controlling der Stadt Dortmund ist es möglich, detailliert nachzuvollziehen, ob die geplanten Maßnahmen umgesetzt worden sind.
Informationen zum Haushalt 2024 der Stadt Dortmund.
Informationen zum Haushalt 2019 der Stadt Dortmund.
Informationen zum Haushalt 2017 der Stadt Dortmund.
Informationen zum Haushalt 2014 der Stadt Dortmund.
Informationen zum Haushalt 2023 der Stadt Dortmund.
Informationen zum Haushalt 2020/2021 der Stadt Dortmund.
Kontaktinformationen der Stadtkämmerei der Stadt Dortmund.
Informationen zum Gesamtabschluss 2021 im Rahmen des Haushalts der Stadt Dortmund.
Informationen zum Thema "Gesamtabschlüsse" im Rahmen des Haushalts der Stadt Dortmund.
Informationen zum Thema "Wirkungsorientierter Haushalt/Wirkungsmonitor".
Informationen zum Haushalt der Stadt Dortmund.
Informationen zum Thema "Eröffnungsbilanz" im Rahmen des Haushalts der Stadt Dortmund.
Informationen zum Jahresabschluss 2022 im Rahmen des Haushalts der Stadt Dortmund.
Informationen zu den Jahresabschlüssen im Rahmen des Haushalts der Stadt Dortmund.
Informationen zum Thema "Aktionsbündnis".
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