Haushaltspläne
Am 8. November hat die Stadtverwaltung Dortmund den Entwurf des Haushaltsplans 2024 dem Rat und der Öffentlichkeit vorgestellt. Nach der Einbringung im Rat durchläuft der Haushaltsplanentwurf die politische Beratung mit den Fraktionen und in den Fachausschüssen des Rates.
Die Beschlussfassung über den dann ggf. aktualisierten Haushaltsplan ist für den 22. Februar 2024 vorgesehen. Die Haushaltssatzung 2024 weist für das Jahr 2024 einen Fehlbedarf in Höhe von rund 159,2 Mio. Euro aus. Mit der Haushaltssatzung 2024 ist ein Ausgleich dieses Fehlbedarfes durch die Ausgleichsrücklage vorgesehen. Die Ausgleichrücklage konnte durch die positiven Jahresergebnisse der vergangenen Jahre gebildet werden und beträgt zum 1. Januar 2024 rd. 317,6 Mio. Euro.
Nach derzeitigem Stand wäre somit lediglich eine Anzeigepflicht nach § 80 Abs. 5 GO NRW gegeben. Damit würde aktuell erneut die Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde entfallen. Da der geplante Jahresfehlbedarf in keinem Planjahr über der sogenannten „5%-Grenze“ nach § 76 GO NRW liegt, besteht für die Stadt Dortmund derzeit auch weiterhin keine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes
Der aktuelle Stand der Haushaltsplanung ist auf verschiedene gegenläufige Effekte zurückzuführen.
Einen positiven Einfluss haben u. a. die hohen Gewerbesteuererträge und die Abführung des Gewinnanteils des Sondervermögens Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds auf den Haushalt der Stadt Dortmund. Durch die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens konnten Verbesserungen zwischen 23,0 Mio. Euro und 28,5 Mio. Euro (inklusive Gewerbesteuerumlage) pro Jahr im Haushaltsplanentwurf 2024 berücksichtigt werden. Außerdem konnte die Entwicklung der Einkommensteuer zu einer Entlastung der Haushaltsplanung beitragen.
Zur Verschlechterung der Haushaltssituation haben verschiedene Faktoren beigetragen, wie beispielsweise der hohe Tarifabschluss und die angenommene Übertragung auf die Beamt*innen, die negative Entwicklung im Bereich Schlüsselzuweisungen, LWL-Umlage und Zinsen, personelle Mehrbedarfe, allgemeine Preissteigerungen sowie das Auslaufen des NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) und somit der Isolationsmöglichkeit der coronabedingten und kriegsbedingten Veränderungen.
Mit Schreiben vom 5. Juli 2023 haben die kommunalpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen von CDU und GRÜNEN die Kommunen darüber informiert, dass keine weitere Verlängerung der Regelungen des NKF-CUIG beabsichtigt ist.
Die im Haushaltsplan 2023 im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung 2024 bis 2026 geplanten kriegsbedingten Belastungen in Höhe von 60,5 Mio. Euro bis 92,7 Mio. Euro haben sich im Rahmen des aktuellen Haushaltsplanungsprozesses zwar durch neuere Erkenntnisse auf rund 36,3 Mio. Euro bis 56,6 Mio. Euro reduziert. Mit Beendigung der Isolationsmöglichkeit müssen diese nun dennoch unmittelbar aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Die Reduzierung ist insbesondere auf den Bereich Energie zurückzuführen, da die aktuellen Preisentwicklungen unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Energiepreisbremse die im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 getroffenen Annahmen nicht vollumfänglich bestätigt haben.
Zusätzlich wirkt sich die voraussichtlich ab 2026 erfolgende Abschreibung aller isolierten corona- und kriegsbedingten Belastungen über 50 Jahre auf den städtischen Haushalt aus. Der voraussichtliche Abschreibungsbetrag der Bilanzierungshilfe ab dem Haushaltsjahr 2026 beläuft sich nach derzeitigem Stand auf 5,1 Mio. Euro p. a.
Insgesamt ist die Haushaltsplanung 2024 von einem überproportionalen Anstieg der Aufwandsseite geprägt, welche nicht im gleichen Umfang durch die Ertragsseite kompensiert werden kann. Für den Haushalt 2024 kamen daher nur zwei Szenarien in Betracht: Entweder eine deutliche Mehrbelastung der Bürger*innen bzw. der Unternehmen oder die Realisierung von Erträgen aus Konzernunternehmen.
Um eine Mehrbelastung für die Dortmunder Bürger*innen zu vermeiden, hat sich die Stadt Dortmund dazu entschieden, hohe jährliche Ausschüttungen der Stadttochter DSW 21 zu berücksichtigen. Dabei soll nach dem Prinzip Schütt-aus-hol-zurück verfahren werden.
Zudem war es zur Erreichung der Genehmigungsfähigkeit erforderlich, mit (Mehr-)Bedarfen äußerst restriktiv umzugehen, ambitionierte Ertragsziele zu kalkulieren sowie weitere Ausschüttungen zu berücksichtigen. Auch mussten die Mittel der Bezirksvertretungen einmalig um 3 Mio. Euro reduziert werden. Hier sollen zunächst die zur Verfügung stehenden Mittel aus den Vorjahren verbraucht werden. Der eingangs genannte Fehlbedarf berücksichtigt bereits diese ergriffenen Maßnahmen.
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer konnten somit weiterhin (seit 2015) unverändert bleiben. Auch die Entgelte für viele städtische Leistungen konnten weitestgehend stabil gehalten werden.
Es bestehen viele Unwägbarkeiten und Risiken in Bezug auf die weitere Entwicklung der Ertragsseite sowie der Aufwandsseite, welche mangels vorliegender Berechnungen respektive Gesetze noch nicht im aktuellen Stand der Haushaltsplanung berücksichtigt worden sind. Bei weiteren Planverschlechterungen ohne Kompensationsmöglichkeiten drohen haushaltsrechtliche Konsequenzen und somit ggf. die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.
Für die Haushaltsplanung 2025 müssen erhebliche Konsolidierungs- bzw. Verbesserungspotentiale erschlossen werden, da der Abstand zur 5%-Grenze nach § 76 GO NRW in den letzten beiden Planjahren nur äußerst gering ist. Zusätzlich ist zu beachten, dass die erhebliche Verbesserung durch die Ausschüttung der DSW 21 (50 Mio. Euro in 2024 und 150 Mio. Euro p. a. ab 2025) für das Planjahr 2028 im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 entfällt. Dies wird die Haushaltsplanung vor eine immense Herausforderung stellen.
Auch im Bereich Investitionen haben sich diverse Veränderungen ergeben. Im Kernhaushalt ist im Planjahr 2024 ein Investitionsvolumen in Höhe von rund 447,1 Mio. Euro vorgesehen. Damit wurde das Investitionsvolumen zum Haushaltsplan 2023 (Planjahr 2024) um rund 157,3 Mio. Euro ausgeweitet.
Die Ausweitung resultiert unter anderem aus dem Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren. Es schlägt sich in Höhe von 50,0 Mio. Euro auf den Investitionssaldo nieder, da die Rückzahlung an die Stadttochter DSW21 investiv erfolgt.
Von dem verbleibenden Investitionsvolumen entfallen im Planjahr 2024 rund 162,3 Mio. Euro auf den Bereich Hochbau, z. B. für den Bau von Schulen, Sport-/Turn- und Gymnastikhallen oder Kindertageseinrichtungen. Für das Schulbauprogramm ist hiervon im Haushaltsjahr 2024 ein Investitionsvolumen i. H. v. rund 68,5 Mio. Euro und für die Kindertageseinrichtungen in Höhe von rund 25,3 Mio. Euro berücksichtigt.
Auf den Tiefbaubereich entfällt im Haushaltsjahr 2024 ein Anteil in Höhe von rund 83,8 Mio. Euro vom Gesamtinvestitionsvolumen. Der Tiefbaubereich wird dabei insbesondere durch das Programm "Kommunale Schiene" geprägt, für welches im Haushaltsjahr 2024 Investitionen in Höhe von 67,0 Mio. Euro berücksichtigt sind. Zur Finanzierung der städtischen Investitionen ist im Haushaltsjahr 2024 eine Kreditermächtigung in Höhe von rund 280,7 Mio. Euro vorgesehen.
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