Stadtkämmerei
  1. Rathaus & Verwaltung
  2. Lokalpolitik
  3. Haushalt
  4. Haushaltspläne
  5. Haushalt 2024

Haushaltspläne

Haushalt 2024

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 22.02.2024 die Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen nach § 78 Abs. 3 GO NRW beschlossen. Die Haushaltssatzung wurde am 11.03.2024 bei der Bezirksregierung in Arnsberg angezeigt. Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 09.04.2024 das Anzeigeverfahren des Dortmunder Haushaltes beendet. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte daher am 12.04.2024.

Die Haushaltssatzung 2024 weist für das Jahr 2024 einen Fehlbedarf in Höhe von rund 185,5 Mio. Euro aus. Mit der Haushaltssatzung 2024 ist ein Ausgleich dieses Fehlbedarfes durch die Ausgleichsrücklage vorgesehen. Diese konnte durch die positiven Jahresergebnisse der vergangenen Jahre gebildet werden und beträgt zum 01.01.2024 rd. 317,6 Mio. Euro. Demnach war die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen nach § 80 Abs. 5 GO NRW zum wiederholten Mal der Aufsichtsbehörde lediglich anzuzeigen. Da der geplante Jahresfehlbedarf in keinem Planjahr über der sogenannten „5%-Grenze“ nach § 76 GO NRW liegt, besteht für die Stadt Dortmund auch weiterhin keine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.

Der Stand der Haushaltsplanung ist auf verschiedene gegenläufige Effekte zurückzuführen.

Einen positiven Einfluss haben u. a. die hohen Gewerbesteuererträge und die Abführung des Gewinnanteils des Sondervermögens Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds auf den Haushalt der Stadt Dortmund. Durch die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens konnten Verbesserungen gegenüber der „alten Planung“ aus dem Haushaltsplan 2023 zwischen 43,0 und 48,4 Mio. Euro (inklusive Gewerbesteuerumlage) pro Jahr im Haushaltsplan 2024 berücksichtigt werden. Außerdem konnte die Entwicklung der Einkommensteuer zu einer Entlastung der Haushaltsplanung beitragen.

Zur Verschlechterung der Haushaltssituation haben verschiedene Faktoren beigetragen, wie bspw. der hohe Tarifabschluss und die Übertragung auf die Beamt*innen, die im Vergleich zur vorherigen Planung negative Entwicklung im Bereich Schlüsselzuweisungen, LWL-Umlage und Zinsen, personelle Mehrbedarfe, allgemeine Preissteigerungen sowie das Auslaufen des NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetzes (NKF-CUIG) und somit der Isolationsmöglichkeit der coronabedingten und kriegsbedingten Veränderungen.

Insgesamt war die Haushaltsplanung 2024 von einem überproportionalen Anstieg der Aufwandsseite geprägt, welche nicht im gleichen Umfang durch Veränderungen auf der Ertragsseite kompensiert werden konnte. Um einen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen zu können, ohne die Dortmunder Bürger*innen stärker zu belasten, mussten daher verschiedene Maßnahmen ergriffen werden.

Zum einen mussten hohe jährliche Ausschüttungen der Stadttochter DSW21 berücksichtigt werden. Dabei soll nach dem Prinzip Schütt-aus-hol-zurück verfahren werden. Zudem war es zur Erreichung der Genehmigungsfähigkeit erforderlich, mit (Mehr-)Bedarfen äußerst restriktiv umzugehen, ambitionierte Ertragsziele zu kalkulieren sowie weitere Ausschüttungen zu berücksichtigen. Auch mussten die Mittel der Bezirksvertretungen einmalig um 3 Mio. Euro reduziert werden. Hier sollen zunächst die zur Verfügung stehenden Mittel aus den Vorjahren verbraucht werden. Um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erreichen, war es in diesem Jahr außerdem notwendig, erstmalig das Instrument des globalen Minderaufwandes (in Höhe von 14,5 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2025, in Höhe von 15,0 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2026 und i. H. v. 14,4 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2027) zu nutzen.

Bei dem globalen Minderaufwand handelt es sich gem. § 75 Abs. 2 GO NRW um eine pauschale Kürzung von Aufwendungen im Zuge der Haushaltsplanung. Begrenzt ist der einsetzbare Betrag auf ein Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen des Haushaltsplanes. Dieses Instrument dient dazu, Einsparziele zu definieren, ohne diese zu konkretisieren. Der globale Minderaufwand wurde erst ab dem Planjahr 2025 berücksichtigt. Hierdurch besteht die Möglichkeit, im Planaufstellungsprozess 2025/2026 den globalen Minderaufwand noch zu konkretisieren oder durch gesamtstädtische positive Effekte zu ersetzen. Der globale Minderaufwand ist in Zeile 27 des Gesamtergebnisplanes sichtbar.

Bei dem globalen Minderaufwand handelt es sich gem. § 75 Abs. 2 GO NRW um eine pauschale Kürzung von Aufwendungen im Zuge der Haushaltsplanung. Begrenzt ist der einsetzbare Betrag auf ein Prozent der Summe der ordentlichen Aufwendungen des Haushaltsplanes. Dieses Instrument dient dazu, Einsparziele zu definieren, ohne diese zu konkretisieren. Der globale Minderaufwand wurde erst ab dem Planjahr 2025 berücksichtigt. Hierdurch besteht die Möglichkeit, im Planaufstellungsprozess 2025/2026 den globalen Minderaufwand noch zu konkretisieren oder durch gesamtstädtische positive Effekte zu ersetzen. Der globale Minderaufwand ist in Zeile 27 des Gesamtergebnisplanes sichtbar.

Durch die getroffenen Maßnahmen konnten die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer weiterhin (seit 2015) unverändert bleiben. Auch die Entgelte für viele städtische Leistungen konnten weitestgehend stabil gehalten werden.

Auch im Bereich Investitionen haben sich diverse Veränderungen ergeben. Im Kernhaushalt ist im Planjahr 2024 ein Investitionsvolumen in Höhe von rund 489,6 Mio. Euro und in den Planjahren 2025 bis 2027 in Höhe von rund 1.443,8 Mio. Euro vorgesehen. Damit wurde das Investitionsvolumen deutlich ausgeweitet. Die Ausweitung resultiert unter anderem aus dem Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren, da die Rückzahlung an die Stadttochter DSW21 investiv erfolgt (insgesamt 50 Mio. Euro im Planjahr 2024 und jeweils 150 Mio. Euro p. a. in den Planjahren 2025 bis 2027). Weiterhin wurden zusätzliche Mittel für die Modernisierung des Westfälischen Kinderzentrums berücksichtigt. Insgesamt stehen damit für die Modernisierung des Westfälischen Kinderzentrums Mittel in Höhe von 65 Mio. Euro zur Verfügung. Von dem verbleibenden Investitionsvolumen entfallen im Planjahr 2024 rund 140,3 Mio. Euro und in den Planjahren 2025 bis 2027 rund 305,5 Mio. Euro auf den Bereich Hochbau, z. B. für den Bau von Schulen, Sport-/Turn- und Gymnastikhallen oder Kindertageseinrichtungen. Auf den Tiefbaubereich entfällt im Haushaltsjahr 2024 ein Anteil in Höhe von rund 112,7 Mio. Euro und in den Haushaltsjahren 2025 bis 2027 in Höhe von rund 254,4 Mio. Euro vom Gesamtinvestitionsvolumen. Der Tiefbaubereich wird dabei insbesondere durch das Programm „Kommunale Schiene“ geprägt. Zur Finanzierung der städtischen Investitionen ist im Haushaltsjahr 2024 eine Kreditermächtigung in Höhe von rund 321,4 Mio. Euro vorgesehen.

Der Rat der Stadt Dortmund hat am 22.02.2024 außerdem beschlossen, dass der Haushalt 2025 als Doppelhaushalt 2025/2026 aufgestellt wird. Der Finanzplanungszeitraum der nächsten Planung ist somit länger als üblich und geht bis einschließlich zum Haushaltsjahr 2029. Bereits jetzt ist klar, dass für die Haushaltsplanung 2025/2026 erhebliche Konsolidierungs- bzw. Verbesserungspotentiale erschlossen werden müssen, da der Abstand zur 5 %-Grenze nach § 76 GO NRW im letzten Planjahr äußerst gering ist. Zusätzlich ist zu beachten, dass die erhebliche Verbesserung durch die Ausschüttung der DSW21 (50 Mio. Euro in 2024 und 150 Mio. Euro p. a. ab 2025) für die Planjahre 2028/2029 im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 entfallen und die Erreichung des globalen Minderaufwandes sichergestellt werden muss. Dies wird die nächste Haushaltsplanung vor eine immense Herausforderung stellen.

Zum Thema