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Lokalpolitik

Ausschüsse

Hauptausschuss und Ältestenrat

Der Hauptausschuss ist ein zentrales Gremium des Rates und unterstützt diesen bei der Steuerung und Koordination wesentlicher kommunaler Angelegenheiten. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. die Vorbereitung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten, die Koordinierung der Fachausschüsse, Eilbeschlüsse und die Abstimmung übergreifender Themen.

Der Ältestenrat besteht aus den stimmberechtigten Mitgliedern des Hauptausschusses und ist ein Beratungs- und Koordinierungsgremium. Er unterstützt und koordiniert die Ratsarbeit, organisiert Abläufe und dient somit vor allem der Verwaltungs- und Prozesssteuerung, nicht der politischen Entscheidung.

Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

Der Dortmunder Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration besteht aus 27 Mitgliedern, von denen zwei Drittel (18 Mitglieder) von den wahlberechtigten Dortmunder*innen gewählt werden. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme, mit der sie entweder eine*n Einzelbewerber*in oder eine Gruppe (Listenvorschläge) wählen kann. Die übrigen 9 Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration werden aus der Mitte des Rates der Stadt Dortmund gewählt.

Durch das Zusammenwirken von direkt gewählten Vertreter*innen und den Ratsmitgliedern wird eine enge Verzahnung von Kommunal- und Integrationspolitik erreicht. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vertritt die Interessen der Dortmunder*innen, die einen Migrationshintergrund haben. Er berät bei integrationspolitischen Belangen und Problemen und nimmt so Einfluss auf die entsprechenden Entscheidungen des Rates, seiner Gremien und der Bezirksvertretungen.

Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten des Grünflächenamtes, der Städtischen Immobilienwirtschaft, des Tiefbauamtes, der Friedhöfe Dortmund, der Stadtentwässerung Dortmund und des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes, über die der Rat, ein Ausschuss oder eine Bezirksvertretung entscheidet.

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten des Rechtsamtes, des Ordnungsamtes, der Bürgerdienste, der Feuerwehr und der Stabstelle Dortmunder Statistik, über die der Rat, ein Ausschuss oder eine Bezirksvertretung entscheidet.

Nach der Gemeindeordnung (GO NRW) hat "Jeder" – Einwohner*innen, Bürger*innen, Besucher*innen, gleich welcher Nationalität – das Recht, Eingaben in Angelegenheiten der Gemeinde schriftlich einzureichen.

Die Postanschrift für Eingaben lautet "Stadt Dortmund, 44122 Dortmund", ohne weitere Angabe eines Postfaches. Es empfiehlt sich, den Adressaten – "Rat der Stadt" oder "Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden" – eindeutig zu benennen und die Eingabe mit vollständigen Absenderangaben zu versehen.

Die Schriftform ist auch bei elektronisch übermittelten Eingaben gewahrt. Die Geschäftsordnung des Ausschusses führt jedoch aus, dass keine begründeten Zweifel an der Urheberschaft bestehen dürfen. Es empfiehlt sich daher, die Anregung oder Beschwerde ergänzend schriftlich einzureichen.
Wie Eingaben behandelt werden und was noch zu beachten ist, erläutert die Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ausführlich. Für weitere Auskünfte steht die Geschäftsführung des Ausschusses gern zur Verfügung: Telefon 0231 50-50-24466.
Wenn Sie eine Anregung oder Beschwerde persönlich vorbringen möchten, steht Ihnen neben dem Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit auch die Geschäftsführung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden als unmittelbare Anlaufstelle zur Verfügung.

Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungszentrums, der Stadtkämmerei, der Stadtkasse und des Steueramtes, des Fachbereiches Liegenschaften, des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" und des Stabes Kommunalwirtschaft des Dezernatsbüros 1 (Städtisches Beteiligungsmanagement) über die der Rat, ein Ausschuss oder eine Bezirksvertretung entscheidet.

Der Ausschuss ist für die Vorbereitung der Haushaltssatzung und Entscheidungen für die Ausführung des Haushaltsplanes zuständig, soweit die Zuständigkeit anderer Ausschüsse oder des Rates nicht gegeben ist.

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten des Jugendamtes, über die der Rat, ein Ausschuss oder eine Bezirksvertretung entscheidet.

Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten der Kulturbetriebe Dortmund, des Theaters Dortmund und der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, über die der Rat, ein Ausschuss oder eine Bezirksvertretung entscheidet.

Der Ausschuss berät und entscheidet teilweise über Angelegenheiten, die das kulturelle Leben, den Sport sowie die Freizeitangebote in Dortmund betreffen. So beschäftigt sich der Ausschuss mit Kultureinrichtungen, Vereinen und Veranstaltungen, der Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur sowie Konzepten zur attraktiven Freizeitgestaltung.

Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung

Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten des Jobcenters Dortmund, des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes, über die der Rat, ein Ausschuss oder eine Bezirksvertretung entscheidet.

Dies betrifft insbesondere die Angelegenheiten von:

- Menschen mit Behinderungen
- Seniorinnen und Senioren
- arbeitssuchenden Menschen und ihren Familien

sowie die Themen Pflegebedürftigkeit und Rehabilitation, Gesundheitsfürsorge und Prävention.

Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates (Nachhaltige Entwicklung), der Stadtkämmerei, des Umweltamtes, des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes, des Vermessungs- und Katasteramtes, des Amtes für Wohnen und des Amtes für Stadterneuerung, über die der Rat, ein Ausschuss oder eine Bezirksvertretung entscheidet.

Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates, der Wirtschaftsförderung Dortmund und des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SV TZ-DO), über die der Rat, ein Ausschuss oder eine Bezirksvertretung entscheidet.

Betriebsausschuss FABIDO

Der Betriebsausschuss FABIDO (Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund) ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten des Eigenbetriebes FABIDO, über die der Rat, ein Ausschuss oder eine Bezirksvertretung entscheidet.

Rechnungsprüfungsausschuss

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten des Rechnungsprüfungsamtes, über die der Rat, ein Ausschuss oder eine Bezirksvertretung entscheidet.

Schulausschuss

Dem Schulausschuss ist der Fachbereich Schule zugeordnet.
Er spricht Empfehlungen aus, wenn beschließende Gremien, wie der Rat der Stadt über Angelegenheiten entscheiden, die diesen Bereich betreffen. Außerdem nimmt er das Vorschlagsrecht des Schulträgers bei der Besetzung von Schulleitungsstellen wahr und besitzt durch Delegation die Entscheidungskompetenz für fachbereichsspezifische Vergaben.

Wahlprüfungsausschuss

Der Wahlprüfungsausschuss ist ein Pflichtausschuss jeder Gemeinde in Nordrhein-Westfalen. Nach Abschluss einer Kommunalwahl wird er sofort nach der konstituierenden Ratssitzung gebildet. Die Hauptaufgabe des Wahlprüfungsausschusses ist es, die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der durchgeführten Wahl zu prüfen. Er prüft dabei beispielsweise Unregelmäßigkeiten beim Ablauf der Wahl und entscheidet über eventuell vorliegende Einsprüche gegen das Wahlergebnis. Auch ohne vorliegende Einsprüche wird der Wahlprüfungsausschuss von Amts wegen tätig. Er erstellt eine Vorprüfung und legt dem Rat der Stadt eine Beschlussempfehlung darüber vor, ob die Wahl als gültig bestätigt wird oder vorliegende Mängel ggf. wahlrechtliche Konsequenzen haben (z.B. eine Wiederholungswahl). Der Rat trifft dann auf dieser Grundlage die endgültige Entscheidung.

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