Lokalpolitik
Ausschüsse
Hauptausschuss und Ältestenrat
Der Hauptausschuss ist ein zentrales Gremium des Rates und unterstützt diesen bei der Steuerung und Koordination wesentlicher kommunaler Angelegenheiten. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. die Vorbereitung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten, die Koordinierung der Fachausschüsse, Eilbeschlüsse und die Abstimmung übergreifender Themen.
Der Ältestenrat besteht aus den stimmberechtigten Mitgliedern des Hauptausschusses und ist ein Beratungs- und Koordinierungsgremium. Er unterstützt und koordiniert die Ratsarbeit, organisiert Abläufe und dient somit vor allem der Verwaltungs- und Prozesssteuerung, nicht der politischen Entscheidung.
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Der Dortmunder Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration besteht aus 27 Mitgliedern, von denen zwei Drittel (18 Mitglieder) von den wahlberechtigten Dortmunder*innen gewählt werden. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme, mit der sie entweder eine*n Einzelbewerber*in oder eine Gruppe (Listenvorschläge) wählen kann. Die übrigen 9 Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration werden aus der Mitte des Rates der Stadt Dortmund gewählt.
Durch das Zusammenwirken von direkt gewählten Vertreter*innen und den Ratsmitgliedern wird eine enge Verzahnung von Kommunal- und Integrationspolitik erreicht. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vertritt die Interessen der Dortmunder*innen, die einen Migrationshintergrund haben. Er berät bei integrationspolitischen Belangen und Problemen und nimmt so Einfluss auf die entsprechenden Entscheidungen des Rates, seiner Gremien und der Bezirksvertretungen.
Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten des
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten des
Nach der Gemeindeordnung (GO NRW) hat "Jeder" – Einwohner*innen, Bürger*innen, Besucher*innen, gleich welcher Nationalität – das Recht, Eingaben in Angelegenheiten der Gemeinde schriftlich einzureichen.
Die Postanschrift für Eingaben lautet "Stadt Dortmund, 44122 Dortmund", ohne weitere Angabe eines Postfaches. Es empfiehlt sich, den Adressaten – "Rat der Stadt" oder "Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden" – eindeutig zu benennen und die Eingabe mit vollständigen Absenderangaben zu versehen.
Die Schriftform ist auch bei elektronisch übermittelten Eingaben gewahrt. Die Geschäftsordnung des Ausschusses führt jedoch aus, dass keine begründeten Zweifel an der Urheberschaft bestehen dürfen. Es empfiehlt sich daher, die Anregung oder Beschwerde ergänzend schriftlich einzureichen.
Wie Eingaben behandelt werden und was noch zu beachten ist, erläutert die Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ausführlich. Für weitere Auskünfte steht die Geschäftsführung des Ausschusses gern zur Verfügung: Telefon
Wenn Sie eine Anregung oder Beschwerde persönlich vorbringen möchten, steht Ihnen neben dem
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten des
Der Ausschuss ist für die Vorbereitung der Haushaltssatzung und Entscheidungen für die Ausführung des
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten des
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten der
Der Ausschuss berät und entscheidet teilweise über Angelegenheiten, die das kulturelle Leben, den Sport sowie die Freizeitangebote in Dortmund betreffen. So beschäftigt sich der Ausschuss mit Kultureinrichtungen, Vereinen und Veranstaltungen, der Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur sowie Konzepten zur attraktiven Freizeitgestaltung.
Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten des
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten des
Dies betrifft insbesondere die Angelegenheiten von:
-
-
- arbeitssuchenden Menschen und ihren Familien
sowie die Themen Pflegebedürftigkeit und Rehabilitation, Gesundheitsfürsorge und Prävention.
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates (
Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten des
Betriebsausschuss FABIDO
Der Betriebsausschuss FABIDO (Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund) ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten des Eigenbetriebes
Gleichstellungsausschuss
Der Ausschuss für Gleichstellung ist zuständig für alle Angelegenheiten der Stadt Dortmund, die Fragen der
Der Gleichstellungsausschuss setzt sich zusammen aus stimmberechtigten Mitgliedern (Ratsmitglieder, sachkundige Bürger*innen) sowie beratenden Mitgliedern mit Rederecht und ohne Stimmrecht, welche fachlich relevante Institutionen vertreten.
Der Gleichstellungsausschuss tagt viermal jährlich. Die Geschäftsführung des Ausschusses liegt beim
Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten des
Schulausschuss
Dem Schulausschuss ist der
Er spricht Empfehlungen aus, wenn beschließende Gremien, wie der
Wahlprüfungsausschuss
Der Wahlprüfungsausschuss ist ein Pflichtausschuss jeder Gemeinde in Nordrhein-Westfalen. Nach Abschluss einer