Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates
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Lokalpolitik

Rat

Der Rat und der Oberbürgermeister vertreten die Bürgerschaft. Sie wurden bisher zu unterschiedlichen Terminen für fünf (Rat) und sechs Jahre (OB) gewählt. Um die Wahlen beider Organe der Kommunalverfassung möglichst wieder zusammen zu führen, galt eine abweichende Regelung. Sowohl der Rat am 25. Mai 2014 als auch der Oberbürgermeister in der Stichwahl am 15. Juni 2014 wurden bis Ende Oktober 2020, also für eine Amtszeit von 6 Jahren und rund vier Monaten gewählt.

Am 13. September 2020, so regelt es das Landesgesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie, wurden Rat und Oberbürgermeister wieder gemeinsam für eine fünfjährige Amtszeit gewählt.

Ratsmitglieder haben ein freies Mandat. Sie sind nur dem Gesetz sowie ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Im Gegensatz zu Politikern und Politikerinnen im Bundes- und Landtag sind Ratsmitglieder ehrenamtlich tätig.
Der Oberbürgermeister ist Mitglied des Rates und sitzt ihm vor.

Zusammensetzung des Rates der Stadt Dortmund

212.645 Dortmunder*innen haben am 13. September 2020 den Rat der Stadt Dortmund gewählt.

Zusammensetzung des Rates der Stadt Dortmund, basierend auf dem Wahlergebnis der Kommunalwahlen am 13. September 2020:

  • SPD-Fraktion 27 Sitze
  • Fraktion Bündnis90/Die Grünen 22 Sitze
  • CDU-Fraktion 20 Sitze
  • Fraktion DIE LINKE + 7 Sitze
  • Fraktion Alternative für Deutschland 5 Sitze
  • Fraktion FDP/Bürgerliste 4 Sitze
  • DIE FRAKTION - DIE PARTEI 3 Sitze
  • BVT - Bündnis für Vielfalt und Toleranz 1 Sitz
  • Die RECHTE 1 Sitz

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Rat der Stadt Dortmund

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 21 - 23
44135 Dortmund

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