Lokalpolitik
Der Rat und der Oberbürgermeister vertreten die Bürgerschaft. Sie wurden bisher zu unterschiedlichen Terminen für fünf (Rat) und sechs Jahre (OB) gewählt. Um die Wahlen beider Organe der Kommunalverfassung möglichst wieder zusammen zu führen, galt eine abweichende Regelung. Sowohl der Rat am 25. Mai 2014 als auch der Oberbürgermeister in der Stichwahl am 15. Juni 2014 wurden bis Ende Oktober 2020, also für eine Amtszeit von 6 Jahren und rund vier Monaten gewählt.
Am 13. September 2020, so regelt es das Landesgesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie, wurden Rat und Oberbürgermeister wieder gemeinsam für eine fünfjährige Amtszeit gewählt.
Ratsmitglieder haben ein freies Mandat. Sie sind nur dem Gesetz sowie ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Im Gegensatz zu Politikern und Politikerinnen im Bundes- und Landtag sind Ratsmitglieder ehrenamtlich tätig.
Der Oberbürgermeister ist Mitglied des Rates und sitzt ihm vor.
212.645 Dortmunder*innen haben am 13. September 2020 den Rat der Stadt Dortmund gewählt.
Zusammensetzung des Rates der Stadt Dortmund, basierend auf dem Wahlergebnis der Kommunalwahlen am 13. September 2020:
Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden in der städtischen Datenschutzerklärung.
Die Stadt Dortmund möchte gemeinnützige Vereine, anerkannte Jugendorganisationen und Verbände finanziell entlasten.
Hier können Sie individuell einstellen, welche Social-Media-Angebote und externen Webdienste Sie auf den Seiten von dortmund.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, z.B. Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden.
Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden Sie in der