Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Die Bescheinigung in Steuersachen ("Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung") dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Dortmund bestehen. Die Bescheinigung wird insbesondere für öffentliche Ausschreibungen sowie für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt, z.B. für - Gaststätten - Reisegewerbe - Spielhalle - Taxi-/Mietwagengewerbe - Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff GewO
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig. Im Falle der Onlinebeantragung und Zahlung per Vorkasse oder Giropay (E-Payment) beträgt die Gebühr 16,00 €. Bei Zahlung per Gebührenbescheid beträgt die Gebühr 22,00 €.
Unterlagen
Personalausweis
Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund in der aktuell gültigen Fassung.
Kontakt
Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt - Finanzbuchhaltung - Bereich Steuern
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Nur nach Terminvereinbarung
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