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Service

Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online

Service ist online verfügbar.

Online-Formular (Bescheinigung in Steuersachen)

Die Bescheinigung in Steuersachen ("Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung") dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Dortmund bestehen. Die Bescheinigung wird insbesondere für öffentliche Ausschreibungen sowie für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt, z.B. für - Gaststätten - Reisegewerbe - Spielhalle - Taxi-/Mietwagengewerbe - Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff GewO.

Online-Services und Formulare

Gebühren

Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig. Im Falle der Onlinebeantragung und Zahlung per Vorkasse oder Giropay (E-Payment) beträgt die Gebühr 18,00 €. Bei Zahlung per Gebührenbescheid beträgt die Gebühr 25,50 €.

Unterlagen

Personalausweis

Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)

Rechtsgrundlagen

Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund in der aktuell gültigen Fassung.

Kontakt

Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt - Finanzbuchhaltung - Bereich Steuern

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Löwenstraße 11
44135 Dortmund
Öffnungszeiten
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Nur nach Terminvereinbarung

Schlagwörter

Steuern & Abgaben

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Vergnügungssteuer: Gilt für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügen & das Angebot sexueller Handlungen (Sexsteuer). Details – hier.

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