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Beherbergungsabgabe

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Schriftlicher Kontakt ist möglich.

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Steuererklärung

Die Beherbergungsabgabe ist durch den Betreiber des Beherbergungsbetriebes einzuziehen und an die Stadt Dortmund abzuführen. Jeweils bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Quartals muss die Abgabe für das zurückliegende Quartal berechnet und erklärt werden (Steueranmeldung). Die Abgabe beträgt 7,5 % des Gesamtbetrages der Beherbergungsentgelte einschließlich Mehrwertsteuer. Der so berechnete Betrag ist bis zum 20. Tag nach Ablauf des Quartals an die Stadt Dortmund zu entrichten.

Im nachfolgenden Formular können Sie Ihr Anliegen mitteilen. Am Ende des Ausfüllvorgangs haben Sie die Möglichkeit, das Formular elektronisch einzureichen oder auszudrucken, zu unterschreiben und per Post zu übersenden.

Steuern & Abgaben

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Unterlagen

Der Steueranmeldung sind zunächst keine Unterlagen beizufügen. Der Berherbergungsbetrieb ist allerdings verpflichtet, Belege über Beherbergungen für einen Zeitraum von fünf Jahren aufzubewahren und der Stadt Dortmund auf Verlangen vorzulegen.

Voraussetzungen

Um die Steuererklärung rein elektronisch abgeben bzw. eine Erstattung rein elektronisch beantragen zu können, muss eine Hochstufung Ihres Benutzerkontos im Serviceportal vorgenommen werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier

Anderenfalls müssen Sie die Steuererklärung/ den Antrag auf Erstattung im Ausfüllprozess ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und einen Scan zum elektronischen Antrag hochladen. Alternativ dazu können Sie natürlich auch weiterhin die amtlichen Vordrucke verwenden und Erklärungen und Anträge in Papierform zusenden.

Rechtsgrundlagen

Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung) vom 14.02.2023.

Beherbergungsabgabensatzung

Kontakt

Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Löwenstr. 11
44135 Dortmund
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