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Hundesteuer

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Schriftlicher Kontakt möglich

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Hier können Sie alle Anliegen rund um die Hundesteuer online erledigen.

Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund vom 01.01.2023

Sie möchten einen Hund zur Hundesteuer an- oder abmelden, benötigen eine Ersatzmarke oder möchten uns Ihre neue Anschrift mitteilen? Dies alles und noch mehr können Sie über unser Online-Formular bequem von zu Hause erledigen. Im Formular werden alle für Ihr Anliegen relevanten Fragen mit Ihnen geklärt, so dass wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten können.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Hundesteuersatzung, 153 KB, PDF , in einem Informationsblatt, 672 KB, PDF sowie auf der Internetseite des Fachbereichs Stadtkasse und Steueramt.

Hinweis zur ordnungsrechtlichen Anmeldung von Hunden

Hunde, die aufgrund ihrer Rasse in die Kategorien "gefährlicher Hund", "Hund bestimmter Rassen" oder "großer Hund" nach dem Landeshundegesetz NRW fallen, müssen nicht nur steuerrechtlich angemeldet, sondern auch ordnungsrechtlich beim Ordungsamt der Stadt Dortmund angezeigt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Fragen hinsichtlich der ordnungsrechtlichen Anmeldung nur vom Ordnungsamt beantwortet werden können. Weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite des Ordnungsamtes.

Steuern & Abgaben Tiere

Online-Services und Formulare

Gebühren

Für die Ausstellung einer Ersatzhundemarke (bei Verlust der gültigen Marke) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 € fällig.

Informationsblätter

Links

Unterlagen

Eine rückwirkende Abmeldung der Hundesteuern kann nur erfolgen, wenn ein Nachweis über die Beendigung der Hundehaltung (z.B. tierärztliche Bescheinigung, Abgabevertrag oder Hundesteuerbescheid Ihres neuen Wohnsitzes) beigefügt wird. Einem Antrag auf Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung sind Nachweise über die Voraussetzungen beizufügen (z.B. Einkommensnachweise).

Beachten Sie bitte auch, dass Sie die Hundesteuermarke(n) zurückgeben müssen, wenn Sie einen oder mehrere Hunde abmelden.

Fristen

Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Sie können uns dabei helfen, indem Sie alle erforderlichen Angaben machen bzw. alle erforderlichen Nachweise direkt beifügen.

Ein neuer bzw. geänderter Steuerbescheid geht Ihnen im Regelfall innerhalb von vier Wochen nach Eingang Ihrer Mitteilung zu. Beachten Sie bei Änderungen bitte, dass die bisher fälligen Beträge weiterhin zu entrichten sind, bis Sie den geänderten Bescheid erhalten haben. Überzahlte Beträge werden dann erstattet oder verrechnet.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Nutzung des Online-Formulars ist eine Registrierung im städtischen Serviceportal. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Kontakt

Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt - Hundesteuer (Personenbezogene Abgaben)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Löwenstraße 11
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Terminabsprachen nach Vereinbarung

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